Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

827
Österreichisch-Ungarische Monarchie
Die Länge der Staatslinien betrug 29 768 und i
20498 km, der Leitungen 88 295 und 58198 km. !
Die Einnahmen der Post- und Telegraphenver- i
waltung waren 1895 in Österreich veranschlagt auf
39 825 960 Fl., die Ausgaben auf 35 814500 Fl.,
in Ungarn die Einnahmen auf 16 625000 Fl.
Bank- und Münzwesen. Außer der Österreichisch-
Ungarischen Bank bestanden 1893:
Vankverkehr
Osterreich
Ungarn
Banlen.............
52
213
Filialen derselben........
44
-
Aktienkapital aller Banken Mill. Fl.
304,52
61,53
Pfandbriesumlauf . . . . " "
706,03
206.5
Kassenscheine U.Geldeinlagen " "
100,6?
121.24
Passiva überhaupt . . . . ? >
2 323,43
4N.94
Wechselvorrat......" "
373,67
125,39
Vorschüsse auf Effekten und


Waren.......> "
164,80
52,9
Einnahmen......." '
85,04
) Gewinn:
Ausgaben........" "
51,95
j 8,23
460
551
Einleger ............
2 687 805
655 933
Einlagen........Mill.Fl.
1461,63
510,68
Sammelstellen des Postspartassen-


amtes ............
5 257
3 942
Einleger ............
1 037 524
257 303
Guthaben im Sparverkehr . . Fl.
38 426 531
10 232 000
Guthaben der Checkbüchelbesitzer "
25 834
3 181
Guthabeu im Checkverkehr . . "
52 874 776
-
Eiulagen im Checkverkehr . . "
1367 207 339
281 606 000
Rückzahlungen im Checkverkehr "
1 363 744 934
280 445 000
Die Zahl der Erwerbs- und Wirtsckaftsgenossen-
schaften betrug 1893 in Osterreich 2825, in Ungarn
709; davon 1434 (Österreich) mit beschränkter Haf-
tung, die Zahl der Mitglieder 667 733 (in Österreich)
mit einer Bilanz von 386,93 Mill. Fl. und (in Un-
garn) 81,99 Mill. Fl.
Ausgemünzt wurden 1895 in Österreich in Gold
2 925 871 Fl. in Golddukaten und 22 659 260 Fl. und
(in Ungarn) 19 352 500 Fl. in 20- und 10-Kronen-
stücken in Gold, ferner in Silber 2 301100 Stück
Maria-Theresien-Thaler, 7557 750 und 9272233 Fl.
in Kroncnstücken, 840177 und 7 238 600 Fl. in
Nickel- und 503 675 und 695 772 Fl. in Bronze:
münzen. In den I. 1858 bis inkl. 1895 wurden
überhaupt ausgeprägt: a. in Gold 143 661763 Fl.
in Dukaten, 72 032 640 Fl. in Goldgulden,
298700130 Fl. in Goldkronen, ferner d. in Eil
ber 139190535 Fl. in Maria-Theresien-Thaler,
432 921206 Fl. in Silberguldenstücken, 74249879
Fl. in Kronen und 45 575 228 Fl. in Silbersckeide-
münze, ferner c. in Kupfer 15,03, ä. in Nickel 30,
6. in Bronze 3,34 Mill. Fl., zusammen 126146457?
Fl. Ende Dez. 1895 kursierten in der Monarchie
193539593 Fl. Staats- und 619854140 Fl. Bank-
noten, somit 813 393 733 Fl. Papiergeld, außerdem
41309 600 Fl. sog. Salinenscheine.
Verfassung und Verwaltung. Durch das Wahl-
gesetz vom 14. Juni 1896 wurde die Zahl der Mit-
glieder des österr. Abgeordnetenhauses von 353 aus
425 erhöht, indem eine neue Kurie der allgemeinen
Wählerklasse, welche durch allgemeines Stimmrecht
wählt, eingeführt wurde. (S. unten, Geschichte.)
Das Princip, auf welchem das österr. Reichstags-
wahlrecht von nun an beruht, ist das des ungleichen
allgemeinen Wahlrechts. Visher war das Wahl-
recht in Österreich ein ungleiches und beschränktes,
beschränkt insofern, als es ausschließlich auf dem
Princip der Interessenvertretung beruhte, wie es in
einem Steuer- und einem Vildungscensus zum Aus-
druck kam, tmgieich insofern, als die vier Kurien
nicht die gleichen Stimmrechte besaßen. Nun ist das
Wahlrecht ein allgemeines, aber dadurch noch ein
ungleiches, daß die bisher (in den ersten vier Kurien)
Wahlberechtigten nicht bloß neben den bisher Nicht-
wahlberechtigten ein Wahlrecht in der fünften Kurie
der allgemeinen Wählerklasse erhielten, sondern ihr
bisheriges Wahlrecht daneben behielten. Folglich
haben von nun an die bisherigen rund 1700000
Wähler je zwei Stimmen, die neuen nur in der
fünften Klasse berechtigten 3600000Wählerje eine
Stimme. Von den nächsten allgemeinen Wahlen
zum Abgeordnetenhaus an wird das österr. Ab-
geordnetenhaus bestehen aus 85 Vertretern des
Großgrundbesitzes (in Dalmatien derHöchstbesteuer-
ten), 116 der Städte, Märkte und Industrieorte,
21 der Handels- und Gewerbekammern, 131 der
Landgemeinden und 72 der allgemeinen Wähler-
klasse. Die auf die einzelnen Kronländer entfallen-
den Abgeordneten sind bei diesen angegeben.
Das Herrenhaus des österr. Neichsrates besteht
(1897) aus 18 großjährigen Prinzen des kaiserl.
Hauses, aus den großjährigen (66) Häuptern der-
jenigen inländischen, durch ausgedehnten Grund-
besitz hervorragenden Adelsgeschlechter, denen der
Kaiser die erbliche Neichsratswürde verleiht, aus
9 Erzbischöfen und 8 Fürstbischöfen und 130 auf
Lebenszeit durch den Kaiser ernannten Mitgliedern.
Die Reform der direkten Steuern in Österreich,
mit Ausnahme der Grund- und Gebäudesteuer, hat
unterm 25. Okt. 1896 die Sanktion des Kaifers er-
balten und wird mit dem 1.1898 ins Leben treten.
Ihre Grundgedanken beruhen auf dem 1892 von
dem damaligen Finanzminister eingebrachten Projekt
(s. Österreichisch-Ungarische Monarchie, Geschichte,
Bd. 12), das sich von den frühern insbesondere da-
durch unterschied, daß es nicht sowohl auf eine Ver-
mehrung der Staatseinnahmen als auf einen Aus-
gleich der Steuerlasten bedacht war. Mit den meisten
bisherigen Entwürfen teilte der neue die Erhebung
der bisherigen Einkommensteuer (s. d., Bd. 5) zu
einer selbständigen allgemeinen Personaleinkommen-
steuer unter gleichzeitiger Modernisierung eines
Teils der Ertragssteucrn. Eigentlich neu an der in
Kraft getretenen Steuerreform ist also nur diese Per-
sonaleinkommensteuer. Ihr unterliegen nur physische
Personen, von juristischen allein die ruhende Erb-
schaft; befreit von ihr sind andererseits alle Ein-
kommen bis 600 Fl. (für die Haushaltung berech-
net, nicht für die Person, wobei jedoch bei bloßem
Arbeitseinkommen der einzelnen Familienglieder
nur der 250 Fl. übersteigende Betrag für das ein-
zelne Mitglied in Anrechnung gebracht wird). Diese
Steuerfreiheit wird für 99 Proz. aller Grundbesitzer
noch dadurch gesteigert, daß alle Grundbesitzer, welche
Einkommen nur aus dem von ihnen selbstbewirt-
schafteten Grundbesitz ziehen, nicht in die Listen der
als einkommenstcuerpstichtig vermuteten Personen
aufgenommen werden, wenn dcrKataftra/reinertlag
ihrer Grundstücke 250 Fl. nicht übersteigt. Neu ist
die Einführung der Fassionspflicht in Verbindung
mit Einschätzung durch gewählte Kommissionen, Per-
sonen mit weniger als 1000 Fl. Einkommen sind
von der Deklarationspsticht in der Regel befreit.
Der Steuerfuß ist mäßig progressiv, über 5 Proz.
geht er nicht hinaus; der niedrigste Steuersatz (für
600-625 Fl.) ist 3,60 Fl. (also 0,6 Proz.). Eine Er-
höhung der Einkommensteuer tritt für Lohneinkom-
men über 3200 Fl. durch cine besondere Vcsoldungs-
steuer ein, eine Erscheinung, die sich nur historisch
aus der bisherigen hohen Besteuerung dieses Ein-