Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Güterabtretung hat nach 0 Millisekunden 7 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
99% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0584, von Güterabtretung bis Gütergemeinschaft Öffnen
582 Güterabtretung - Gütergemeinschaft der Deutschen Verkehrsordnung an. Der Abschluß ähnlicher Vereinbarungen steht auch mit andern Nach- barstaaten, z. V. mit den Niederlanden, in Aussicht. In England verstehen sich die Eisenbahngesell
30% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0947, von Gutach bis Güterrecht der Ehegatten Öffnen
Aussicht auf das Gebirge. Am Friedhof von G. ruht der Dichter Ferd. Raimund. Vgl. Newald, Geschichte von G. (Wien 1870). Güter, s. Gut. Güterabtretung, s. Cessio bonorum. Güterbeschauer, in manchen Gegenden Deutschlands obrigkeitlich
0% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0201, Rechtswissenschaft: Staatsrecht (Proceß. Konkurs) Öffnen
Certifikat Cessio bonorum Crida Designation Erlaß Exigiren Exkussion Failliren, s. Falliment Faillit, s. Falliment Falliment Gant Geltstag Gemeinschuldner Gläubiger Gratifikation Güterabtretung Hand muß Hand wahren Handschriftlicher
0% Brockhaus → 4. Band: Caub - Deutsche Kunst → Hauptstück: Seite 0064, von Cesinge bis Cession Öffnen
Rechts rechtliche Wirksamkeit, ebenso in den Gebieten des rhein. Rechts, da der Code Napoléon in den Art. 1265‒70 sowohl die freiwillige als die gerichtliche Güterabtretung (cession de biens) regelt. In Preußen wurde dieselbe schon durch das Allgemeine
0% Meyers → 2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] → Hauptstück: Seite 0687, von Benedizieren bis Beneficium inventarii Öffnen
wegen derjenigen Schulden, die sie während des Bestehens der väterlichen Gewalt kontrahierten, und dem Schuldner zu, welcher von dem Rechte der Güterabtretung (bonorum cessio) Gebrauch machte. Ein Schuldner nämlich, welcher ohne sein Verschulden
0% Meyers → 3. Band: Blattkäfer - Chimbote → Hauptstück: Seite 0200, von Bonnivard bis Bonpland Öffnen
(lat.), freiwillige Güterabtretung an die Gläubiger (s. Cessio bonorum); bonorum communio, Gütergemeinschaft; bonorum possessio, im römischen Rechte die Erbfolge nach dem weniger strengen prätorischen Recht, im Gegensatz zur Erbfolge nach strengem
0% Brockhaus → 14. Band: Rüdesheim - Soccus → Hauptstück: Seite 0657, von Schüttmohn bis Schützen (militärisch) Öffnen
oder seiner Angehörigen dem Gericht nicht stellen wollten, sowie Zahlungsunfähige, welche die Rechtswohlthat der Güterabtretung erlangt hatten, um ohne Behelligung durch Wechselgläubiger bei der Ordnung ihres Kreditwesens mitzuwirken. Auch ganzen