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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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582
Güterabtretung - Gütergemeinschaft
der Deutschen Verkehrsordnung an. Der Abschluß
ähnlicher Vereinbarungen steht auch mit andern Nach-
barstaaten, z. V. mit den Niederlanden, in Aussicht.
In England verstehen sich die Eisenbahngesell
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30% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Gutachbis Güterrecht der Ehegatten |
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Aussicht auf das Gebirge. Am Friedhof von G. ruht der Dichter Ferd. Raimund. Vgl. Newald, Geschichte von G. (Wien 1870).
Güter, s. Gut.
Güterabtretung, s. Cessio bonorum.
Güterbeschauer, in manchen Gegenden Deutschlands obrigkeitlich
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0201,
Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) |
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Certifikat
Cessio bonorum
Crida
Designation
Erlaß
Exigiren
Exkussion
Failliren, s. Falliment
Faillit, s. Falliment
Falliment
Gant
Geltstag
Gemeinschuldner
Gläubiger
Gratifikation
Güterabtretung
Hand muß Hand wahren
Handschriftlicher
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Cesingebis Cession |
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Rechts rechtliche Wirksamkeit, ebenso in den Gebieten des rhein. Rechts, da der Code Napoléon in den Art. 1265‒70 sowohl die freiwillige als die gerichtliche Güterabtretung (cession de biens) regelt. In Preußen wurde dieselbe schon durch das Allgemeine
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0687,
von Benedizierenbis Beneficium inventarii |
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wegen derjenigen Schulden, die sie während des Bestehens der väterlichen Gewalt kontrahierten, und dem Schuldner zu, welcher von dem Rechte der Güterabtretung (bonorum cessio) Gebrauch machte. Ein Schuldner nämlich, welcher ohne sein Verschulden
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0200,
von Bonnivardbis Bonpland |
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(lat.), freiwillige Güterabtretung an die Gläubiger (s. Cessio bonorum); bonorum communio, Gütergemeinschaft; bonorum possessio, im römischen Rechte die Erbfolge nach dem weniger strengen prätorischen Recht, im Gegensatz zur Erbfolge nach strengem
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0657,
von Schüttmohnbis Schützen (militärisch) |
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oder seiner Angehörigen dem Gericht nicht stellen wollten, sowie Zahlungsunfähige, welche die Rechtswohlthat der Güterabtretung erlangt hatten, um ohne Behelligung durch Wechselgläubiger bei der Ordnung ihres Kreditwesens mitzuwirken. Auch ganzen
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