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Abhandlung von der Stadt Ulm

Bruder Felix Fabris, Druck der Buchdruckerei von Heinrich Frey, Ulm, 1909

Nach der Ausgabe des litterarischen Vereins in Stuttgart verdeutscht von Professor K. D. Haßler.

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seines Mutes 1. Reg. 1) 17. Und Salomo wegen seiner Weisheit 3 Reg. 2) 3. Und Jephte wegen seiner Erfahrung Judic. 11. Und Tullius wurde wegen seiner Beredsamkeit zum Konsul gewählt. So kann es auch in Ulm geschehen.

Ein sechster Unterschied ist der, daß manche durch den Kaiser in diesen Rang gewaltsam eingedrängt werden. Denn während manche anderwärts weniger in Ehren gehalten wurden, aber dem Kaiser angenehm und bekannt waren, machte er sie, um ihnen Gnade zu erweisen durch einen Brief zu Bürgern dritten Ranges in Ulm, da er wußte, daß sie hiedurch nicht gering geehrt und geadelt werden. Denn in solcher Schätzung steht und stand bisher die Stadt Ulm bei den Kaisern, daß sie unter die edlen Reichsdörfer gerechnet und ihre Einwohner daher gewissermaßen geadelt wurden; wie 2 Machabäer 3) 9 gelesen wird, daß denjenigen, die in Jerusalem waren, durch Privilegien des Königs erlaubt wurde, den Athenern gleich zu werden, und nach 2 Machabäer 4) 4 erlangt wurde, daß die Juden sich Antiochener schreiben durften. Denn eine Stadt ist vornehmer als die andere entweder durch ihre Lage, z. B. eine, die dem Orient näher ist, oder durch das Alter wie Trier, Solothurn, Zürich, oder durch Heiligkeit, wie Jerusalem, Köln. So ist Ulm infolge der Klugheit seiner alten Bürger und der Zunahme an Macht für vornehm und hervorragend gehalten worden, weil es hochadelige Grafschaften und Baronien unter sich hat, weshalb gelesen und bemerkt wird in cap. statutum de rescriptis libr. 6 - - 5) Aber nicht ähnlich ist es mit der Heiligkeit und mit dem Adel, denn es wird gelesen und bemerkt 139 u. 2 in Ecclesiastico omni animae, daß der Ort nicht den Menschen heiligt, sondern der Mensch den Ort; z. B. wird der Ort heilig, an dem ein Christ begraben ist, wie bemerkt wird in d. c. in Ecclesiastico. Denn Gott allein ist es, der heiligt und darum werden die Orte durch die Heiligen geheiligt. Aber der Kaiser adelt die Orte, durch welche die Einwohner geadelt werden. Darum macht er, wie gesagt, wenn er einem seine reiche Gnade erweisen will, daß er den Stand eines Adeligen führe, ihn zu einem Ulmer Bürger, indem er ihn als Genossen der Adeligen einsetzt, mag er auch selbst von ganz niedriger Familie sein. Denn es kann der Kaiser aus einem Bauern einen Adeligen und aus einem Adeligen einen noch höheren Adeligen machen und aus einem Plebejer einen vornehmen Mann (pag. 68) (wie gezeigt wird 1. honorem... et 1. ut gradatim et 1. gerendorum [digest. 1. 50 tit. 4. qu. 10, 11, 14; 3, 5], ff. de muneribus et honoribus). Denn wir lesen, daß manchmal manche nichtadelige Plebejer um ihrer Verdienste willen über die Angesehensten gestiegen sind. Daher sagt Valerius Maximus 1. 3 c. 3: Niedrig Geborene steigen durch ihre Tüchtigkeit zur höchsten Würde und hinterlassen die edelsten Nachkommen. Von Tullus Hostilius ist bekannt, daß er, obgleich er in einer Bauernhütte geboren worden, doch das römische Reich als dritter König regiert hat; und Tarquinius Priskus wurde, obwohl er von einem Kaufmann geringer Herkunft abstammte, wegen seiner berühmten Tugenden der fünfte König der Römer; auch Servius Tullius war von sehr geringer Herkunft. Es kann also der Kaiser irgend einen Bauern und Geringen zu einem Adeligen und Bürger machen, und er tut es auch, aber nur

1) Soll heißen 1. Sam. 17.

2) Soll heißen 1. Reg. 3.

3) 2 Macc. 9, 15.

4) Wahrscheinlich 2 Macc. 4, 9.

5) Im Original unverständlich: ubi copia meritorum de privato non sollemni insignem facit locum.