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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fiorelli - Fischerei
Verlockungen der slawophilen Presse zum Trotz die
Grm?5grsoj)e F.s verteidigt hatten, scheint endlich in
Rußland den Entschluß gezeitigt zu haben, in schonen-
derer Weise vorzugehen, und 1893 trat in St. Peters-
burg eine aus russ. und sinn. Mitgliedern zusammen-
gesetzte Kommission für Modifizierung der sinn.
Grundgesetze zusammen, nachdem schon früher zwei
Komitees in Helsingfors dieselbe Frage behandelt
hatten. Die finn. Mitglieder betonten einmütig,
daß jegliche Abänderung der beschworenen Ver-
fassung nur mit Einwilligung der finn. Stände er-
folgen könne. Die Erledigung erfolgte erst, nachdem
Kaiser Nikolaus II. 1. Nov. 1894 den Thron be-
stiegen hatte, dadurch, daß die Frage aä acta gelegt
wurde. Schon vorher, noch bei Lebzeiten Aleran-
ders III., waren im Jan. 1894 die Stände des Groß-
fürstentums wieder zusammengekommen, worauf
ihnen das suspendierte neue Strafgesetz wieder vor-
gelegt wurde, das mit einigen Veränderungen ihre
Genehmigung erhielt und dann vom Kaiser sank-
tioniert wurde. Bei seiner Thronbesteigung publi-
zierte Kaiser Nikolaus ein Manifest, worin er (wie
alle seine Vorgänger seit Alexander I.) die grundge-
seMäßige Verfassung F.s bestätigte, und 23. Juli
1896 erließ er eine Verordnung, wodurch demfinländ.
Senat, der höchsten gefetzgebenden Körperfchaft im
Großfürstentum, die ihm unter Alexander III. 1892
befchränkten Rechte in vollem Umfang zurückgegeben
wurden. - Weitere Litteratur: Topelius, Reise in F.
(2. Aufl., Helfingf. 1885); F. im 19. Jahrh, in Wort
und Bild dargestellt von finlünd. Schriftstellern und
Künstlern (ebd. 1894); Schybergson, Gefchichte F.s
(deutsch von Arnheim, Gotha 1896). ^Neapel.
^ Fiorelli, Giuseppe, starb 29. Jan. 1896 in
^ Firma, s. Handelsgesetzbuch.
Firmensteuer, eine Steuer, die von den ein-
getragenen Handelsfirmen erhoben wird. Sie ist
ihrem Wesen nach eine Art Gewerbesteuer vom
Handel. Eine F. ist in Bremen durch Gesetz vom
27. Mai 1884 (abgeändert 23. Jan. 1887 und
3. März 1894) eingeführt worden. Zur Entrichtung
der Steuer, deren Gesamtertrag auf mindestens
600000 M. jährlich festgestellt ist, sind die in das
bremische Handelsregister eingetragenen Kaufleute,
Handelsgesellschaften und Zweigniederlassungen aus-
wärtiger Firmen ohne Rücksicht auf die Zahl der
Teilnehmer verpflichtet. Befreit find diejenigen,
welche in Verbindnng mit einem Handwerksbetriebe
gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreiben und jähr-
lich nicht mehr als 10000 M. Umfatz bei dicfen
Handelsgefchäften erzielen. Nach dem Umfang des
Betriebes werden die steuerpflichtigen Firmen in fünf
Klassen eingeteilt. Die Einreihung in diese Abtei-
lungen erfolgt jährlich durch eine Kommission, in
der die Stcuerdeputation mit drei und die fünf
Klaffen mit je zwei Mitgliedern vertreten sind. Für
jede Klaffe ist ein mittlerer Steuersatz vorgesehen,
der in Klasse I: 3000 M., II: 1000 M., III: 300 M.,
IV: 100 M., V: 20 M. betrügt, aber erhöht wer-
den kann, wenn mittels der bestehenden Sätze ein
Ertrag von 600000 M. nicht erzielt werden kann.
Das Kontingent jeder Klaffe wird durch Multipli-
kation des mittlern Eteuerfatzes mit der Zahl ihrer
Mitglieder gefunden. In der Regel wird jede Firma
zu dem Mittelfatz veranlagt. Firmen, deren Ge-
schäftsbetrieb den durchfchuittlichen Umfang ihrer
Klasse nicht erreicht, können jedoch mit einem ge-
ringern Satz, mindestens mit 50 Proz. des Mittel-
satzes, belegt werden. Für Firmen mit überdurch-
schnittlichem Geschäftsbetrieb ist eine Erhöhung zu-
lässig, deren Höchstbetrag in Klasse I: 10000 M.
und in Klasse II-V: 50 Proz. des Mittelsatzes der
nächsthöhern Stufe beträgt.
^ In Hamburg hat der Senat 4. Dez. 1893 eine
F. vorgeschlagen, die nur die Firmen mit weniger
als 5000 M. Durchschnittsertrag freilassen und von
da an in 15 Klassen von 25 M. bis zu 10000 M.
lfür Betriebe mit mebr als 500000 M. jährlichem
Durchfchnittsertrag) steigen sollte. Für die Berech-
nung des Durchschuittsertrags sollten die Bilanzen
der drei letzten Jahre maßgebend sein. Die steuer-
pflichtigen Firmen sollten die Stufe, in die sie ge-
hören, selbst angeben (also Selbsideklaration). Der
Entwurf ist nicht zur Annahme gelangt.
Fischbeinleder, ein hornartiges Leder von
großer Steifbeit und Biegungselasticität, das als
Erfatz für Fifchbein empfohlen wird. Es wird da-
dnrck erhalten, daß man die getrocknete Haut bei 70"
mit Wasserdämpfen fo lange in Berübrung bringt,
bis eine teilweise Verleimung der Hautfasern erfolgt
ist. Hierauf fättigt man die Haut mit Terpentin und
überzieht sie fchließlich mit Lack oder Firnis.
Fischdampfer, auch Fifcherdampfer, Fi-
sch creid am pfer genannt, kleine Dampfer von 100
bis 200 Registertons Vruttoraumgehalt, die mit be-
sondern Einrichtungen für den Hochseefischfang ver-
sehen sind. Die meisten F. fangen die Fische mit einem
großen Schleppnetz, der Kurre (s. Baumschleppnetz,
Bd.2,uudTafel: Netzfischerei I, Fig. 3, Bd. 12,
S. 256). Zur Aufnahme der Netze sind die F. an
jeder Seite des Hinterschiffs mit Davits versehen.
Jeder F. hat einen Eisraum für die Aufbewahrung
der geschlachteten (zubereiteten frischen) Fische,
einzelne haben noch einen besondern Raum für
die Fische, die sofort eingefalzen werden. Zur Angel-
fischerei auf Kabeljau, Dorfch und Heilbutt werden
namentlich englische und schottische F. als Leinen-
dampfer ausgerüstet, die diefe Fischerei bei Island
und bei den Färöern betreiben; im Gegensatz dazu
uennt man die mit dem Schleppnetz fischenden F.
auch Kurrend ampfer. Die deutsche Hochseefischer-
flotte zählte 1895: 73 F. mit 4549 Registertons
Nettoraum und 705 Mann. Davon arbeiteten
1895 in der Ostsee 8, in der Nordsee 65 Dampfers
Beheimatet waren von den F. 1895: in Memel
4, Stralfund 1, Rostock 3, Altona 5, Cran>z 3, Ham-
burg 11, Geestemünde 20, Bremerhaven23, Bremen
2, Emden 1. Im 1.1896 ist die Zahl der deutfchen
F. in der Nordfee auf 90 gestiegen, und zwar ge-
hören nach Altona 7, Cranz 3, Hamburg 13, Geeste-
münde 28, Bremerhaven 35, Oldenburg 2, Bremen
2; England und Holland besitzen weit größere Flotten
von F. als Deutfchland. Die Hochseefischerei mit F.
nimmt in allen ^eestaaten zu. Neuerdings werden
die F. vielfach mit einem Patentfchlagnetz ohne
Baum, dem sog. ottör-tr^vi, ausgestattet. Dieses
Netz legt sich flacher auf den Meeresboden, nimmt
also mehr am Grunde liegende Fische auf.
-"Fischer, Joh. Georg, starb 4. Mai 1897 in
Stuttgart. ^1896 in Friedenstein bei Graz.
^Fischer-Achten, Karoline, ftarb 13. Sept.
^Fischerei. Der Gesamtertrag, den die einzel-
nen Staaten jährlich aus der Seefischerei gewinnen,
läßt sich für die Vereinigten Staaten von Amerika
auf mehr als 200 Mill. M. veranschlagen; für
Großbritannien betrug er 1894: 144 Mill. M.,
entfprechend einem Quantum von 14 Mill. Cent-
nern Fisch und 30 Mill. Centnern Schaltieren.