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99% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0230, von Haustorien bis Haut Öffnen
), Das Hauswesen (10. Aufl., Stuttg. 1883); v. Thirnau, Die häusliche Ökonomie (Leipz. 1881); Schäfer, Lehrbuch der H. (Stuttg. 1886); Wilhelmi u. Löbe, Haushaltungslexikon (Straßburg 1883). Hauswurz, Pflanzengattung, s. Sempervivum. Hauszinssteuer, s
51% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0903, von Hauswurz bis Haut (anatomisch) Öffnen
oder Hauslauch , verbreitete Vulgärnamen des in vielen Gegenden Jupitersbart ( Barba Jovis ) heißenden Sempervivum tectorum (S. Sempervivum .) Hauszinssteuer , s. Gebäudesteuer (Bd. 7, S. 614a). Haut (frz., spr. oh
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0966, von Gebäuderecht bis Gebäudesteuer Öffnen
. im engern Sinn, Gebäudezinssteuer, Hauszinssteuer), eine Aufwandsteuer (Wohnungssteuer, Wohnsteuer, Mietsteuer, Haussteuer) oder eine Einkommensteuer. Häufig trägt sie einen gemischten Charakter, indem sie sowohl als Ertrags- wie auch
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0225, von Hausindustrie bis Hausmannit Öffnen
. filiusfamilias) oder Haustochter (filiafamilias). S. Väterliche Gewalt. Hausklassensteuer (Hauszinssteuer), s. Gebäudesteuer. Hauskommunion, patriarchalischer Verband bei den Südslawen in Österreich-Ungarn, bestehend in einer Vereinigung
1% Meyers → 18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] → Hauptstück: Seite 0148, von Bosnien bis Boucicault Öffnen
.). Die wichtigsten Posten der auf 10,187,650 Guld. veranschlagten Einnahmen sind: Forstbetrieb 483,200 Guld., Zehentablösung 2,710,000, Einkommen- und Hauszinssteuer 685,000, Kleinviehsteuer 360,000, Zoll 708,000, Tabaksmonopol 2,936,400, Salzmonopol 1,067,000
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0616, von Gebäudetaxe bis Geber Öffnen
ungewöhnlich höbe Sätze bestehen, 16 bez. 12 Proz. je nach der Örts- klasse, wozu noch erhebliche Zuschläge kommen. Die Hauszinssteuer ist nur in Orten anwendbar, wo die Mehrzahl der Gebäude vermietet wird. Auf dem Lande oder in kleinern Städten, wo
1% Brockhaus → 17. Band: Supplement → Hauptstück: Seite 0072, Arbeiterwohnungen Öffnen
man in Österreich durch ein Gesetz vom 9. Febr. 1892 den Bau von gesunden und billigen A. durch besondere Steuerfreiheiten zu fördern. Neue A. sollen nach Vollendung 24 Jahre lang frei sein von Hauszinssteuer, von der 5prozentigen Einkommensteuer