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| Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Auffensteinbis Auffütterung der Kinder |
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Aufforderung zum Verbrechen, s. Anstifter.
Aufforstung, s. Bestandsgründung.
Auffrieren, s. Frostschaden.
Auffrischen, s. Retouchieren. ^[richtig: Retouche.]
Aufführungsrecht, s. Urheberrecht.
Auffütterung der Kinder, die Ernährung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Tantosbis Tanzmusik |
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ihren Anspruch auf die Vergütung für die Überlassung des Aufführungsrechts (s. Urheberrecht).
Tantos, s. Rechenpfennige.
Tantra, Name eines spätern brahmanischen Systems, das ungefähr 500 n. Chr. in Indien entstand und über Nepal nach Tibet wanderte
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0009,
Urheberrecht (Strafen der Verletzung) |
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unbeteiligte Person erfolgen.
Bei den dramatischen und den musikalischen Werken kommt außer dem Nachdruck auch die Verletzung des Aufführungsrechts in Frage. Der Thatbestand der unbefugten öffentlichen Aufführung fällt mit demjenigen des Nachdrucks zusammen
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0608,
von Němcovabis Neumann |
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eines Operndirektors am Stadttheater zu Leipzig anzunehmen. Als solcher bewies er durch zahlreiche Inszenejetzungen seine hervorragende Begabung, vornehmlich durch die Inszenierung von Wagners »Ring des Nibelungen«, dessen Aufführungsrecht ihm von Wagner übertragen
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0998,
von Unterwasserbootebis Urheberrecht |
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Bei nachgelassenen Werken, welche innerhalb der
letzten fünf Jahre der Schutzfrist erfchienen sind,
endigt das U. fünf Jahre nach dem Erscheinen.
Auch für das Aufführungsrecht besteht eine 30jährige
Schutzfrist. Das ausschließliche Recht zur
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