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Ihre Suche nach Hauszinssteuer
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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0230,
von Haustorienbis Haut |
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), Das Hauswesen (10. Aufl., Stuttg. 1883); v. Thirnau, Die häusliche Ökonomie (Leipz. 1881); Schäfer, Lehrbuch der H. (Stuttg. 1886); Wilhelmi u. Löbe, Haushaltungslexikon (Straßburg 1883).
Hauswurz, Pflanzengattung, s. Sempervivum.
Hauszinssteuer, s
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51% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0903,
von Hauswurzbis Haut (anatomisch) |
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oder
Hauslauch , verbreitete Vulgärnamen des in vielen Gegenden
Jupitersbart ( Barba Jovis ) heißenden
Sempervivum tectorum
(S. Sempervivum .)
Hauszinssteuer , s. Gebäudesteuer (Bd. 7, S. 614a).
Haut (frz., spr. oh
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0966,
von Gebäuderechtbis Gebäudesteuer |
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. im engern Sinn, Gebäudezinssteuer, Hauszinssteuer), eine Aufwandsteuer (Wohnungssteuer, Wohnsteuer, Mietsteuer, Haussteuer) oder eine Einkommensteuer. Häufig trägt sie einen gemischten Charakter, indem sie sowohl als Ertrags- wie auch
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1% |
Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Hausindustriebis Hausmannit |
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. filiusfamilias) oder Haustochter (filiafamilias). S. Väterliche Gewalt.
Hausklassensteuer (Hauszinssteuer), s. Gebäudesteuer.
Hauskommunion, patriarchalischer Verband bei den Südslawen in Österreich-Ungarn, bestehend in einer Vereinigung
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0148,
von Bosnienbis Boucicault |
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.). Die wichtigsten Posten der auf 10,187,650 Guld. veranschlagten Einnahmen sind: Forstbetrieb 483,200 Guld., Zehentablösung 2,710,000, Einkommen- und Hauszinssteuer 685,000, Kleinviehsteuer 360,000, Zoll 708,000, Tabaksmonopol 2,936,400, Salzmonopol 1,067,000
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0616,
von Gebäudetaxebis Geber |
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ungewöhnlich höbe
Sätze bestehen, 16 bez. 12 Proz. je nach der Örts-
klasse, wozu noch erhebliche Zuschläge kommen. Die
Hauszinssteuer ist nur in Orten anwendbar, wo die
Mehrzahl der Gebäude vermietet wird. Auf dem
Lande oder in kleinern Städten, wo
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0072,
Arbeiterwohnungen |
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man in Österreich durch ein Gesetz vom 9. Febr. 1892 den Bau von gesunden und billigen A. durch besondere Steuerfreiheiten zu fördern. Neue A. sollen nach Vollendung 24 Jahre lang frei sein von Hauszinssteuer, von der 5prozentigen Einkommensteuer
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