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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Kupfer

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Kupfer

Mark

b) von Halbseide 450

c) andre, soweit sie nicht unter d und e genannt sind 300

d) von Geweben, mit Kautschuk überzogen oder getränkt, sowie aus Kautschukfäden in Verbindung mit andern Spinnmaterialien 130

Tara: Ki 13, Kö 9, B 6.

e) Leibwäsche, leinene und baumwollene 150

Tara wie bei d.

Bemerkung. Gewirkte, gehäkelte oder gestrickte Leibwäsche wird als Strumpfware behandelt und gehört nicht unter Nr. 18 e. Dagegen fällt Celluloidwäsche unter diese Nummer.

f) Hüte:

1. seidene Herrenhüte (Cylinder), garniert und ungarniert 300

Tara für f 1 u. 2: Ki 20, Kö 11, B 9.

2. Herrenhüte aus Filz, garniert und ungarniert 180

3. Damenhüte, garniert pro Stück 1,00

4. Hüte, nicht besonders benannte, garniert und ungarniert 0,20

Bemerkung. Hierher gehören auch Mützen, ferner Hüte aus geflochtenen baumwollenen Borten, sowie aus Baumwollensparterie ohne Stroh. Die beiden letztern Arten fallen jedoch unter Nr. 18 f 3, wenn sie ihrer Ausstattung nach Gegenstände des Putzwarenhandels bilden.

g) künstliche Blumen:

1. Blumen, fertige, aus Webe- oder Wirkwaren allein oder in Verbindung mit andern Stoffen 300

Tara für g 1 u. 2: Ki 20, Kö 11, B 9.

2. Bestandteile künstlicher Blumen, d. i. einzelne Blätter, Stiele etc. ohne Verbindung unter einander 120

19. Kupfer und andre nicht besonders genannte unedle Metalle, Legierungen aus unedlen Metallen, anderweitig nicht genannte, und Waren daraus:

a) Kupfer in rohem Zustande, oder als Bruch; Kupfer- und andre Scheidemünzen frei

Bemerkung. Die unter Nr. 19 gehörenden unedlen Metalle sind außer Kupfer: Aluminium, Antimonium, Arsenikmetall, Kadmium, Kobalt, Kaliummetall, Magnesium, Natrium, Nickel, Quecksilber, Spießglanz, Wismut, Titan und Wolfram. - Von den Legierungen sind hauptsächlich zu nennen: Alfenide, Britanniametall, Bronze, Messing, Neusilber und Tombak.

b) geschmiedet oder gewalzt in Stangen und Blechen; auch Draht und Telegraphenkabel 12

Tara für Nr. 19 b, c u. d: F 13, Kö 6, B 4. - Ausnahmsweise ist für unplattierten Messingdraht in Fässern und Kisten von mehr als 50 kg Bruttogewicht nur eine Tara von 7, bzw. 9% und für unplattiertes Messingblech in Kisten eine solche von 8% zu gewähren.

c) in Blechen und Draht, plattiert 28

d) Waren, und zwar:

1. grobe Kupferschmiede- und Gelbgießerwaren, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen ohne Politur und Lack; ferner Röhren von Messingblech und Drahtgewebe 18

Bemerkung. Hierher gehören z. B. Brennblasen, Gewichte, Hähne, Thür- und Fensterbeschläge, Wageschalen und ähnliche grobe Waren und zwar nur die aus Kupfer oder Messing, nicht aber aus andern unedlen Metallen oder andern Legierungen. Letztere gehören unter Nr. 19 d 2.

2. andre, soweit sie nicht unter Nr. 19 d 3, oder wegen ihrer Verbindung mit andern Materialien unter Nr. 20 fallen 30