Autorenkollektiv,
Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig,
Dritte Auflage, 1884
Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse
unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.
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Bänder - Bärenfelle
Bänder heißen bekanntlich solche
Gewebe, welche sich von den eigentlichen Zeugen durch ihre
Schmalheit unterscheiden und zum Binden, zu Besatz, Einfaß
und Aufputz dienen. Der Qualität nach gehen sie vom Einfachsten
bis zur höchsten Luxus- und Modeware, werden in ebenso
unendlicher Mannigfaltigkeit wie die Zeuge aus Seide, Wolle,
Kamelhaar, Baumwolle, Leinen und aus Gemischen dieser Stoffe
hergestellt und bilden einen bedeutenden Zweig der Manufaktur
und des Handels. Die Anfertigung der B. erfolgt entweder auf
Posamentier- oder Bandwirkerstühlen mit Handschützen, oder
häufiger auf sog. Bandmühlen mit Schnellschützen, wobei eine
größere Anzahl von Bändern, bis zu 30 Stück, auch in
verschiedenen Farben und Mustern gleichzeitig gewebt werden
können, da jedes Band oder sog. Gang seinen besonderen kleinen
Schützen hat, der sich nur in ihm hin und her bewegt. Alle
Schützen aber werden gleichzeitig durch einen Rechen oder eine
Triebstange mittels Handkurbel oder Maschinenkraft getrieben,
und nach jedem Durchschuß alle B. zugleich mit dem Rietblatte
geschlagen. Für façonnirte B. werden die Stühle auch mit der
Jacquardvorrichtung versehen; dann aber können alle Gänge nur
gleichartig gewoben werden. Viele B. werden nachgehends noch
cylindriert, moiriert und gauffriert, worunter man verschiedene
Arten von Pressung zur Erzeugung von Mustern versteht. Seidene
B. werden an den Fabrikationsplätzen der Seidenwaren überhaupt,
in Paris, Lyon, St. Etienne, in den Fabrikstädten am Niederrhein
(besonders Samtbänder), in Krefeld, Basel, Wien, leinene,
baumwollene und wollene besonders in und um Elberfeld und Barmen,
im sächsischen Erzgebirge, in Böhmen und dem übrigen Österreich
gefertigt. Die B. kommen lang und flach gelegt, oder auf Zapfen
(Rollen oder Tambours genannt) gelegt in den Handel, in Stücken
von verschiedener Länge je nach dem Lande, für welches die Ware
gefertigt ist; so ist z. B. für Deutschland das Maß von 13 m,
für die Vereinigten Staaten von 11 m eingeführt. Die Breite der
B. wird nach Nummern von 1-24 (oder 1-4 oder 1-17 etc.) bestimmt,
so daß z. B. Nr. 8 5 cm breit ist; die schmälste Sorte von etwa
2 mm Breite heißt Nonpareille. In England gibt man die Breite
nach Pennies = etwa 3 cm an. - Verzollung: Auf dem Bandstuhl
gewebte Bänder werden wie Zeugstoffe verzollt. S. Tarif Nr. 2
d, 22 h, 30 e, f, 41 d 5; Roßhaarbänder Nr. 11 b; Strohbänder
Nr. 35 b.
Bankulöl (Aleuritisöl); das in den
Bankulnüssen, den Früchten von Aleuritis
triloba, enthaltene fette Öl; es ist zwar in unserm
Handel noch kein ständiger Artikel, wurde jedoch schon mehrere
Male in größeren Posten importiert. Man bezieht es von
Martinique, Guadeloupe, Tahiti, Neukaledonien, Guayana und
Reunion. Die Bankulnüsse enthalten ungefähr 50 bis 60% von
diesem Öle, welches sich zur Bereitung von Druckerschwärze und
Ölfarben an Stelle des Leinöls sehr gut eignen soll. - Zoll:
Gemäß Tarif im Anh. Nr. 26 a 1 u. 26 a 4.
Barchent (frz. futaine, engl.
fustian). Die B. sind festgewebte 3- oder 4schäftige Köperzeuge,
↔
entweder ganz baumwollen oder mit leinener Kette, in Stücken
von ⅝-5/4 Breite und 20, 30 und noch mehr Meter Länge. Je
nach ihrer Bestimmung sind sie entweder weiß, gebleicht oder
ungebleicht, gestreift oder gewürfelt, auch verschiedentlich
gefärbt und gedruckt. Je nach der Beschaffenheit der die
rechte Seite bildenden Oberfläche sondern sich die B. in
glatte und
gerauhte; die ersteren
sind so belassen, wie sie gewebt wurden, bei den andern sind
die freiliegenden, immer baumwollenen Einschußfäden entweder
schon auf dem Stuhle oder nach erfolgter Bleiche gerauht und
nach einer Richtung gleichgestrichen, wodurch eine mehr oder
weniger langfaserige, flaum- oder wollartige Oberfläche entsteht,
welche bei den starken, zu Winterkleidung dienenden Stoffen
dieser Gattung auch noch tuchartig geschoren wird. Der glatte
B., Bett- oder Futter-B. genannt, kommt roh und gebleicht vor,
weiß oder mit rotem oder blauem Schuß von gefärbtem
Baumwollgarn; rauher B.,
frz. futain à poil, engl. top; roh, gebleicht oder schwarz
gefärbt, dient auch zu den Wachstuchdecken mit weicher
Unterseite; Kleider-
oder Pelzbarchent, 5/4-8/4
breit gewebt, meistens ganz Baumwolle, mit reicherer wärmender
Haarschicht, in verschiedener Feinheit und Schwere.
Schnürlbarchent, geschürter B., erscheint infolge besonderer
Webvorrichtungen geriffelt; Pikeebarchent ercheint
(Anmerkung des Editors: richtig: erscheint) wie mit
würfeligen oder andern geradlinigen Figuren gesteppt. Die sog.
Bautzener Bettleinwand, sonst ein bedeutender Artikel, ist
ebenfalls ein etwas anders gewebter B. Die Barchentweberei
ist mit Ausnahme der Bettbarchente jetzt überall sehr beschränkt
worden, da für Unterkleider, Futter und Überzüge jetzt mehr
gewirkte und leicht gewebte baumwollene und halbwollene Zeuge
in Gebrauch gekommen sind. Barchent wird noch mit der Hand
gewebt in mehreren Orten Schwabens, Bayerns, in Böhmen, Mähren,
Niederösterreich, in Sachsen, hier namentlich in Mittweida,
Waldheim, Sebnitz, Hartha und in der Lausitz. Zoll: Roher
(ungebleichter) Tarif Nr. 2 d 1; gebleichter Nr. 2 d 2;
gefärbter Nr. 2 d 3.
Barege (frz. barège) heißen leichte,
halbdurchsichtige, ursprünglich ganzwollene Zeuge, die zu
Damenkleidern viel Verwendung finden. Der Name kommt von
dem Thal von Barege in den französischen Pyrenäen, wo der
Stoff seit langer Zeit als Hausmacherarbeit aus Handgarn zum
Gebrauch für bäuerischen Putz gewoben wurde. Seit der Ausbildung
der Maschinenkammgarnspinnerei wurde der Stoff Fabrikationsartikel
und wohlfeiler. Paris ahmte ihn zuerst nach, aber mit Seidenkette
und kammwollenem Einschlag; Nimes machte ihn billiger durch
Anwendung gezwirnter baumwollener Kette. Die jetzigen B. sind
immer gemischte Stoffe, entweder halbseidene oder häufiger
halbbaumwollene. Diese letzteren geben wohlfeile, doch durch
gute Appretur und geschmackvolle Musterung hübsch aussehende
Ballkleider. - Zoll: baumwollene B. Tarif Nr. 2 d 5; halbseidene
Nr. 30 f; wollene Nr. 41 d 5 β oder 41 d 6 β.
Bärenfelle bilden die größten und
schwersten Stücke des Rauchwarenhandels und im
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 32.