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Ihre Suche nach Eigentumsvorbehalt
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0375,
von Eigentum ist Diebstahlbis Eigentumsvorbehalt |
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375
Eigentum ist Diebstahl - Eigentumsvorbehalt.
der Gegner kein besseres Recht auf die Sache nachweist. Verloren geht das E. mit Willen des Eigentümers, wenn dieser die Sache aufgibt (derelinquiert) oder das E. auf einen andern überträgt
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62% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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der Eigentumsfreiheit (vgl. Preuß. Allg. Landr. I, 7, §§. 181, 182; Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 523; Sächs. Bürgert. Gesetzb. §. 321; der Code civil enthält nichts hierüber).
Eigentumslosung, s. Retrakt.
Eigentumsvorbehalt. Das röm. Recht hat den gesetzlichen
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0016,
von Abwässerbis Abzahlungsgeschäfte |
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der Gesetzgebung dringend erheischen. Im Deutschen Reich stehtnoch immer der Eigentumsvorbehalt im Vordergrunde des Interesses. Von der einen Seite wird auf seine Unentbehrlichkeit hingewiesen, die eine Folge des bei uns herrschenden Grundsatzes sei
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 1026,
Korrespondenzblatt zum elften Band |
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üblich (wohl hauptsächlich wegen der ungünstigen Behandlung des Eigentumsvorbehalts beim Kauf durch das preußische Landrecht).
Das Abzahlungssystem stammt aus England und Nordamerika und wurde in Deutschland zuerst beim Verkauf von Nähmaschinen
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0% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0006,
von Abstimmungstelegraphenbis Abzahlungsgeschäfte |
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sich das Abzahlungsgeschäft, d. h. den Ver-
kauf unter Eigentumsvorbehalt, weder wesentlich
erschweren noch verteuern', demnach fanden weiter
gehende Wünsche, wie die Einführung der Kon-
zefsionspflicht, Heranziehung zu besondern Steuern
u. dgl
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0086,
von Abydosbis Abzahlungsgeschäfte |
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. die Verpflichtungsurkunde des Käufers, werden oft Klauseln hineingesetzt, deren Tragweite von dem unkundigen Käufer nicht erkannt wird. Daß der Verkäufer sich durch einen Eigentumsvorbehalt an der aus der Hand gegebenen Ware bis dahin sichert, wo er den
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