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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Bickern - Bienenzucht
Plane wirklich gezählt worden (im 1.1890); mit
ihren Zahlen sind Vuchbinderbä'nde gemeint. Tie ^
Va'ndezahlen der andern V. bernben größtenteils
auf allgemeiner Schätzung. Das Verhältnis der
bibliogr. Bande zu den Buchbindcrbänden ist erfahr
rungsgemäß etwa wie -4:3.
Bickern, Bauerschaft im Kreis Gelsenkirckcn des !
prenß. Reg.-Vcz. Arnsberg, hat (1395) 14384 (7852 ^
männl., 6532 weibl.) E., Post, Telegraph, großen
Bahnhof (Wanne) und bedeutenden Steinkohlen- !
bergbau (Zecken Pluto II, Unser Fritz).
*Bida, Alerandre, starb 3. Jan. 1895 in Paris. !
^Vidermann, Hermann Ignaz, starb 25. April
1892 in Graz. ^ ' fternna.
Biedertsche Kalialbuminatmilch, s. Auffüt-
^Bielefeld, Stadt, ist Sitz eines Bezirkstom- !
mandos und hat (1895> 47 455 (22 785 männl.,!
24070 weibl.) E., darunter 54ll5 Katboliken und
675 Israeliten, 3514 bewohnte Wohnhäuser, 9671 ^
Haushaltungen und 31 Anstalten, d. i. eine Zunabme ^
seit 1890 um 7505 Personen oder 18,80 Proz. Tie >
Zabl der Geburten betrug 1895: 1534, der Ebe-
schließungen 450, der Sterbefälle (einsckließlick Tot- !
geburten) 787. - Vgl. Fricke, B.s Sparrenburg!
(2. Aufl., Bielef. 1893). >
Biel-Leubringer Drahtseilbahn, gehört
einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital von
170000 Frs.; mit dem Bau wurde 1896 begonnen. !
Blelo Berdo, Sandsteppc bei Alibunar. ^
Bielfchowitz, Dorf im Kreis Zabrze des prenß. !
Reg.-Bez. Oppeln, bat (1895) 5482 E., Postagen-
tur, Fernsprechverbindung, kath. Kirche und Ritter-
gut. Nahebei das Zinkwerk Deutscke Hütte.
*Vienenrecht. Nach dem Bürgert. Gesetzbuch !
für das Deutsche Neich (§. 9<;i fg.) wird ein anv- i
ziehender Bienenschwarm herrenlos, wenn der Eigen- >
tümer ihn nickt unverzüglich verfolgt oder wenn der ^
Eigentümer die Verfolgung aufgiebt. Bei der Ver- >
folgung darf der Eigentümer fremde Grundstücke be-
treten. Ist der Schwärm in eine fremde, nicktbesetzte z
Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer !
des Schwarms zum Zwecke des Einfangens die j
Wohnung öffnen und die Waben berau^nehmen ^
oder herausbrechen, jedoch nur gegen Ersatz des ent- ^
stehenden Schadens. Vereinigen sich ausgezogene!
Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden ^
die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt,
haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamt- !
schwarins; die Anteile bestimmen sich nach der Zabl
der verfolgten Schwärme. Ist ein Schwärm in eine
fremde besetzte Bieneuwohnung eingezogen, so er-
strecken sich Eigentum und sonstige Reckte an den
Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf
den eingezogenen Schwärm. Tie Rechte an dem ^
eingezogenen Schwärm erlöschen. !
Nach Osterr. Bürgerl. Gesetzb. §. 384 kann der
Eigentümer der ausschwärmenden Bienen den
Schwärm binnen zwei Tagen verfolgen und darf
hierbei fremdes Land betreten. Bein: Einfangen an-
gerichteter Schaden ist zu ersetzen. Sollte der Eigen-
tümer binnen zwei Tagen die Verfolgung weder bc- !
gönnen noch vorbereitet haben, so kann einen solchen !
Schwärm auf öffentlichen Grundstücken jedermann,
anf privaten der Grundeigentümer oder Pächter fick >
aneignen. Außerdem bestehen in Österreich verwal-
tungsrechtliche Bienenzuchtgesetze, so noch das alte
Theresianische vom 8. April 1775. Durch dasselbe
wurde den Bienemücktem nicht bloß Zehntfreiheit
und Freiheit von landesfürstl. Abgaben von der
Bienenzucht gewährt, sondern hiernach dürfen Be-
sitzer von Bienenstöcken dieselben auch auf fremden
Grundstücken, insbesondere Heidcfeldern, aufstellen,
ohne daß der Grundeigentümer dagegen Einwände
macken kann; der Weidezms beträgt für den Stock
höchstens 2 Kreuzer. Vertilgung fremder Bienen ist
unter Ersatz des doppelten Wertes verboten; auch
Raubbiencn dürfen nicht vertilgt werden. Für Görz
und Gradisca und Kärnten, wo noch ausgedehnte
Heidefelder bestehen, sind insbesondere wegen der
Wanderbienenweide (Hersckasfung von Bienen aus
andern Landesteilen in Gemeinden mit großen
Heidefeldern) neuere Vienenzuchtgesetze ergangen
l18. Juni 1879 und 24. Febr. 1885). - Vgl. Beck,
B. in Österreich (Wien 1883); Artikel Bienen im
"Österr. Staatswörterbuch", hg. von Mischler und
Ulbrich, Bd. 1 (ebd. 1895).
Bienenzucht, die rationelle Ausübung der er-
langten tbeoretischenBienent'enntnis (s. Biene, Bd. 2)
anf dem Bienenstände. Zweck der B. ist, Honig und
Wachs zu ernten; nebenbei wird Gewinn durch den
Verkanf von Bienenvölkern erzielt. Die Einrichtung
einer Bienenwirtschaft erfordert nur ein geringes An-
lagekapital, und weil sich dies bei rationeller Wirt-
schaft reicklich verzinst, so ist der aus der B. erhal-
tene Gewinn geradezu ein landwirtschaftlicher Fund.
Zuchtarten. In älterer Zeit betrieb man sog.
Valdbienenzuckt. Der Bienenzüchter (ImkeN
erwirkte sich vom Waldbesitzer die Erlaubnis, eine
Anzabl von Bienenstöcken im Walde zu halten, wo-
für er an Packt jährlich Honig und Wachs zu ent-
rickten batte. Der Zückter höhlte stehende dicke
Baumstämme backtrogähnlich ans und verschloß
die senkreckte Öffnung mit einem Brettchen, in das
Flugöffnungcn für die Bienen eingeschnitten waren.
Entweder besetzte man die Beute alsbald mit einem
Volke oder wartete, bis ein Sckwarm freiwillig
von ibr Besitz nahm. Die endlick eintretende ratio-
nelle Forstwirtsckaft machte der Waldbienenzucht ein
Ende. Gegenwärtig betreibt man Gartenbienen-
zuckt, d. b. man stellt die Bienenstöcke im Haus-
garten in der Nähe des Wohnhauses auf, um sie
Nets vor Augen zu baben. Tie Gartenbienenzucht
ist eine Standbienenzucht, wenn die Völker
jadrein iabraus auf demselben Platze im Garten
steben bleiben' eine Wanderbienenzucht aber
wird sie, wenn man die Stöcke, sobald im Orte die
Nabrung für die Bienen knapp wird, in eine bessere
Gegend bringt. In der Regel ist die Wander-
bienenzucht lohnend, wenn das Wetter günstig bleibt.
Staudort. Bienenvölker stelle man nur an recht
windstillen, besonders nicht zugigen Plätzen auf. Den
Strahlen der Mittagssonne dürfen Bienenstöcke nicht
ausgesetzt sein; denn im Sommer werden die Tiere
in der Sonnenhitze träge und die Wintersonne ver-
lockt sie zu Ausflügen, wobei sie dann im noch liegen-
den Schnee den Tod finden. An großen Gewässern,
Flüssen, Teichen und Seen stelle man Bienenstöcke
ebenfalls nicht auf, weil Bienen, die über Gewässer
fliegen und niederfallen, sofort ertrinken. Der Ort,
wo Bienen steben, muß eine recht ruhige Lage haben;
besonders darf im Winter der Erdboden an ihm
nicht stark erscküttert werden. Vor den Bienenstöcken
balte man einen 1 in breiten Sandplatz stets von
Gras und Unkraut rein, und in der Nähe der Stöcke
pflanze man niedrig bleibende Bäume und Sträu-
cher an, wo sich dann die schwärme anlegen.
Bienenwohmmgcn. Als Material zu Vienen-
wohnungen verwendet man Holz und Stroh. Je