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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lehr - Lehrervereine
kort in Düren eine Messingart in den Handel, die
durch Zusatz von Zinn, Aluminium und Eisen ver-
schiedene Vorzüge zeigt. Diese Legierung läßt sich
in rotwarmem Zustand leichter als Schmiedeeisen
schmieden und zeichnet sich durch Indifferenz gegen
Salzsäure, Schwefelsäure, Laugen und Seewasser
aus und wird deshalb zu Kurbeln, Zug- und Kolben-
stangen sowie zu Holländermessern für Papierfabri-
ken verwendet. Auch L. von Nickel oder Kobalt mit
Aluminium sind dargestellt worden. Für Juwelier-
arbeiten werden verwendet Rosem (s. d., Bd. 13),
Sonnenbronze (40-60 Kobalt, 10 Aluminium,
30-40 Kupfer), Met all in (35 Kobalt, 25 Alumi-
nium, 30 Kupfer, 10 Eisen). Unter den Platinlegie-
rungen werden Platiniridium und Platin-
rhodium zum Zwecke von elektrischen Messungen
hoher Temperatur dargestellt.
"Lehr, Julius, starb 10. Okt. 1894 in München.
Der von ihm bearbeitete Band 4 des Hand- und Lehr-
buchs der Staatswissenschaften wurde 1895 unter dem
Titel: "Produktion und Konsumtion in der Volks-
wirtschaft" von Kuno Frankenstein herausgegeben.
"Lehrervereine. Die L. haben in neuerer Zeit
eine lebhafte Thätigkeit entfaltet. Der Deutsche
Lehrerverein, gegründet 1871, hat auf der XV. De-
legiertcnversammlung zu Stuttgart 16. und 17.
Mai 1894 seine Satzungen einer Durchsicht unter-
zogen und dieselben lauten nun in ihren wesent-
lichen Grundzügen folgendermaßen: Der Deutsche
Lehrerverein bezweckt die Förderung der Volksbil-
dung durch Hebung der Volksschule. Er besteht aus
den Zweigvereinen, die ihm beigetreten sind; die
weitere Gliederung bleibt diesen überlassen. Preuh.
Verbände können nur dann als selbständige Zweig-
vereine aufgenommen werden, wenn sie bereits dem
Landesverein preuß. Volksschullehrer als solche an-
gehören. Der Vorstand besteht aus so viel Vor-
standsmitgliedern der Zweigvereine, als deren Mit-
gliederzahl durch 500 teilbar ist, wobei jedes an-
aefangene 500 für voll gilt, dem Vorsitzenden des
Landcsvereins preuß. Volksschullehrer und den
Mitgliedern des geschäftsführenden Ausschusses, der
aber nicht mehr als ein Drittel des Gesamtvorstan-
des in Anspruch nehmen darf. Der Gesamtvorstand,
der das Interesse des Vereins in jeder Beziehung
wahrzunehmen hat und seine Beschlüsse mit zwei
Drittel Mehrheit faßt, kommt in folgender Weise zu
stände: Die Vertreterversammlung wählt einen
Vorort auf zwei Jahre; dessen Zweigverein wühlt,
ebenfalls auf zwei Jahre, den aus 12 Mitgliedern
bestehenden geschäftsführenden Ausschuß, dem das
Recht zusteht, sich durch Zuwahl zu ergänzen und
seinen Vorsitzenden zu wühlen, der zugleich Vor-
sitzender des Gesamtvorstandes ist. Der geschäfts-
führende Ausschuß hat die Beschlüsse des Gesamt-
vorstandes und der Vertreterversammlung vorzu-
bereiten und auszuführen. Alle zwei Jahre findet
eine Versammlung von Vertretern der Zweigvereine
statt, wozu jeder Zweigverein auf je 300 Mitglieder
einen Vertreter zu senden berechtigt ist, und auf
welchem die allgemeinen Angelegenheiten des Deut-
schen Lehrervereins ihre Erledigung finden. In
dringenden Fällen kann der sseschäftsführende Aus-
schuh auch eine außerordentliche Vertreterversamm-
lung berufen. Die Verhandlungen leitet der Ge-
samtvorstand. Die Zweigvereine, die im übrigen
selbständig sind, haben bei ihrem Eintritt einen Be-
richt über ihre Organisation und alljährlich bis zum
15. Okt. einen Bericht über ihre Thätigkeit sowie
regelmäßig das von ihnen erwählte Vereinsorgan
einzusenden und zur Bestreitung der Kosten der Ge-
schäftsführung und Leitung 15 Pf. für jedes ihrer
Mitglieder beizutragen. Statutenänderungen können
nur alle vier Jahre vorgenommen werden.
Außer den hierin bezeichneten Aufgaben hat der
Deutsche Lehrerverein laut Beschluß vom 5. Juni
1884 auch die aufgenommen, seinen Mitgliedern
Unterstützung (in Geld) in Rechtsstreitigkeiten zu
gewähren, doch nur dann, wenn dieselben den Lehrer
als solchen betreffen, und zwar in principiellen, die
ganze Lehrerschaft betreffenden Fällen, soweit die
entscheidenden Instanzen (auf dem Gebiete des Straf-
rechts der geschäftsführende Ausschuß, auf dem Ge-
biete des Civilrechts der Vorstand des betreffenden
Provinzialverbandes ^in Preußens oder des betref-
fenden Zweigvereins) die rechtliche Durchführung
derselben für notwendig oder wünschenswert halten.
Die Unterstützungen werden nur zur Durchführung
von rechtlichen Streitigkeiten gewährt, Ersatz ver-
hängter Geldstrafen jedoch findet in keinem Falle
statt. Im Berichtsjahre 1894/95 sind für 46 Fälle
2756 M. Unterstützungen gewährt worden; in 17
Fällen ist sie abgelehnt worden und 13 Fälle waren
Ende 1895 noch unerledigt. Von 1885 bis 1893 be-
trug die Unterstützung für 126 Fälle 10494 M., 1894
-95 für 42 Fälle 2756,84 M.
Ferner hat der geschäftsführende Ausschuß des
Deutschen Lehrervereins behufs billiger Feuerver-
sicherung seiner Mitglieder 1891 einen Vertrag mit
der Gesellschaft Providentia abgeschlossen. Es be-
trug die Zahl der Versicherten Ende 1894: 6189 mit
einer Versicherungssumme von 30907 620 M. Ein
Antrag auf Begründung einer allgemeinen deutschen
Lehrerkrankenkasse ist auf der Deutschen Lehrerver-
sammlung zu Hamburg zu Pfingsten 1896 abgelehnt
worden. Die Zweigvereine selbst haben meist gleich-
falls verschiedenartige Kassen gegründet: Lehrer-
Witwen- und -Waisenkassen, Krankenkassen, Begräb-
niskassen, Brandversicherungsvereine, Emeriten-
Unterstützungskassen u. s. w., die höchst segensreich
wirken. Unter den Unterstützungsvereinen sind be-
sonders auch die Pestalozzivereine hervorzuheben,
die in den verschiedenen Provinzen Preußens, im
Königreich Sachsen, in Weimar, Altenburg, Schwarz-
burg-Sondershausen, Reuß, Baden und Bremen
eine bedeutende Thätigkeit entfalten.
Der Deutsche Lehrerverein zählte Ende 1895 in
44 Zweigvereinen (die preuß. Provinzialvereine mit
zusammen 43082 Mitgliedern einzeln gerechnet), die
sich in 2161 Verbünde gliederten, 61956 Mitglieder.
Er erstreckt sich zwar nicht über ganz Deutschland,
aber doch über einen großen Teil desselben. Von
Vereinen, die größere Bezirke umfassen, haben sich
bis jetzt noch nicht angeschlossen: der Bayrische Volks-
schullehrerverein, der Allgemeine Sächsische Lehrer-
verein, der Elsaß-Lothringische Landeslehrerverein,
die Thüringische und Altenburgische Lehrerversamm-
lung, der Verein der Schaumburg-Lippeschen Volks-
schullehrer, die Landes-Lehrervereine von Mecklen-
burg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz, die All-
gemeine Lehrerversammlung zu Frankfurt a. M.;
doch sind kleinere Einzelvereine aus den betreffenden
Bezirken bereits beigetreten.
Die Verbindung des Deutschen Lehrervereins mit
der Allgemeinen Deutschen Lehrerversammlung ist
von Jahr zu Jahr fester geworden. Durch Beschluß
des geschäftsführenden weitern Ausschusses vom
15. April 1895 wird der Name für die Versamm-