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Ihre Suche nach Grundsteuerkataster
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0503,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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501
Grundsteuerkataster - Grundstück
stimmte Zeit oder doch auf eine bestimmte längere
Periode festgesetzt, und diese wird dann auf die
einzelnen Grundstücke nach Verhältnis ihres ge-
schätzten Ertrags (oder Werts) verteilt. Im erstern
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80% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0869,
von Grundsteuerkatasterbis Grundstück |
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869
Grundsteuerkataster - Grundstück.
wurde. Objekt der G. ist der landwirtschaftlich benutzte oder benutzbare Boden mit Einschluß der zu Vergnügungszwecken verwandten Flächen (Einschätzung in die höchste Klasse in Frankreich), auch wohl
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0407,
Flurregelung (Gesetzgebung in Deutschland) |
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, daß auch solche Grundstücke, welche einer gemeinschaftlichen Benutzung nicht unterliegen, der Zusammenlegung unterzogen werden können, wenn die Eigentümer von mehr als der Hälfte der nach dem Grundsteuerkataster berechneten Fläche, welche zugleich mehr
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0864,
Grundeigentum (Statistisches) |
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, den Grundbesitz auf den ältesten Sohn zu vererben und durch das Entail (s. d.) auf längere Zeit zu binden.
In Österreich-Ungarn ist der Grundbesitz sehr verschieden verteilt. Nach dem neuen Grundsteuerkataster gab es in den österreichischen Ländern
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0610,
Höferecht |
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ganz allgemein den Grundsteuerkatasterwert zu Grunde (in Westfalen z. B. bildet der 20fache Betrag des beim Grundsteuerkataster angesetzten [niedrigen] Reinertrags der Liegenschaften und der bei Veranlagung der Gebäudesteuer eingeschätzte
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0452,
von Landesverratbis Landfriede |
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: Erteilung von Auszügen aus dem amtlichen Vermessungsmaterial und die zur legalen Fortführung und Evidenthaltung des Grundsteuerkatasters und des Grundbuchs erforderlichen Vermessungsarbeiten. c) Gewerbliche Vermessungsarbeiten ohne unmittelbaren
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0948,
von Mutterrollenbis Muzaffarnagar |
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la famille (2. Aufl., Par. 1885); Dargun, M. und Raubehe und ihre Reste im germanischen Recht (Bresl. 1883); Wilken, Het matriarchat bij de oude Arabiern (Amsterd. 1884).
Mutterrollen, die nach dem Grundsteuerkataster für die steuerpflichtigen
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0143,
Sachsen-Altenburg (geographisch-statistisch) |
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- und Modellierschule und
wertvolle Vereinssammlungen.
[ Erwerbszweige . ] Die bis in die
neueste Zeit fortgeführten Grundsteuerkataster verzeichnen folgende
Arten der Bodenbenutzung
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0407,
von Dominica (Republik)bis Dominikanerorden |
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von den Gefällen erhoben werden, sodaß die Gefälle im Grundsteuerkataster gleich abgerechnet werden. Durch die Ablösung der auf den Grundstücken ruhenden Lasten, die in den meisten Staaten vollendet ist, hat die D. ihre Bedeutung fast ganz verloren
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0232,
von Katarrhfieberbis Katastrophe |
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als Gemarkungskarten hergestellt, die erforderlichen Falls in mehrere Blätter zerlegt werden. Für Preußen enthält die «Anweisung für die trigonometr. und polygonometr. Arbeiten bei Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters vom 25. Okt. 1881» alle
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Uvinsabis Uz |
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. Instrumenten versah. 1807 war U. wieder als General-Salinenadministrator und zugleich als Geh. Finanzreferendar in den
Staatsdienst getreten. Unter seiner Leitung wurde das auf eine allgemeine Landesvermessung gegründete Grundsteuerkataster in Bayern
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Mutterplagebis Muzaffarnagar |
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eine Kaufsumme zu zahlen hat. – Vgl. Dargun, M. und Vaterrecht (Tl. 1, Lpz. 1892).
Mutterrolle, das zum Grundsteuerkataster (s. Grundkataster) gehörende Verzeichnis der Grundstücke einer Gemeinde, das nicht nach der Lage derselben, sondern nach den
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