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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0801,
von Caravellasbis Carcano |
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und (1880) 2213 Einw. C. ist Sitz einer 1874 eröffneten Normaluniversität.
Carboneum, Kohlenstoff; C. sulfuratum, Schwefelkohlenstoff; C. trichloratum, Kohlenstoffsesquichlorid.
Carbonianum edictum, derjenige Abschnitt des prätorischen Edikts (des vom
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87% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Carbonariabis Carbonsäuren |
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Schule.
Carbonĕum, der Kohlenstoff (s. d.). – C. sulfurātum, Schwefelkohlenstoff.
Carboniānum edictum heißt ein Abschnitt des prätorischen Edikts (des sog. edictum perpetuum, s. Edictum) angeblich nach einem Prätor Carbo. Durch das Edikt wurde
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45% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0718,
von Edgrenbis Edikt von Nantes |
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ist das
Carbonianum edictum (s. d.).
Edĭtit (lat., abgekürzt ed. ), hat herausgegeben;
editĕrunt (abgekürzt edd. ), haben herausgegeben (auf
Büchertiteln, verbunden mit dem Namen des oder der Herausgeber).
Edieren (lat
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Fiducia
Heres
Mehren
Notherbe, s. Pflichttheil
Relikten
Universalerbe, s. Erbfolge
-
Accrescendi jus, s. Akkrescenzrecht
Agnition
Akkrescenzrecht
Bedenkzeit
Beneficium inventarii
Carbonianum edictum
Commissum
Delation
Dies cedens
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0882,
von Besitzeinweisungbis Besitzklagen |
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in andern Fällen angewendet, z. B. gegen einen abwesenden Schuldner, bei Versäumnisurteilen. Das ist heute veraltet. Über die B. nach dem Carbonianum edictum s. d.
Besitzerwerb und -Verlust. Der Besitz einer bis dahin von einem andern nicht besessenen
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0294,
von Bonnivardbis Bonpland |
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in den Besitz einwies, sprechen die Quellen des röm. Rechts noch von B. p., aber auch von missio in possessionem, d. h. von Inbesitzsetzung. So z. B. wenn der als Erbe Berufene noch nicht geboren ist, oder im Falle des Carbonianum edictum (s. d
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0141,
von Nachgeschmackbis Nachnahme |
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Erbe noch nicht geboren ist und wenn der Streit über die Erbschaft wegen Unmündigkeit desjenigen, welcher sie in Anspruch nimmt, nicht sofort entschieden wird und keiner derjenigen, welcher die Erbschaft beansprucht, Sicherbeit leistet (s. Carbonianum
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