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100% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0595, von Debauche bis Debra Tabor Öffnen
. Debitum (lat.), Schuld, Schuldigkeit; d. conjugale, eheliche Pflicht; d. feudale, Lehnspflicht; d. proprium, eigne im Gegensatz zur fremden Schuld (d. alienum). Debitverfahren, Konkursprozeß. Debitwesen, s. Schuldenwesen. ^[richtig: Schuld
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0571, von Konkursgläubiger bis Konkursverfahren Öffnen
Konkurs. Das K., das früher auch Konkursprozeß, Falliments-, Gant- oder Debitverfahren genannt wurde, ist durch die Deutsche Konkursordnung vom 10. Febr. 1877, die nebst dem dazugehörigen Einführungsgesetz von demselben Tage am 1. Okt. 1879 in Kraft
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0010, von Konkurrenz der Verbrechen bis Konkurs Öffnen
, "Versteigerung", bisweilen auch Debitverfahren, Falliment, Fallissement). Der Ausdruck Bankrott bezeichnet den kriminell strafbaren K. Der betreffende Schuldner wird Kridar (Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Gantmann) genannt. Der gesamte
1% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0849, von De Bay bis Debraux Öffnen
. Debitverfahren, früher in einzelnen Teilen Deutschlands soviel wie Konkursverfahren (s. d.). Deblockieren (frz.), die Blockade eines Platzes aufheben, ihn entsetzen. - Im Eisenbahnwesen, s. Vlocksignalsystem und Central-Weichen- und Signal