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100% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0013, von Abalienieren bis Abandon Öffnen
13 Abalienieren - Abandon. nicht, wie der Nominalismus, für bloße Namen und Abstraktionen, aber doch lediglich für Verstandeszusammenfassungen
97% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0048, von Ablozieren bis Abner Öffnen
und die Versicherungssumme dafür in Anspruch zu nehmen (s. Abandon ). - Bei A. von Havarie, Casco (das Schiff) betreffend, wird der Wert, den das Fahrzeug z u der Zeit hatte, wo es die Reise
67% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0016, von Abänderungsvorschlag bis Abano Öffnen
. Antrag .) Abandon , dem Seerecht angehöriger Ausdruck von verschiedener Bedeutung. 1) A. im Seeversicherungsrecht (im franz. Seerecht délaissement ). Nur hier
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Abandon Abandonniren Abmachung Baratterie Baratteur Deviation Freie Rechnung, wen es angeht * Leckage Lloyds Erbrecht. Erbrecht Erblichkeit Erbschaft, s. Erbrecht Erbvertrag Nachlaßvertrag, s. Akkord Falcidia lex Falcidische Quart
2% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0464, von Exegeten bis Exekutive Öffnen
Abandonsystem (s. Abandon ), welches durch Abandon des Schiffsvermögens oder der Ladung, die Verhinderung der Exekution (Zwangsvollstreckung) ermöglicht, das Princip mancher Seerechte, nach welchem den Gläubigern des Reeders
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0594, von Konstitutionen von Clarendon bis Konsul (im alten Rom) Öffnen
Recht kennt als Fälle des K. T. nur diejenigen des Art. 865 des Handelsgesetzbuches, in denen es den Abandon zuläßt. Die meisten fremden Rechte nehmen K. T. auch dann an, wenn ein so erheblicher Schaden eingetreten
2% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0808, Seeversicherung Öffnen
ist. Von der Verpflichtung, mebr als die Versicherungs- summe zu zahlen, kann er sich durch den sog. Abandon (s. d.) des Versicherers befreien. Durch Vertrag kann die Haftung des Versicherers beschränkt werden. Es geschieyt dies meistens durch Klauseln, welche
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0213, Volkswirtschaft: Verkehrswesen, Statistik, Versicherungswesen, National?konomen Öffnen
. Transportversicherung Versorgungsanstalten Viehversicherung Werthversicherung, s. Transportvers. Wittwenkassen Seeversicherung. Abandon Abandonniren Abmachung Für Rechnung, wen es angeht * Leckage Lloyd's Nationalökonomen
1% Meyers → 5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] → Hauptstück: Seite 0592, von Embarquieren bis Embolie Öffnen
, daß der Versicherte befugt sein soll, die Zahlung der vollen Versicherungssumme gegen Abtretung der in betreff des versicherten Gegenstandes ihm zustehenden Rechte zu verlangen, wenn das Schiff oder dessen Ladung unter E. gelegt ist (s. Abandon
1% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 0815, von Seetaube bis Seeversicherung Öffnen
Umständen dem Versicherten gestattet, gegen Abtretung seiner Rechte am Versicherungsgegenstand an den Versicherer Zahlung der ganzen Versicherungssumme zu beanspruchen (s. Abandon). Die Klagen aus der S. verjähren nach dem deutschen Handelsgesetzbuch
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0896, von Delagrave, Ch. bis Delaplanche Öffnen
u.s.w. Das Haus wurde seit 1867 auf allen größern Ausstellungen prämiiert. Délaissement (frz., spr. -läßmáng ), Überlassung, Abtretung; D. im Seerecht, s. Abandon . Delalain (spr. -läng) , franz. Buchhändler und Buchdruckerfamilie
1% Brockhaus → 6. Band: Elektrodynamik - Forum → Hauptstück: Seite 0071, von Embarquieren bis Embolie Öffnen
der vollen Versicherungssumme zu verlangen gegen Abtretung seiner Rechte an das mit E. belegte Schiff oder Ladung. Es ist dies ein Fall des sog. Abandon (s. d.). Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 517, 631, 636–638, 643, 670, 671, 865; Deutsche
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0688, von Reed bis Reederei Öffnen
zufügt. Die Haftung des R. ist nach Umfang und Art in den einzelnen Seerechten verschiedenartig normiert (s. Abandon und Exekutionssystem ). Nach Deutschem Handelsgesetzbuch haftet der R. aus dem Reedereibetriebe im Princip persönlich
1% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0291, von Versäumnisurteil bis Verschwender Öffnen
. für das Seeversicherungsrecht, weil sie den Versicherten berechtigt, von dem Versicherer die Zahlung der Versicherungssumme zu verlangen. (Näheres s. Abandon .) Aber auch in andern Beziehungen äußert die V. rechtliche Wirkungen. So