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99% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0331, von Credi bis Creizenach Öffnen
früher bedeutende Tuchfabrikation, jetzt fabrikmäßigen Betrieb der Schuhmacherei. C., früher Kirton genannt, ist Geburtsort des heil. Bonifacius und war bis 1409 Bischofsitz. Creditor (lat.), Gläubiger. Credner, 1) Karl August, Theolog, geb. 10
45% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0620, von Habeas-Corpus-Akte bis Haber Öffnen
. der sich den Namen N. beigelegt hat), Ruf, womit nach beendeter Papstwahl d er erste Kardinaldiakon von der Gran-Loggia der Peterskirche herab dem Volke die Wahl verkündet. Haben (frz. avoir ; engl. creditor
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0549, von D'Argen. bis Darlehen Öffnen
Wednesbury (s. d.), mit Kohlengruben, Eisenwerken und (1881) 13,574 Einw. Darlehen (lat. Mutuum), derjenige Vertrag, bei welchem jemand (der Gläubiger, creditor, mutuo dans) dem andern (Schuldner, debitor, mutuo áccipiens) eine Summe Geldes
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0640, von Deleatur bis Delen Öffnen
. creditor delegatus begründet. Auch versteht man unter D. Übertragung der Gerichtsbarkeit für einen einzelnen Fall oder für eine Klasse von Geschäften, daher die Ausdrücke delegierte Gerichtsbarkeit, delegierter Richter. Das moderne Staatsrecht und so
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0455, von Forstzeichen bis Forsyth Öffnen
ist er Regierungskommissar der Universität Cambridge. Von seinen in hoher Achtung stehenden Werken sind hervorzuheben: "On the law of composition with creditors" (1841, 3. Aufl. 1854); "Hortensius, an historical essay on the duties of an advocate" (1849, 3. Ausg
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0413, von Glaubersalz bis Glaukom Öffnen
der Wahrheit der Behauptung zugelassen werden. Gläubiger (Creditor), derjenige, welcher an einen andern (Schuldner, debitor) aus einem persönlichen Rechtsverhältnis eine Forderung zu machen hat. Je nach der Grundlage des Rechtsverhältnisses spricht
1% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0304, von Objektion bis Obligation Öffnen
. Debitor) der andern (dem Gläubiger, lat. Creditor) zu einer Leistung verpflichtet ist. Die O. charakterisiert sich also für den Gläubiger als ein Recht auf eine Leistung (Forderung) und für den Schuldner als die Verpflichtung zu einer Handlung, sei