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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Einleitung.

gerade so schwer ist, wie das durch den Glaskörper verdrängte Wasser; ein zweites Exemplar b ist 1/10 so schwer wie a, ein drittes Exemplar c 1/10 so schwer wie b. Beim Gebrauch wird die Tara des Glaskörpers durch ein bereits bekanntes Gewicht oder ein für diesen Zweck bestimmtes Taragewichtsstück besorgt, der Glaskörper in die gegebene Flüssigkeit eingesenkt und nun von jenen winkelig gebogenen Drähten oder Laufgewichten, mit den grösseren anfangend, in die Feileinschnitte gehängt, bis das Gleichgewicht hergestellt ist. Wäre das spezifische Gewicht einer Flüssigkeit gleich dem des Wassers, so würde das Gleichgewicht durch Aufhängen des Drahtes a an dem Haken, an welchem der Glaskörper hängt, hergestellt sein. Wäre das spez. Gewicht der Flüssigkeit = 1,843, so würde der erste Draht a am Haken, der andere Draht a in dem Feileneinschnitte 8, der Draht b in dem Feileinschnitte 4, der Draht c in dem Feileinschnitte 3 hängend das Gleichgewicht der Waage herstellen. Man liest also das spez. Gewicht nach der Reihenfolge der Schwere der Drähte von dem Waagebalken ab, indem der erste Draht am Haken 1,000, der andere Draht a die erste, der Draht b die zweite, der Draht c die dritte Dezimalstelle angiebt.

Ist man nicht im Besitz einer solchen Waage, thut man gut, sich eine Normalflasche von genau bestimmtem Inhalt (gewöhnlich 100 g), wie solche in jeder beliebigen Handlung chemischer Apparate zu beziehen, anzuschaffen. In diesem Falle bedarf es nur einer einzigen Wägung auf einer guten Waage. Angenommen, die Flasche würde mit Schwefelsäure gefüllt und es zeigte sich, dass statt der 100 g Wasser 179 g Säure hineingehen, so wäre dies gleich einem spez. Gewicht von 1, 790 und der Beweis würde damit geführt sein, dass die Säure betreffs ihrer Stärke nicht den Anforderungen des deutschen Arzneibuches entspricht, welche ein spez. Gewicht von mindestens 1,836 verlangt.

Hat man auch eine solche Normalflasche nicht zur Verfügung, so lässt sich jede beliebige Flasche mit gut eingeriebenem Stöpsel verwenden. In diesem Falle bedarf es dann zweier Wägungen und einer besonderen Berechnung. Zuerst füllt man die Flasche mit destillirtem Wasser gänzlich voll, verdrängt durch den eingesetzten Stöpsel den Ueberschuss, trocknet sie sorgfältig ab und wägt. Das Gewicht des Wassers beträgt z. B. nach Abzug der Tara 90 g; die Flasche wird nun entleert, die letzten Spuren des anhaftenden Wassers entfernt, am einfachsten durch Ausspülen mit der zu untersuchenden Flüssigkeit. Die Flasche wird mit letzterer, unter denselben Vorsichtsmassregeln wie oben, gefüllt und gewogen. Das Gewicht dieser Flüssigkeit beträgt 120 g.

^[Abb:Fig. 4. Mohr'sche Waage.]