Schnellsuche:

Ergebnisse für Ihre Suche

Ihre Suche nach Kantonsystem hat nach 1 Millisekunden 12 Ergebnisse geliefert (maximal 100 werden angezeigt). Die Ergebnisse werden nach ihrer Relevanz sortiert angezeigt.

Rang Fundstelle
100% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0108, von Kantonade bis Kanzel Öffnen
bestand bis 1856. - K. hießen ferner auch die für den Heeresersatz nach dem Kantonsystem (s. d.) bestimmten Leute. Kantonnement (frz., spr. -mang) heißt der Bezirk (Kanton), wo eine Truppenabteilung vorübergehend einquartiert wird, sowie
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0308, Militärwesen: Allgemeines, Organisation Öffnen
Junker Kantonsystem Kapitän Kapitulation * Knappe Kombattanten Kommandant Kommandeur Kommando Kommandostab Kompagnie Konskribiren Konskription Kontingent
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0023, von Konsk bis Konsolidation Öffnen
aus bestimmten Bezirken oder Volksklassen (Kantonsystem). Vgl. Heer, besonders S. 273. Konsolation (lat.), Tröstung. Konsole (franz.), der aus einer Mauer hervorragende, meistens zur Unterstützung vorspringender Architekturteile, wie Gesimse
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0273, Heer (Personenname) Öffnen
273 Heer (Personenname). eine Art Aushebung gewonnen, welche aber nur die untersten Volksklassen traf. Jedem Regiment war ein gewisser Bezirk zugeteilt (Kantonsystem in Österreich und Preußen), und wo die Werbung nicht die nötige Zahl
1% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0475, von Kantonade bis Kantonverfassung Öffnen
besondere Kantonnementslazarette eingerichtet. Kantonisten, volkstümliche Bezeichnung der ausgehobenen Rekruten, im Gegensatz zu den freiwillig Eingetretenen. Kantonnement (franz.), s. Kantonierung. Kantonverfassung (Kantonsystem
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0619, Militärgrenze (Geschichte) Öffnen
der Militärgrenzgürtel abgeschlossen und das Kantonsystem eingeführt, und 1807 erhielt die M. ein Grundgesetz. Nach den unglücklichen Ergebnissen des Wiener Friedens 1809, durch welchen die westliche Hälfte der M. an Frankreich fiel, um einen Teil
1% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0365, Preußen (Geschichte: Friedrich Wilhelm I.) Öffnen
wurden zur Hälfte aus den Landeskindern ausgehoben, zur Hälfte angeworben; zur Regelung der Aushebung führte der König 1733 das Kantonsystem ein, nach welchem das Land in Bezirke eingeteilt wurde, welche den einzelnen Regimentern zur Rekrutierung
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0533, von Wenzelskrone bis Werch-Reiwinsk Öffnen
Heers durch Rekruten, welche gegen Handgeld freiwillig in den Militärdienst treten, im Gegensatz zur Konskription (s. d.) und zum Kantonsystem (s. d.). Griechen und Römer verstärkten ihre Heereshaufen durch geworbene Söldner. Im Mittelalter kam die W
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0337, Friedrich Wilhelm I. (König von Preußen) Öffnen
förmlich auf, indem er die adligen Leben in Allo- dien umwandelte und dem Adel eine Steuer, den fog. Lehnskanon, auferlegte. Die inländische Wer- bung wurde systematisch georduet und geregelt durch das sog. Kantonsystem (s. d.) von 1733. Daneben
1% Brockhaus → 8. Band: Gilde - Held → Hauptstück: Seite 0943, Heerwesen Europas Öffnen
ange- wendet; militär. Landeseinteilnng (s. Kantonsystem) bildete die Grundlage für die Aushebung, von der jedoch viele Klassen der Bevölkerung befreit waren. Mit Errichtnng der stehenden Heere wurden die Eoldverhältnisse allenthalben fest
1% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0107, von Kanton (Bezirk) bis Kanton (Stadt) Öffnen
schweiz. Bundesstaates zu bezeichnen, ist der Ausdruck Stände offiziell üblich. In Preußen wurden früher die Aushebungskreise K. genannt (s. Kantonsystem ). Kánton
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 1036, Persien (Handel u. Verkehr. Verfassung u. Verwaltung. Heerwesen. Finanzen) Öffnen
Mirza hinter ihrem Namen führen. Heerwesen. Die Armee ergänzt sich nach dem Kantonsystem, d. h. jeder Bezirk hat eine bestimmte Anzahl von Mannschaften zu stellen. Die Dienstzeit ist lebenslänglich; das Gesetz von 1875, welches sie auf 12 Jahr