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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Sepia; Sheabutter; Skrei; Sounds; Sparbutter; Speckstein; Spielkarten; Spielwaren

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Sepia - Spielwaren

Licata, Terranova und Catania gewinnt immer größere Ausdehnung. Während im Jahre 1853 nur 102 Mill, kg exportiert wurden, war der Export in

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1877 bereits auf 231,7 Mill. kg

1878 " " 244,7 " "

1879 " " 272,6 " "

1880 " " 285,1 " "

gestiegen. Selbst der Hafen von Messina, der seiner Lage wegen, ebenso wie der Hafen von Palermo, verhältnismäßig geringe Ausfuhr von S. aufweist, zeigt eine Steigerung des Exportes, der im Jahre 1880 289290 kg und 1881 922127 kg aufwies. Unter den Abnehmern sizilianischen Schwefels steht in erster Linie Nord- und Südamerika mit 7,7 Mill. kg in 1879 und 5,5 Mill. kg in 1880; dann folgen:

1879 1880

Frankreich mit 2400000 kg und 5500000 kg

England 1100000 " " 1800000 "

Spanien und Portugal 887700 " " 330062 "

Rußland 774288 " " 646116 "

Niederlande 332543 " " 60000 "

- (1881 Jan. bis Oktbr. 604673 kg)

Deutschland mit 5000 kg und 8000 kg

- (1881 Jan. bis Oktbr. 16250 kg)

Österreich-Ungarn mit 2520 kg und 5000 kg.

Ganz Italien führte im Jahre 1880 287151 t S. im Gesamtwerte von 33,6 Mill. Lire aus, und auch bei dieser Ausfuhr ist eine stetige Steigerung zu beobachten: Es wurden ausgeführt

^[Liste]

1876 195280 Tonnen

1877 210327 "

1878 218326 "

1879 242270 "

1880 287151 "

Zoll s. S. 505.

Sepia, vergl. Blackfischbein.

Sheabutter, vergl. Bambarrabutter und Bamboucbutter.

Skrei, s. Polarfisch.

Sounds, s. Austern.

Sparbutter, s. Kunstbutter.

Speckstein, vergl. Butter.

Spielkarten werden in deutsche und französische Spiele geschieden, erstere haben 36 Blätter, von denen beim Spielen indessen gewöhnlich nur 32 gebraucht werden, letztere haben 52 Blätter. Beide unterscheiden sich sowohl in Zeichnung wie Benennung der vier „Farben“ und der Bilder in allgemein bekannter Weise. Bei den französischen S. nennt man außerdem ein Spiel von 32 Blättern Piquetkarten (Skatkarten), eines von 40 Blättern L'Hombrekarten und eines von 52 Blättern Whistkarten. Die Preise richten sich nach den einzelnen Sorten und bei diesen wieder nach der Zeichnung und der Feinheit der einzelnen Blätter. Gute S. müssen glatt, dünn, dabei doch fest und elastisch sein und feste Ecken und Kanten haben, die sich weder abstoßen noch aufblättern. S. werden in besonderen Kartenfabriken hergestellt, deren es in Deutschland in den verschiedensten Städten gibt; am bekanntesten ist Stralsund. Frankreich treibt ausgedehnte Spielkartenfabrikation und führt S. in großen Mengen, namentlich nach Amerika, aus. Deutschland versorgt Rußland fast ausschließlich, England besitzt keine nennenswerte Ausfuhr. Der Verkauf der S. erfolgt in Groß und Dutzend. In Deutschland sind, wie fast in allen übrigen Ländern, S. einer Stempelabgabe unterworfen, die nach dem Gesetz vom 3. Juli 1878 0,30 Mk. für jedes Spiel von 36 oder weniger Blättern und 0,50 Mk. für jedes andere Spiel beträgt und in die Reichskasse fließt, so daß die früheren Landesstempelabgaben in Fortfall gekommen sind. Ausgenommen von der Stempelabgabe sind die unter amtlicher Kontrolle ins Ausland versendeten S., sowie die zum Gebrauche als Oblaten eingerichteten und die Kinderspielkarten, deren einzelne Blätter nicht höher als 35 mm und nicht breiter als 27 mm sind. Der Fabrikationsbetrieb ist nach dem obengenannten Gesetz folgenden Bestimmungen unterworfen: Wer S. anfertigen will, hat der Zolldirektivbehörde, in deren Bezirk die Anfertigung stattfinden soll, eine Beschreibung und Zeichnung der Fabrikräume in zwei Exemplaren einzureichen, welche die ganze Anlage und alle einzelnen Gebäude - wenn auch nicht alle Räume zur Kartenfabrikation bestimmt sind - umfassen muß. Die Räume, in denen die Fabrikation betrieben werden soll, müssen, soweit es möglich, unter Angabe des Fabrikationsteiles, für welchen jeder einzelne Raum bestimmt sein soll, besonders vermerkt sein. Die Fabrikanlage und die einzelnen Räume derselben müssen derart beschaffen sein, daß die steuerlichen Revisionen dem Zwecke entsprechend, ohne Schwierigkeit ausgeführt werden können. Von dem Beginne des Betriebes ist der Steuerbehörde spätestens an dem vorhergehenden Tage Mitteilung zu machen. Der Einzelverkauf von S. in Mengen von weniger als 10 Spielen ist den Fabrikanten nur in einem besonderen, von den Fabrikräumen völlig getrennten Lokale gestattet. In Deutschland gab es im Jahre 1880 66 Spielkartenfabriken (19 in Bayern, 16 in Sachsen, 14 in Preußen, 5 in den thüringischen Staaten, je 3 in Hessen und Oldenburg, je 2 in Württemberg und Mecklenburg, je 1 in Baden und Anhalt), von denen 4,3 Mill. Spiele in den Verkehr gebracht wurden (921289 davon gingen ins Ausland); eingeführt wurden dagegen circa 27000 Spiele. Drei Vierteile der fabrizierten Spiele bestanden aus 36 oder weniger Blättern, der Rest aus solchen von mehr als 36. - Zoll s. Tarif Nr. 32.

Spielwaren. Das Gebiet der S. ist ein sehr weites und umfaßt nicht nur die hölzernen Spielsachen (vergl. Holzwaren), sondern auch alle jene fabrikmäßig hergestellten Artikel des Kunsthandwerkes, welche der Unterhaltung und dem Spiele gewidmet sind, und so reich die Verschiedenheit der tausenderlei Sachen und Sächelchen ist, so reich ist die Anzahl der Materialien, aus denen der Tändelkram hergestellt wird; wir finden neben dem Holz, als dem am meisten benutzten Rohstoffe, Elfenbein, Knochen, Horn, Kautschuk, Guttapercha, Papier-maché, Eisen,