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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Lehrinfanteriebataillon - Leichentransport
lungen dieser Vereinigung künftig "Deutsche Lehrer-
versammlung" anstatt "Allgemeine Deutsche Lehrer-
versammlung (Deutscher Lehrertag)" lauten.
Um Vereine, die Sonderinteressen besonderer Kate-
gorien von Lehrern oder auch einen speciell konfessio-
nellen Standpunkt vertreten, vom Deutschen Lehrer-
verein fern zu halten, hat der geschäftsführende Aus-
schuß unterm 20. Nov. 1894 ein Rundschreiben er-
lassen, in dem er den Verbänden empfiehlt, nur
solchen Vereinen den Anschluß zu gewähren, deren
Statuten jedem Lehrer ohne Rücksicht auf Stellung
und Konfession die Mitgliedschaft ermöglichen.
Über die Thätigkeit des geschüftsführendcn Aus-
schusses in seinen alle 14 Tage stattfindenden Sitzun-
gen wird in der "Pädagogischen Zeitung" (Berlin),
über die Deutschen Lehrerversammlungen in der
"Deutschen Allgemeinen Lehrerzeitung" (Leipzig)
eingehend berichtet; über die Thätigkeit des Deut-
schen Lehrervereins im allgemeinen, wie auch über
die nicht angeschlossenen L. Deutschlands giebt das
alljährlich erscheinende "Jahrbuch des Deutschen
Leyrervereins" genauern Aufschluß.
Auf der Stuttgarter Versammlung (1894) war
dem Gesamtausschuß aufgegeben worden, in Vezug
auf die Orthographiereform, in der die Schule ja
leider von der sonst in der Schriftsprache angewen-
deten Rechtschreibung verschiedenfach abweicht, sowie
in Bezug auf Gewährung der Berechtigung zum
einjährigen Militärdienst an die Lehrer Schritte zu
thun. Er hat deshalb in beiden Beziehungen Peti-
tionen an den Reichskanzler und an den Reichstag
abgesandt. Bezüglich der Orthographiereform ist vom
Reichskanzler, gezeichnet von Bötticher, der Bescheid
eingegangen, daß die einheitliche Regelung der deut-
schen Rechtschreibung den Gegenstand eingehender
Erwägung bilde, und daß die Eingabe nebst der ihr
beigegebenen Denkschrift den zur Prüfung jener
Frage in erster Reihe berufenen Stellen mitgeteilt
worden sei. Was die zweite Petition betrifft, so ist
vorläufig eine klare Entscheidung noch nicht ge-
troffen, sondern nur bis 1900 ein Provisorium ge-
schaffen worden, das neben einer einjährigen, nicht
freiwilligen Dienstzeit auch das Recht der lOwöchi-
gen Dienstzeit bestehen läßt. Die Bestrebungen um
eine auskömmliche Besoldung der Lehrer sind leider
in Preußen erfolglos gewesen, da die betreffende
Vorlage der Regierung vom Herrenhause abgelehnt
worden ist. Eine neue Vorlage liegt zur Zeit (Febr.
1897) dem Abgeordnetenhause vor.
Überall in Deutschland, wie auch in Österreich-
Ungarn und der Schweiz, ist auch in den Einzelver-
einen die Thätigkeit der Lehrerschaft eine sehr rege.
Die Berichte zeigen, daß nicht bloß Fragen, welche
die äußere Stellung der Lehrer betreffen, sondern
weitaus vorherrschend pädagogisch-wissenschaftliche
und methodische Fragen in den Versammlungen
eingehend erörtert werden. In den Zweigvereinen
des Deutschen Lehrervereins sind im letzten Jahre
besonders drei Gegenstünde, die den Gegenstand der
Verhandlungen der "Deutschen Lehrerversammlung"
in Hamburg Pfingsten 1896 bildeten, vielfach be-
handelt worden: 1) Umgestaltung der Vildungsziele
der Volksschule nach den Forderungen der Gegen-
wart, oder nach der später dem Thema gegebenen
Fassung: Welche Stoffe sind nach den Forderungen
der Gegenwart dem Lehrplane der Volksschule einzu-
fügen, welche aus ihm zu entfernen? 2) Teilnahme
des Lehrers an der Schulverwaltung; 3) die Schul-
bibelfrage. - Vgl. Jahrbuch des Teutschen Lehrcr-
vereins von 1896 (Berlin und Leipzig); die Artikel
über die Entwicklung der Schule im "Pädagogischen
Jahresbericht", hg. von A. Richter (Lpz. 1895).
lehrinfanteriebataillon, s. Lehrtruppen.
Lehrlingslvefen, gewerbliches, s. Hand-
werkerfrage (S. 544).
Lehrtruppen, Truppenteile, zu welchen Osfi-
ziere, Unteroffiziere und Mannschaften aller Trup-
penteile aus der ganzen Armee kommandiert werden
zur Erreichung höchster Gleichmäßigkeit in der Aus-
bildung oder zur Erzielung der höchsten Leistungen
im Gebrauch der Waffen; sie enthalten einen oder
mehrere Stämme, die mit mustergültigem Personal
und Material ausgestattet sind. Ihre Organisation
ist zum Teil derart bemessen, daß sie bei einer Mobil-
machung, wie die übrigen Truppenteile, der Oi-ärs
äs I^wilie einverleibt werden können, zum Teil sind
sie nur für Friedensverhältnisse berechnet und werden
für den Kriegsfall aufgelöst.
Im deutschen Heere bestehen folgende L. 1) In-
fanterie: Das preuß. Lehrinfanteriebataillon,
welches zur 1. Gardeinfanteriebrigade gehört; die
zu demselben kommandierten Offiziere, Unteroffi-
ziere und Mannschaften treten 1. Okt. jedes Jahres
beim Bataillon ein und verbleiben dort bis zum
September des nächsten Jahres; ein permanenter
Stamm besteht für vier Compagnien seit dem I.
1895, während bis dahin nur eine Compagnie al5
Stamm für das ganze Bataillon für die Winter-
monate bestand; im Mobilmachungsfall löst sich
das Lehrinfanteriebataillon auf. Über die Infan-
terieschießschule s. d., Bd. 9. 2) Kavallerie. Für
die Kavallerie besteht zur Zeit keine Lehrtruppe
mehr, seitdem die früher in Berlin stationierte Lehr-
eskadron in die Reitschule, zunächst in Schwedt a.O.,
umgewandelt und dann in das Militärreitinstitut
(s. d., Bd. 11) zu Hannover übergegangen ist.
3) Artillerie: Zu den Artillerieschießschulen
(s. d., Bd. 1), als Stämme zu bezeichnenden Truppen-
teilen, werden jährlich in mehrern Unterrichtskursen
Offiziere und Unteroffiziere der Artillerie komman-
diert, um neben der Erweiterung der theoretischen
Ausbildung besonders eine praktische Übung im
Schießen mit Geschützen zu erbalten. Die jungen
Offiziere der Feld- und Fußartillerie gehen grund-
sätzlich nach ihrer Beförderung zu dieser Charge
durch die Schießschulen, letztere im Anschluß an den
Besuch der für sie noch bestehenden Artillerieschvle
(s. d., Bd. 1) zu Berlin. Die Lehrtruppenteile selbst
bleiben bei der Mobilmachung bestehen und werden
verschiedenen Heeresabteilungen als geschlossene
Truppe einverleibt; im Friedensverhältnis gehören
sie zum Gardekorps.
Leibicz (Leibitz), Groß-Gemeinde im Stuhl-
bezirk Tatra des Zipser Komitats in Ungarn, hat
(1890) 3025 E.; Leinen- und Tuchweberei, Erbsen-
und Flachsbau. L. ist die älteste unter den Zipser
Kronstädten. Etwa 6 km östlich das kalte Schwefel-
bad Leibitzsürdö.
Leichentransport. Nach der Verkehrsordnung
für die Eisenbahnen Deutschlands vom 15. Nov.
1892 (§§. 42 fg.) ist bei Aufgabe einer Leiche auf
die Eisenbahnen die Beibringung eines Leichen-
passes erforderlich, einer polizeilichen Urkunde, die
in Städten von der Ortspolizei, aus dem Lande
vom Landrat ausgestellt wird und die Bedeutung
hat, daß dem L. gesundheitspolizeiliche Interessen
(ansteckende Krankheit u. s. w.) nicht entgegenstehen,
die Leiche gesund ist (s. Pah, Bd. 12). Der Transport