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Illustrierte Kunstgeschichte

Johannes Emmer, Deutsche Volksbibliothek A.-G., Berlin, ohne Jahr [1901]

Schlagworte auf dieser Seite: Die Zeit der "Renaissance"

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Die Zeit der "Renaissance".

und weißen Rose) die Macht des Adels vernichtet worden, hier blieb aber die Königsgewalt eingeschränkt durch das Parlament, fand jedoch im Bürgertum eine feste Stütze. In Deutschland und Italien kam die Königsmacht nicht mehr auf und wurde daher die Begründung eines volklichen Einheitsstaates unmöglich. Es traten an die Stelle des einen Königtums die "Landesherren"; die ehemaligen Lehensträger werden in ihren Gebieten unumschränkte Fürsten. Auf der pyrenäischen Halbinsel endlich vollzog sich die Vertreibung der Mauren und die volkliche Einigung in zwei Staaten-Gebilden.

Allenthalben sehen wir somit, wie die ganze staatliche Macht in die Hände der Fürsten gelegt wird; sei es nun im volklichen Einheitsstaate oder in Teilgebieten. Dadurch verliert auch das Rittertum immer mehr an Bedeutung, und blühen Städte und Bürgertum auf. Der Fürst bedarf nicht mehr der persönlichen Dienste des Waffenadels, umsomehr aber des Geldes, welches nicht der Grundbesitz, wohl aber Handel und Gewerbe ihm liefern können. Je größer die Ohnmacht des Königtums war, desto günstiger wurde die Lage der Städte; denn sie gewannen dabei gleichwie die Lehensleute Unabhängigkeit und entwickelten sich zu Staatswesen. So geschah es in Italien und Deutschland, und deren Städte sind denn auch im Besitz des Welthandels. Da für diesen das Mittelmeer die Hauptrolle spielt, stehen die italienischen Städte - namentlich Genua und Venedig - an Bedeutung voran, aber die deutschen Seestädte, im Bunde der Hansa vereinigt (dem übrigens auch zahlreiche Binnenstädte angehörten), beherrschen den nordischen Handel, und die süddeutschen Reichsstädte den Binnenverkehr. Das Ende des 15. Jahrhunderts bereitet allerdings den Niedergang dieser Handelsmächte vor; durch die Entdeckung Amerikas und des Seeweges nach Ostindien wird der Welthandel auf neue Wege geleitet, und die westlichen Staaten bemächtigen sich desselben.

^[Abb.: Fig. 409. Benedetto di Majano: Palazzo Strozzi.

Florenz.]