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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eismbahnbeiräte
lammen über 930 mit einem Gesamtaufwande von
über 3640000 M., zur Verfügung gestellt.
An die Umgestaltung der Eisenbahnprovinzial-
verwaltungsbehörden hat sich auch eine andere Ein-
richtung des Ministeriums und der staatlichen Auf-
sichtsorgane angeschlossen. Anstatt der frühern drei
besteben seit 1. April 1895 fünf Eisenbahnabteilungen
des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten (für allge-
meine Verwaltungsangelegenheiten der Staatsbah-
nen und für die Aufsicht über die Privatbahnen, für
allgemeine Finanz-, für Verkehrs-, für technische Bau- >
angelegenheitcn und für Verwaltungs- und Finanz- >
fachen in Bauangelegenheiten der Staatsbahnen). !
Drei Abteilungen werden von Direktoren, zwei von ^
Dirigenten (vortragenden Räten) geleitet; unmittel- ,
bar unter dem Minister steht ein Unterstaatssekretär. !
Das Eisenbahnkommissariat zu Berlin ist I.April
1895 aufgelbst und die Aufsicht über die Privat-
bahncn in erster Instanz den Präsidenten der
Staatsbahndirektionen übertragen worden, die das-
selbe in Gemeinschaft mit ihren ständigen Vertretern
Vberregierungs-, Oberbaurat) unter der Firma
"Der königl. Eisenbahnkommissar" ausüben.
In Ost erreich hat sich, in Anlehnung andiepreuß.
Einrichtungen,neuerdings ebenfalls eine Neuordnung
der Etaatsbahnverwaltung vollzogen. Sie beruht auf
dem unter dem 15. Jan. 1896 Allerhöchst genehmig-
ten Organisationsstatut und bewegt sich gleichfalls
in der Richtung der Verminderung der Instanzen.
Während früher unter dem Handelsministerium die
Generaldirektion der österr. Etaatsbahnen und unter
dieser 11 Vetriebsoirektionen (in Wien, Linz, Inns-
bruck, Villach, Trieft, Pilsen, Prag, Olmütz, Krakau,
Lemberg, Stanislau) standen, stehen jetzt unter dem
neu errichteten besondern Eisenbah n m i n i st eriu m
unmittelbar die Staatsbahndirettionen. Das
Eisenbahnministerium ist 19. Jan. 1896 in Wirksam-
keit getreten, die neuen Staatsbahndirektionen sind
1. Aug. 1896 eingesetzt worden und haben ihren Sitz
an denselben Orten, an denen sich bisher die Betriebs-
direktionen befanden. Das Eisenbahnministerium
(Zentralstelle für das Staats- und Privatbahnwesen
und für die Vodenseeschiffahrt) ist in Sektionen ge-
gliedert, die wiederum in Departements (Abtei-
lungen) zerfallen. Dem Eisenbalmministerium ist
als selbständige Hilfsstelle unmittelbar untergeordnet
das Central-Wagendirigierungsamt der
österreichischen Staatsbahnen, zur Unter-
stützung bei der obersten einheitlichen Disposition
des gesamten Wagenparks (Verteilung der Wagen
auf die einzelnen Bahngebiete, tägliche Ausgleichung
und sonstige Leitung und Überwachung des Wagen-
dirigicrungsdicnstes, Abrechnung über die Wagen-
mieten). Die Verfassung der Staatsbah ndirek-
tionen entspricht fast genau derjenigen der preuß.
Eisenbahndircktionen. An der Spitze steht ein ver-
antwortlicher Direktor, dem ein administrativer und
ein technischer Vertreter und die nötigen Referen-
ten beigegeben sind. Die Staatsbahndirektionen er-
ledigen mit Ausnahme der der höhern Genehmi-
gung vorbehaltcnen Angelegenheiten alle Geschäfte
der Bau- und Betriebsverwaltung selbständig. Ihnen
sind unterstellt: für den Vahnaufsichts- und Babn-
erhaltungsoienst die Vahnerhaltungssektio-
nen; für den Verkehrs- und kommerziellen Dienst die
V a hnstationsäm ter, die bei besonderer Wichtig-
keit die Bezeichnung Bahnbetrieb samt erhalten;
für den Zugförderungs- und Werkstättendienst die
Heizhausleitungen und die Werkstättenlei-
tung e n; für den Materialiendienst dieMaterial -
Magazinsleitungen. Für einzelne Lokalbahnen
oder Teilstrecken, namentlich solche, die mit dem
Hauptnetz nicht in unmittelbarer Schienenverbindung
stehen, können unter den Staatsbahndirektionen für
mehrere oder alle Dienstzweige des örtlichen Be-
triebsdienstes Betriebsleitungen errichtet wer-
den, wie auch für größere Neubauten unmittelbar
unter dem Ministerium oder unter einer Staats-
bahndirektion besondere Eisenbahnbauleitun-
gen bestellt werden, denen dann nötigenfalls noch
Eisenbahnbausektionen unterstehen. Zur un-
mittelbaren Leitung der Trajektanstalt und Dampf-
schiffahrt auf dem Bodenfee besteht in Unterordnung
unter diejenige Staatsbahndirektion, der das an-
schließende Vabnnetz untersteht, eine eigene Schiff-
fahrtsinfpektion in Bregenz. über die der österr.
Staatseisenbahnverwaltung beigegebenen wirtschaft-
lichen Beiräte s. Eisenbahnbeiräte. Für die Auf-
sicht und Überwachung des Bau- und Vetriebs-
zustandes der Privatbahnen und auch, mit gewissen
Einschränkungen, der Staatsbahnen ist dem Eisen-
bahnministerium wie bisher dem Handelsministerium
die Generalinspektion der österreichischen
Eisenbahnen unterstellt.
In Frankreich sind über die Verwaltung der
Staatsbahnen neue Bestimmungen getroffen durch
Erlaß des Präsidenten der Republik vom 10. Dez.
1895. An der Spitze der Verwaltung steht ein Direk-
tor, der dem Minister der öffentlichen Arbeiten unter-
geordnet ist, ihm zur Seite ein Staats eisen bahn-
rat (On86i1 äu I-686ÄU ä'^tat) von 10 Mitgliedern,
der in allen wichtigen Tarif-, Organifations-, Finanz-
und Rcchnungsfragen zu hören ist. Die Verwaltung
wird durch eine Verkehrs-, eine Maschinen- und eine
bautcchnische Abteilung geleitet, an deren Spitze je
ein ^lief (le i'expioitlUioii, ein Ingenieur 6n ckek
du mlU^i-iöi 6t äs 1a ti-action und ein InF6ni6ur 6Q
ckek äs 1a vois et äs8 d^timLntg steht. Die Ver-
fassung ist bureaukratisch, der frühere Verwaltungs-
rat aufgehoben.
In den Vereinigten Staaten von Amerika
wird der zwischenstaatliche Verkehr durch das
Vundesverkehrsamt (1nt6r8tat6 Ooiiiiii6rc6 (^om-
1^1831011, s. 1nt6r3tllt6 <Ü0inm6re6 ^.ct, Bd. 9) in
Washington, das seit 5. April 1887 besteht, beauf-
sichtigt. Für die Ausübung der Aufsicht im innen-
staatlichen Verkehr bestehen in 30 von den 47
Bundesstaaten ^ailroaä (^0mini88i0n3, deren Be-
fugnisse sich meist auf Überwachung der Tarife und
der Betriebssicherheit erstrecken. In 4 Staaten be-
finden sich E., die lediglich statist. Aufgaben haben,
in den übrigen 13 Staatm und den beiden Terri-
torien überhaupt keine staatlichen E.
Litteratur. Clark, 8tat6 Ilailro^ä (^0iuini8-
810N6I-8 (Lond. 1892); Micke, Die neue Ordnung der
preuß. Staatscisenbahnverwaltung, im "Archw für
Eisenbahnwesen" (Berl. 1894); Vorschriften sür die
Verwaltung der preuh. Staatscisenbahnen. Amt-
liche Ausgabe (ebd. 1895); von der Leyen, Die Fi-
nanz- und Verkehrspolitik der nordamcrik. Eisen-
babnen (2. Aufl., ebd. 1895).
^ Eisenbahnbeiräte. Nach der Neuordnung der
preuß. Staatscisenbahnverwaltung (s. Eisenbahn-
behörden) bestehen seit I.April 1895 Bezirks eisen-
bahnräte in: 1) Altona für den Direktionsbezirk
Altona, 2) Berlin fürdieDirektionsbezirkeVerlin und
Stettin, 3) Breslau für die Direktionsbezirke Vreslau,
Kattowitz und Posen, 4) Vromberg für die Direktions-