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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0506,
von Kolomnabis Kolonialgesellschaften |
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des Auswärtigen Amtes, s. Deutsche Kolonien.
Kolonialbehörden, Deutsche. Die Schutzgewalt über die deutschen Kolonien ist gesetzlich dem Kaiser übertragen. Demgemäß erfolgt die Organisation der K. durch den Kaiser. Die centrale Leitung hat
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0189,
von Auswanderungsagentbis Auswärtige Angelegenheiten |
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derselben steht dem Ministerium für die A. A., im Deutschen Reiche Auswärtiges Amt (s. d.) genannt, zu; die Erledigung der Geschäfte im Auslande erfolgt durch die Gesandtschaften und durch die Konsulate sowie durch die Kolonialbehörden (s. d
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0710,
von Parallelstellenbis Paraná |
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. Magnetismus, S. 90.
Paramaribo, Hauptstadt des niederländ. Guayana (Surinam), in einer weiten Ebene am Surinam, 30 km oberhalb seiner Mündung in den Atlantischen Ozean gelegen, ist regelmäßig gebaut, Sitz des Gouverneurs, der Kolonialbehörden
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0244,
von Portlandbis Porto |
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einige Tage gefangen. - 2) Hauptstadt der Insel Mauritius, an der Nordwestküste, ist Residenz des englischen Gouverneurs und Sitz der Kolonialbehörden sowie eines deutschen Konsuls. Station der Castle-Dampferlinie (von Natal), Ausgangspunkt
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0190,
von Auswärtiges Amt des Deutschen Reichsbis Ausweisung |
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Deutschen Reichs im Auslande, die Kolonialbehörden in Kamerun, Togo, dem südwestafrik. und dem ostafrik. Schutzgebiet, in Neuguinea, auf den Marschall-, Brown-
und Providence-Inseln; das Archäologische Institut
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Kolonialgesellschaft für Südwestafrikabis Kolonialrecht |
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ist den kaiserl. Verordnungen und selbst der Bestimmung des Reichskanzlers die weitere Anordnung vorbehalten. Es sind Gouverneure und Beamte (s. Kolonialbehörden), welche dem Deutschen Kaiser den Diensteid zu leisten haben, für die einzelnen
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0627,
von Wels (Bezirkshauptmannschaft und Stadt)bis Welser |
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dem Befehl des Ambros. Dalfinger, eines Ulmers, nach Amerika segelten und die Provinz Caracas in Besitz nahmen, die der Kaiser W. als Pfand überließ. Doch schon 1546 wurden die W. durch die span. Kolonialbehörden dieser Besitzung beraubt, ein junger
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