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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0564,
von Amtsverlustbis Amu-darja-Bezirk |
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562
Amtsverlust - Amu-darja-Bezirk
eines Richters, Geschworenen oder Schöffen, oder eines Beamten, der einen Unschuldigen wissentlich zur Untersuchung bringt) kann bis zu 15 Jahren Zuchthaus erkannt werden. Daneben kann der dauernde Verlust
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0661,
von Ministerialenbis Ministrales |
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für die von Ministern ausgegangenen Verfassungs- und Gesetzesverletzungen kann ohne Rücksicht auf etwa nebenher verwirkte Strafe nur Amtsverlust und Amtsunfähigkeit betrachtet werden. Auch könnte der Endzweck der Ministerverantwortlichkeit vereitelt werden
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0639,
von Begleitungsbeamtebis Begonia |
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wirksam; sie erstreckt sich auf alle Nebenstrafen: Geldstrafen, Einziehung, Unbrauchbarmachung, Ehr- und Amtsverlust; sie läßt aber unberührt alles, was nicht wirkliche Strafe ist, z. B. das Recht des Verletzten auf Buße. Auch der Anspruch des Fiskus
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0726,
Reichsgesetzblatt |
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, jedoch in ungerader Zahl, welche nötigenfalls durch Ausscheiden des jüngsten herzustellen ist, teilnehmen. In gleicher Besetzung entscheidet das Plenum in den Fällen der §§. 128‒131 des Gerichtsverfassungsgesetzes über den Amtsverlust, die vorläufige
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