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Ihre Suche nach Abandon
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sortiert angezeigt.
Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0013,
von Abalienierenbis Abandon |
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13
Abalienieren - Abandon.
nicht, wie der Nominalismus, für bloße Namen und Abstraktionen, aber doch lediglich für Verstandeszusammenfassungen
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97% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Ablozierenbis Abner |
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und die Versicherungssumme dafür in
Anspruch zu nehmen (s. Abandon ). - Bei A.
von Havarie, Casco (das Schiff) betreffend, wird der Wert, den das Fahrzeug z u der Zeit hatte, wo
es die Reise
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67% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abänderungsvorschlagbis Abano |
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. Antrag .)
Abandon , dem Seerecht angehöriger Ausdruck von verschiedener Bedeutung.
1) A. im Seeversicherungsrecht (im franz. Seerecht délaissement ). Nur hier
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Abandon
Abandonniren
Abmachung
Baratterie
Baratteur
Deviation
Freie Rechnung, wen es angeht *
Leckage
Lloyds
Erbrecht.
Erbrecht
Erblichkeit
Erbschaft, s. Erbrecht
Erbvertrag
Nachlaßvertrag, s. Akkord
Falcidia lex
Falcidische Quart
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Exegetenbis Exekutive |
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Abandonsystem (s. Abandon ), welches durch Abandon des Schiffsvermögens oder der
Ladung, die Verhinderung der Exekution (Zwangsvollstreckung) ermöglicht, das Princip mancher Seerechte, nach welchem den Gläubigern des Reeders
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0594,
von Konstitutionen von Clarendonbis Konsul (im alten Rom) |
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Recht kennt als Fälle des K. T. nur diejenigen des Art. 865 des Handelsgesetzbuches, in denen es den Abandon zuläßt. Die meisten fremden Rechte
nehmen K. T. auch dann an, wenn ein so erheblicher Schaden eingetreten
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2% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0808,
Seeversicherung |
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ist.
Von der Verpflichtung, mebr als die Versicherungs-
summe zu zahlen, kann er sich durch den sog. Abandon
(s. d.) des Versicherers befreien. Durch Vertrag kann
die Haftung des Versicherers beschränkt werden. Es
geschieyt dies meistens durch Klauseln, welche
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0213,
Volkswirtschaft: Verkehrswesen, Statistik, Versicherungswesen, National?konomen |
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. Transportversicherung
Versorgungsanstalten
Viehversicherung
Werthversicherung, s. Transportvers.
Wittwenkassen
Seeversicherung.
Abandon
Abandonniren
Abmachung
Für Rechnung, wen es angeht *
Leckage
Lloyd's
Nationalökonomen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0592,
von Embarquierenbis Embolie |
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, daß der Versicherte befugt sein soll, die Zahlung der vollen Versicherungssumme gegen Abtretung der in betreff des versicherten Gegenstandes ihm zustehenden Rechte zu verlangen, wenn das Schiff oder dessen Ladung unter E. gelegt ist (s. Abandon
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0815,
von Seetaubebis Seeversicherung |
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Umständen dem Versicherten gestattet, gegen Abtretung seiner Rechte am Versicherungsgegenstand an den Versicherer Zahlung der ganzen Versicherungssumme zu beanspruchen (s. Abandon). Die Klagen aus der S. verjähren nach dem deutschen Handelsgesetzbuch
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0896,
von Delagrave, Ch.bis Delaplanche |
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u.s.w. Das Haus wurde seit 1867 auf allen größern Ausstellungen prämiiert.
Délaissement (frz., spr. -läßmáng ), Überlassung, Abtretung; D. im Seerecht, s.
Abandon .
Delalain (spr. -läng) , franz. Buchhändler und Buchdruckerfamilie
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0071,
von Embarquierenbis Embolie |
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der vollen Versicherungssumme zu verlangen gegen Abtretung seiner Rechte an das mit E. belegte Schiff oder Ladung.
Es ist dies ein Fall des sog. Abandon (s. d.). Vgl. Deutsches Handelsgesetzbuch Art. 517, 631,
636–638, 643, 670, 671, 865; Deutsche
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0688,
von Reedbis Reederei |
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zufügt. Die Haftung des R. ist nach Umfang und Art in den einzelnen
Seerechten verschiedenartig normiert (s. Abandon und Exekutionssystem ). Nach
Deutschem Handelsgesetzbuch haftet der R. aus dem Reedereibetriebe im Princip persönlich
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0291,
von Versäumnisurteilbis Verschwender |
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. für das Seeversicherungsrecht, weil sie den Versicherten
berechtigt, von dem Versicherer die Zahlung der Versicherungssumme zu verlangen. (Näheres s. Abandon .) Aber auch in andern Beziehungen äußert die V. rechtliche Wirkungen. So
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