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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Handwerkerfrage (Centralstellen für Gewerbe. Neueste Organisationspläne)

17, 1895: 17, 1896: 21. Auch in ihnen stecken Verbindungen, die zum Teil entfernter liegende Zwecke verfolgen, wie die Schlächter- und Dienstmännervereine. Bei den erstern ist der Zweck die gemeinschaftliche Beschaffung von Schlachtstätten für Großvieh, weniger der Ankauf von Geräten, Maschinen u. dgl. Die letztern wiederum beabsichtigen ihre Mitglieder von den Dienstmannsinstituten frei zu machen, die gewöhnlich nur gegen überhohe Miete die Gerätschaften, als Wagen, Seile, Mützen u. s. w., zur Verfügung stellen.

Es geht aus solcher Statistik hervor, daß das Handwerk bisher noch recht wenig Sinn für Genossenschaften gezeigt hat. Die Gründe dafür liegen in der Schwierigkeit der Sache selbst. Die Genossenschaft verlangt Hintansetzung der Sonderinteressen und Hingebung an ein allgemeines Interesse. Diese Eigenschaften gehen den Kleinmeistern zunächst noch ab. In ihnen herrscht noch ein zu großes Selbständigkeitsgefühl, das sie davon abhält, sich unter die Vorschriften anderer zu fügen. Bei den Rohstoffgenossenschaften zeigen sich bei der Durchführung große Schwierigkeiten in der gerechten Verteilung des Stoffes und in der Wahl der Persönlichkeit des Lagerhalters. Sie werden vorzugsweise nur bei den Gewerben vorteilhaft, wo die Rohstoffe einen erheblichen Teil des Wertes der spätern Erzeugnisse bilden; da verspricht eben der Bezug im großen Gewinn. Die Magazingenossenschaften wiederum sind für alle Gewerbe, die Waren von geringem Umfange herstellen, von vornherein bedeutungslos. Die zweckmäßigste Organisation zu finden ist nicht ganz leicht, und die Wahl des Verwalters muß mit Bedacht geschehen. Denn ein sachverständiger Handwerksmann versteht nicht immer den Verkauf und die Buchführung ausreichend, und ein kaufmännisch Gebildeter beherrscht wiederum die technische Seite nicht vollkommen. Produktivassociationen, die schon Schulze-Delitzsch als die höchste Stufe oder den Schlußstein des genossenschaftlichen Systems hinstellt, sind erst recht schwer ins Leben zu rufen. Verhältnismäßig am leichtesten scheinen die Werkgenossenschaften sich organisieren zu lassen, obwohl gerade sie erst selten versucht sind. Schon in Gestalt eines Konsumvereins, von dem auf gemeinschaftliche Rechnung Kleinmotoren und Werkzeuge bezogen und zu Einkaufspreisen mit geringem Zuschlag an die Mitglieder abgegeben werden, können sie gut wirken. Das Maß persönlicher Vorteile für den Einzelnen ist sehr groß, ohne viele Schwierigkeiten leicht bestimmbar und von Aufopferung von seiten der Genossen wenig oder gar nicht die Rede.

Daß man mit der Zeit hoffen darf, alle diese Schwierigkeiten überwinden zu können, wird man nicht bestreiten. Wenn jetzt der gute Wille allenthalben bei der Ausführung noch mit großer Schwäche gepaart ist, so hat man doch nicht nötig, am Erfolge zu verzweifeln. Vielleicht dürfte auch eine Verkaufsgenossenschaft, wie sie die Wiener Handwerker am 10. Okt. 1895 eröffnet haben, Anklang finden. Während sonst nur Gewerbetreibende desselben Berufes sich vereinigt hatten, haben nun 50 Meister der verschiedensten Handwerkszweige eine gemeinsame Ausstellungs- und Verkaufshalle eröffnet, um so den Bazaren mit der Mannigfaltigkeit ihrer Waren am besten das Gegengewicht halten zu können.

Centralstellen für Gewerbe. Eine dritte Reformmaßregel bestände endlich darin, daß man in allen deutschen Staaten, in Preußen etwa nach Provinzen, staatliche Mittelpunkte zur Beförderung des gewerblichen Lebens begründete. Veranstaltungen, wie die Centralstelle für Gewerbe in Württemberg, die Landesgewerbehalle in Karlsruhe, der Landesgewerbeverein in Hessen-Darmstadt, müßten auch in andern Staaten geschaffen werden. Es müßte in jedem Lande eine Stätte geben, von der aus wirtschaftlicher und gewerblicher Beirat den Handwerkern erteilt werden könnte, die über gewisse Mittel verfügte, um Lehrkurse, Fachschulen u. dgl. m. begründen zu können, die gesetzgeberische Maßregeln vorzubereiten im stande wäre, ausgerüstet mit der ganzen Sach- und Fachkenntnis, wie sie für solche Zwecke erforderlich ist. Dann könnten am besten in der eingangs angedeuteten Weise je nach dem Bedürfnis des betreffenden Bezirks oder Gewerbszweigs die entsprechenden Maßregeln ergriffen werden. Von diesem Mittelpunkte aus könnte überall hin technisch-wirtschaftliche Aufklärung sich verbreiten. Handelt es sich um endgültige Feststellung der Zweckmäßigkeit einer angeregten technischen Verbesserung, so wird die Centralstelle mit der Kenntnis des Verfahrens dem Gewerbetreibenden zu Hilfe kommen. In wirtschaftlicher Hinsicht kann es vielleicht auf die Anregung zur Verarbeitung vorhandener, aber noch nicht ausgenutzter Rohstoffe ankommen. Oder es muß bestehenden Gewerbszweigen derart kräftig unter die Arme gegriffen werden, daß sie einen Grad von Vollkommenheit erreichen, der sie befähigt, jeden Wettbewerb im Inlande auszuhalten und unter Umständen sogar auf dem Weltmarkte zu erscheinen.

Neueste Organisationspläne. Weit entfernt, auf den angedeuteten drei Wegen die Rettung des Handwerks zu versuchen, scheint man in Preußen und im Reich den Wünschen der Handwerker nachgeben zu wollen und die Abhilfe lediglich in einer die ältere Zunftverfassung wieder ziemlich unverändert herstellenden Innungsorganisation der Handwerker zu finden. Am 18. Aug. 1893 veröffentlichte der preuß. Minister für Handel und Gewerbe einen Entwurf betreffend die Organisation des Handwerks und die Regelung des Lehrlingswesens. Er gipfelte einerseits in der Bildung von Fachgenossenschaften und Handwerkerkammern, andererseits in Einführung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit, einer Gesellenprüfung, und in Beschränkungen im Halten von Lehrlingen. Dieser Entwurf fand keineswegs überall Anklang und wurde daher 1895 in einer neuen Verarbeitung der obenerwähnten Konferenz vom 27. bis 31. Juli 1895 in Berlin zur Begutachtung vorgelegt. Die zweite Vorlage beruhte nach wie vor auf dem Grundsatze der Zwangsgenossenschaft, ließ aber diese Bezeichnung fallen und sprach von Innungen und Innungsausschüssen. Die Einrichtung der Innungen war ganz den Grundsätzen angepaßt, die schon jetzt in der Gewerbeordnung vorgesehen sind. Übrigens sollten diesen Innungen die Handwerker, die in der Regel ohne Hilfskräfte arbeiten, nicht sich anzuschließen veranlaßt werden.

An diese mehr unverbindlichen Entwürfe zur Handwerksorganisation hat sich 1896 ein von Preußen vorgelegter Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Gewerbeordnung angeschlossen. Er wurde im Aug. 1896 im «Reichsanzeiger» veröffentlicht und ist dazu ausersehen, wenn Bundesrat und Reichstag ihn gutgeheißen haben, an die Stelle der jetzigen §§. 82-133 der Gewerbeordnung zu treten.

Dieser Entwurf bringt eine Gliederung des Handwerks in Innungen, Handwerksausschüssen und