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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Bänder; Bankulöl; Barchent; Barege; Bärenfelle

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Bänder - Bärenfelle

Bänder heißen bekanntlich solche Gewebe, welche sich von den eigentlichen Zeugen durch ihre Schmalheit unterscheiden und zum Binden, zu Besatz, Einfaß und Aufputz dienen. Der Qualität nach gehen sie vom Einfachsten bis zur höchsten Luxus- und Modeware, werden in ebenso unendlicher Mannigfaltigkeit wie die Zeuge aus Seide, Wolle, Kamelhaar, Baumwolle, Leinen und aus Gemischen dieser Stoffe hergestellt und bilden einen bedeutenden Zweig der Manufaktur und des Handels. Die Anfertigung der B. erfolgt entweder auf Posamentier- oder Bandwirkerstühlen mit Handschützen, oder häufiger auf sog. Bandmühlen mit Schnellschützen, wobei eine größere Anzahl von Bändern, bis zu 30 Stück, auch in verschiedenen Farben und Mustern gleichzeitig gewebt werden können, da jedes Band oder sog. Gang seinen besonderen kleinen Schützen hat, der sich nur in ihm hin und her bewegt. Alle Schützen aber werden gleichzeitig durch einen Rechen oder eine Triebstange mittels Handkurbel oder Maschinenkraft getrieben, und nach jedem Durchschuß alle B. zugleich mit dem Rietblatte geschlagen. Für façonnirte B. werden die Stühle auch mit der Jacquardvorrichtung versehen; dann aber können alle Gänge nur gleichartig gewoben werden. Viele B. werden nachgehends noch cylindriert, moiriert und gauffriert, worunter man verschiedene Arten von Pressung zur Erzeugung von Mustern versteht. Seidene B. werden an den Fabrikationsplätzen der Seidenwaren überhaupt, in Paris, Lyon, St. Etienne, in den Fabrikstädten am Niederrhein (besonders Samtbänder), in Krefeld, Basel, Wien, leinene, baumwollene und wollene besonders in und um Elberfeld und Barmen, im sächsischen Erzgebirge, in Böhmen und dem übrigen Österreich gefertigt. Die B. kommen lang und flach gelegt, oder auf Zapfen (Rollen oder Tambours genannt) gelegt in den Handel, in Stücken von verschiedener Länge je nach dem Lande, für welches die Ware gefertigt ist; so ist z. B. für Deutschland das Maß von 13 m, für die Vereinigten Staaten von 11 m eingeführt. Die Breite der B. wird nach Nummern von 1-24 (oder 1-4 oder 1-17 etc.) bestimmt, so daß z. B. Nr. 8 5 cm breit ist; die schmälste Sorte von etwa 2 mm Breite heißt Nonpareille. In England gibt man die Breite nach Pennies = etwa 3 cm an. - Verzollung: Auf dem Bandstuhl gewebte Bänder werden wie Zeugstoffe verzollt. S. Tarif Nr. 2 d, 22 h, 30 e, f, 41 d 5; Roßhaarbänder Nr. 11 b; Strohbänder Nr. 35 b.

Bankulöl (Aleuritisöl); das in den Bankulnüssen, den Früchten von Aleuritis triloba, enthaltene fette Öl; es ist zwar in unserm Handel noch kein ständiger Artikel, wurde jedoch schon mehrere Male in größeren Posten importiert. Man bezieht es von Martinique, Guadeloupe, Tahiti, Neukaledonien, Guayana und Reunion. Die Bankulnüsse enthalten ungefähr 50 bis 60% von diesem Öle, welches sich zur Bereitung von Druckerschwärze und Ölfarben an Stelle des Leinöls sehr gut eignen soll. - Zoll: Gemäß Tarif im Anh. Nr. 26 a 1 u. 26 a 4.

Barchent (frz. futaine, engl. fustian). Die B. sind festgewebte 3- oder 4schäftige Köperzeuge, ↔ entweder ganz baumwollen oder mit leinener Kette, in Stücken von ⅝-5/4 Breite und 20, 30 und noch mehr Meter Länge. Je nach ihrer Bestimmung sind sie entweder weiß, gebleicht oder ungebleicht, gestreift oder gewürfelt, auch verschiedentlich gefärbt und gedruckt. Je nach der Beschaffenheit der die rechte Seite bildenden Oberfläche sondern sich die B. in glatte und gerauhte; die ersteren sind so belassen, wie sie gewebt wurden, bei den andern sind die freiliegenden, immer baumwollenen Einschußfäden entweder schon auf dem Stuhle oder nach erfolgter Bleiche gerauht und nach einer Richtung gleichgestrichen, wodurch eine mehr oder weniger langfaserige, flaum- oder wollartige Oberfläche entsteht, welche bei den starken, zu Winterkleidung dienenden Stoffen dieser Gattung auch noch tuchartig geschoren wird. Der glatte B., Bett- oder Futter-B. genannt, kommt roh und gebleicht vor, weiß oder mit rotem oder blauem Schuß von gefärbtem Baumwollgarn; rauher B., frz. futain à poil, engl. top; roh, gebleicht oder schwarz gefärbt, dient auch zu den Wachstuchdecken mit weicher Unterseite; Kleider- oder Pelzbarchent, 5/4-8/4 breit gewebt, meistens ganz Baumwolle, mit reicherer wärmender Haarschicht, in verschiedener Feinheit und Schwere. Schnürlbarchent, geschürter B., erscheint infolge besonderer Webvorrichtungen geriffelt; Pikeebarchent ercheint (Anmerkung des Editors: richtig: erscheint) wie mit würfeligen oder andern geradlinigen Figuren gesteppt. Die sog. Bautzener Bettleinwand, sonst ein bedeutender Artikel, ist ebenfalls ein etwas anders gewebter B. Die Barchentweberei ist mit Ausnahme der Bettbarchente jetzt überall sehr beschränkt worden, da für Unterkleider, Futter und Überzüge jetzt mehr gewirkte und leicht gewebte baumwollene und halbwollene Zeuge in Gebrauch gekommen sind. Barchent wird noch mit der Hand gewebt in mehreren Orten Schwabens, Bayerns, in Böhmen, Mähren, Niederösterreich, in Sachsen, hier namentlich in Mittweida, Waldheim, Sebnitz, Hartha und in der Lausitz. Zoll: Roher (ungebleichter) Tarif Nr. 2 d 1; gebleichter Nr. 2 d 2; gefärbter Nr. 2 d 3.

Barege (frz. barège) heißen leichte, halbdurchsichtige, ursprünglich ganzwollene Zeuge, die zu Damenkleidern viel Verwendung finden. Der Name kommt von dem Thal von Barege in den französischen Pyrenäen, wo der Stoff seit langer Zeit als Hausmacherarbeit aus Handgarn zum Gebrauch für bäuerischen Putz gewoben wurde. Seit der Ausbildung der Maschinenkammgarnspinnerei wurde der Stoff Fabrikationsartikel und wohlfeiler. Paris ahmte ihn zuerst nach, aber mit Seidenkette und kammwollenem Einschlag; Nimes machte ihn billiger durch Anwendung gezwirnter baumwollener Kette. Die jetzigen B. sind immer gemischte Stoffe, entweder halbseidene oder häufiger halbbaumwollene. Diese letzteren geben wohlfeile, doch durch gute Appretur und geschmackvolle Musterung hübsch aussehende Ballkleider. - Zoll: baumwollene B. Tarif Nr. 2 d 5; halbseidene Nr. 30 f; wollene Nr. 41 d 5 β oder 41 d 6 β.

Bärenfelle bilden die größten und schwersten Stücke des Rauchwarenhandels und im

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 32.