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100% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0275, von Heerenveen bis Heerwurm Öffnen
die Ritterschaft und den siebenten alle Freien von nicht ritterlicher Geburt. Später ward der H. zugleich das Symbol des Ranges des zu seiner Führung Befugten. Vgl. Ficker, Vom H. (Innsbr. 1862). Heersteuer (Heerschilling), s. Heerbann. Heerstraßen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0272, Heer (Ritterheere im Mittelalter; Heerwesen im Orient; neuere Zeit) Öffnen
, Heerstraßenbau) mußten geleistet werden, und denjenigen Unterthanen, die nicht Kriegsdienste leisteten, wurde als Ersatzleistung für den Reichsdienst eine auf die Grundstücke oder Gemeinheiten derselben verteilte Abgabe, Bede (precaria) oder Heersteuer
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0274, von Heerbann bis Heeren Öffnen
aus der Gesamtheit der Freien, sondern aus den mächtigern Reichsbeamten oder Vasallen und dem Dienstgefolge derselben, und diejenigen, welche keine Kriegsdienste leisteten, wurden zu einer Heersteuer verpflichtet. Bei der durch die steten Feldzüge
1% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0621, von Bedarfszüge bis Bedeckung Öffnen
, nämlich kraft der gräfl. Gerichtsbarkeit von den Insassen der Gerichtsbezirke in früherer, und kraft der landesherrlichen Gewalt in späterer Zeit erhoben wurde und bis zu einem gewissen Grade als Heersteuer für die Übernahme der Landesverteidigung