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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Debauchebis Debra Tabor |
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Debitum (lat.), Schuld, Schuldigkeit; d. conjugale, eheliche Pflicht; d. feudale, Lehnspflicht; d. proprium, eigne im Gegensatz zur fremden Schuld (d. alienum).
Debitverfahren, Konkursprozeß.
Debitwesen, s. Schuldenwesen. ^[richtig: Schuld
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Konkursgläubigerbis Konkursverfahren |
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Konkurs. Das K., das früher auch Konkursprozeß, Falliments-, Gant- oder Debitverfahren genannt wurde, ist durch die Deutsche Konkursordnung vom 10. Febr. 1877, die nebst dem dazugehörigen Einführungsgesetz von demselben Tage am 1. Okt. 1879 in Kraft
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0010,
von Konkurrenz der Verbrechenbis Konkurs |
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, "Versteigerung", bisweilen auch Debitverfahren, Falliment, Fallissement). Der Ausdruck Bankrott bezeichnet den kriminell strafbaren K. Der betreffende Schuldner wird Kridar (Gemeinschuldner, Gesamtschuldner, Gantmann) genannt. Der gesamte
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0849,
von De Baybis Debraux |
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Debitverfahren, früher in einzelnen Teilen
Deutschlands soviel wie Konkursverfahren (s. d.).
Deblockieren (frz.), die Blockade eines Platzes
aufheben, ihn entsetzen. - Im Eisenbahnwesen,
s. Vlocksignalsystem und Central-Weichen- und
Signal
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