Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

19

Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse)

von verschiedener Dauer, meistens aber auf einjährige Kündigung angesetzt, die Wirtschaft führen, nur das erforderliche Betriebskapital stellen. Der Eintritt und die Fortdauer der sinkenden Konjunkturen brachten zunächst dem wohlhabenden Pächterstande große Verluste. Viele Pächter vermochten ihre Verpflichtungen nicht zu erfüllen und verloren einen größeren oder geringern Teil ihres aufgewendeten Kapitals, wie die Grundeigentümer einen Teil ihrer Pachtzinsen, und nicht wenige unter ihnen wanderten aus. In bedeutendem Umfange wurden von den Grundeigentümern Pachtnachlässe, die auf 10 bis 30 Proz. der gesamten Pachtsumme geschätzt werden, gewährt. Viele halfen ihren Pächtern mit Kapitalunterstützungen über die entstehenden Schwierigkeiten hinweg. Die meist üblichen kurzen Kontrakte bewirkten, daß sich die Höhe der Pachtzinsen im allgemeinen schnell den gesunkenen Preisen der landwirtschaftlichen Produkte anpaßten und dadurch der Rentenausfall von den wirtschaftenden Pächtern auf die Grundbesitzer übergewälzt wurde, die vermöge ihres Reichtums den Ausfall leichter zu ertragen vermochten, um so leichter, als sie weniger mit festen Kapitalhypothekenschulden belastet waren. Oft genug fanden die Eigentümer selbst zu ermäßigten Pachtzinsen keine Pächter, so daß sie sich gezwungen sahen, das Land unbebaut liegen zu lassen oder es in eigene Verwaltung zu nehmen. Wurden in dem eigentlichen Großbritannien die Grundeigentümer durch die Lage der Verhältnisse genötigt, im eigenen Interesse von sich aus ihre Pachtforderungen herabzumindern (auf Grund der Einkommensteuerschätzungen beziffert sich die Verminderung ihres jährlichen Einkommens auf 200 Mill. M. oder ein Fünftel des Ganzen), so wurden in Irland, wo die Lage der Pächter eine weit gedrücktere ist und Mittellosigkeit und Mangel an anderweitiger Erwerbsgelegenheit ihnen erschwert, sich dem Drucke zu entziehen, die Pachtrenten auf Grund der Landgesetze von 1881 und 1887 durch eigene Behörden neu normiert mit Gültigkeit für 15 Jahre unter Verleihung eines festen, verkäuflichen Pachtrechtes. Weiter wurden gesetzliche Erleichterungen für die Zahlung von Pachtrückständen gewährt. Die eigentliche Lösung der irischen A., soweit sie nicht aus der zur Zeit herrschenden Krisis herrührte, bestrebte man sich schon seit 1870 durch immer ausgedehntere Begünstigung des Eigentumserwerbs mittels gesetzlicher Regulierung und weitgehender Kreditbeschaffung aus öffentlichen Mitteln zu erreichen, wenn auch anfangs mit wenig Erfolg.

In Großbritannien selbst hat, da durch das entschiedene Übergewicht der industriellen und Handelsinteressen eine agrarisch-protektionistische Regierungspolitik ausgeschlossen ist, der Preisrückgang der landwirtschaftlichen Produkte allmählich eine tiefgreifende Verschiebung und Wandlung der Produktionsverhältnisse bewirkt. Diese findet ihren Ausdruck in der zunehmenden Einschränkung des eigentlichen Ackerbaues zu Gunsten einer kapitalsintensiven Weidewirtschaft, zugleich in einer extensivern Gestaltung des Ackerbaues selbst, welche zwar geringere Roherträge erzielt, dafür aber die Produktionskosten sowohl absolut wie relativ herabzumindern gestattet. Diese Veränderungen finden eine wesentliche Unterstützung in den klimatischen Verhältnissen des Landes, welche von jeher der Viehzucht und dem Weidegang besonders günstig waren, und lassen den vorhandenen Mangel billiger Arbeitskräfte weniger fühlbar werden. Allerdings sind die hohen Viehpreise seit der Mitte der achtziger Jahre ebenfalls allmählich ins Weichen geraten. Immerhin bleibt die Viehzucht der lohnendere Zweig der Agrikultur, und ihr selbst ist neuerdings ein verstärkter Schutz gewährt durch den im Juni 1896 gefaßten Parlamentsbeschluß, welcher die Schlachtung fremden Viehs in den Einfuhrhäfen dauernd gebietet. Die mit Weizen bebaute Fläche verminderte sich in dem Vereinigten Königreiche 1874-90 um ein Drittel, von 3,8 Mill. auf 2,5 Mill. Acres, während sich der Anbau von Gerste und Hafer sowie von Kartoffeln wenig veränderte, der Haferbau in England selbst sogar nicht unerheblich gesteigert wurde. Dem gegenüber vermehrten sich die Wiesen und permanenten Grasländereien 1875-90 in Großbritannien allein von 13,3 Mill. auf 16,0 Mill. Acres, desgleichen Klee- und Grasland unter Rotation von 4,8 auf 5,1 Mill. Acres, während sich gleichzeitig die Brache um ebensoviel verminderte. In Übereinstimmung hiermit hat der Viehbestand nicht nur an Zahl, sondern auch an Qualität erheblich zugenommen. Hierzu kommt, daß die Milchwirtschaft stetig an Bedeutung gewinnt. Da der Gras- und Weidefarmer, obwohl die hohen Kosten der Niederlegung von Acker- in gutes Weideland in der Regel vom Gutsherrn getragen werden, mehr Betriebskapital pro Flächeninhalt besitzen muß als der Getreidefarmer, zumal wenn er zugleich Milchwirtschaft betreibt, so läuft die Entwicklung nicht auf Bildung großer, sondern auf Vermehrung mittlerer und kleinerer Betriebe hinaus, die überdies für die Herstellung von Molkereiprodukten ganz entschiedene Vorzüge haben. Durch zweckmäßigere Organisation des Absatzes, insbesondere durch größere Erleichterungen und Förderungen, welche die Eisenbahnen dem direkten Verkehr der Produzenten mit den Konsumenten gewährten, haben jene erhebliche Vorteile, vor allem eine wesentliche Beschränkung der Zwischenhändlergewinne erzielt. Ferner tritt die Tendenz zur Ausdehnung der Gemüse-, Obst- und Blumenzucht unverkennbar hervor, wo sich günstige Märkte in der Nähe befinden. Jedoch ist die Obstzucht entwicklungsfähiger als der eigentliche Gartenbau, da sie mehr kapital- als arbeitsintensiv ist und deshalb sehr wohl auf größeren Flächen betrieben werden kann, während der Gartenbau überall ein Gebiet nur für kleinere Kultur ist, die wenig mit fremden Arbeitskräften wirtschaftet. Alle die vorgenannten Kulturen aber erfordern zur allgemeinern Verbreitung selbstwirtschaftende Eigentümer, an denen es bei der engl. Agrarverfassung mangelt. Zum mindesten verlangen sie eine längere Erstreckung der Pachtperioden, weil sich die hohen Kapitalsaufwendungen des Pächters erst in längern Zeiträumen bezahlt machen, und die beliebige Herausziehung des Kapitals dem Pächter teilweise völlig unmöglich ist. Doch werden längere Pachtverträge von den Landeigentümern gerade in der Nähe der Städte nur selten eingegangen.

Um dem zunehmenden Abströmen der Arbeitskräfte vom Lande in die Städte zu begegnen, hat man in England neuerdings die Schaffung von Feldgärten und Kleinbetrieben für ländliche Arbeiter und andere wenig bemittelte Personen durch die Allotment Acts von 1884 und 1890 und die Small Holding Act von 1892 (s. Farm, Bd. 6) zu fördern gesucht, ohne bisher damit großen Erfolg