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Ihre Suche nach Grundbuchrecht
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0862,
von Grundbuchführerbis Grundeigentum |
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, ausführliches Gesetz, welches das Grundbuchwesen in erschöpfender Weise regelt, wie die preußische G. vom 5. Febr. 1872 (s. Grundbücher).
Grundbuchrecht, Inbegriff der Rechtsgrundsätze über das Grundbuchwesen (s. Grundbücher).
Grundbuchrichter, s. Grundbücher
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0813,
Besitz |
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sein, an welcher überhaupt eine Ersitzung möglich ist. Zu beachten ist hierbei, daß nach modernem Grundbuchrecht das Eigentum an Liegenschaften nur durch den Eintrag in das Grundbuch erworben wird. Die erwerbende Verjährung oder Ersitzung ist also bei
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0333,
von Forgenmol de Bostquénardbis Fouquier |
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); -»Preußisches Grundbuchrecht« (B^rl. 1872); endlich sein vielbändiges Hauptwerk, die jedem preußischen Juristen ver^ traut gewordene »Theorie und Praxis des heutigen gemeinen preußischen Privatrechts auf der Grundlage des gemeinen deutschen Rechts
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0662,
von Belegschaftbis Beleidigung |
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Grundbuchrecht verlangt Eintragung des mit der B. entstehenden Rechts des Vasallen und der Beschränkung dieses als Eigentum einzutragenden Rechts in das Grundbuch. – Über die B. der Geistlichen mit Ring und Stab und Scepter s. Investitur und Investiturstreit
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0787,
von Eigentumslosungbis Eike |
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zu verstehen und nach modernem Grundbuchrecht nur als Vereinbarung eines Rückfallsrechts, nicht als Hinausschiebung des Eigentumsübergangs zulässig.
Eigenwärme, s. Wärme (tierische). - über die E. der Erde s. Erdwärme.
Eiger, Hochgipfel
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0227,
von Erbanwartschaftbis Erbbescheiniguug |
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ausgestellte Ur-
kunde, in welcher das Gericht bezeugt, daß jemand
sich als Erbe eines bezeichneten Erblassero aus-
gewiesen habe. Die Ausstellung fällt in das Ge-
biet der fog. freiwilligen Gerichtsbarkeit. Soweit
in Deutschland Grundbuchrecht
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0997,
von Förster (Franz)bis Förster (Heinr.) |
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. Er ist verdient um die wisseuschaftliche Be-
handlung des preuß. Rechts in den Werken "Klage
und Einrede nach preuß. Recht" (Brest. 1857),
"Preuß. Grundbuchrecht" (Berl. 1873) und nament-
lich "Theorie und Praxis des heutigen genieinen
preusi
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0673,
von Rechtsfähigkeitbis Rechtsgebiet |
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verschiedener Gesetzgebungsakte. So von einem gemeinsamen R. des franz. bürgerlichen Rechts oder des franz. Handelsrechts, des preuß. Bergrechts, des preuß. Grundbuchrechts, weil der Code civil, der Code de commerce, das Preuß. Allg. Berggesetz, die Preuß
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
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ist. - Im Grundbuchrecht versteht man unter L. den Grundsatz, daß der Grundbuchrichter von Amts wegen zu prüfen hat, ob den gesetzlichen Erfordernissen bei Anträgen auf Einschreibungen im Grundbuch genügt ist; also z. B. ob das Recht eintragsfähig ist, ob
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