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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Kriegsrechtbis Kriegssanitätswesen |
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gebraucht (s. Militärgerichtswesen).
Kriegsregeln, s. v. w. Kriegsgebrauch.
Kriegssanitätsordnung für das deutsche Heer vom 10. Jan. 1878, hebt die Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Feld vom 29. April 1869 auf und regelt neu sowohl
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37% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0738,
von Kriegsrechtbis Kriegsschulen |
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, dienstlich eingeschifften Personen. Die Kriegsgesetze haben zugleich den
besondern Gerichtsstand vor den Militärgerichten zur Folge.
Kriegsregeln , soviel wie Kriegsgebrauch (s. d.).
Kriegssanitätsdienst , Kriegssanitätsordnung
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0218,
Kriegssanitätswesen (die freiwillige Krankenpflege) |
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der Kranken nach der Heimat. Bei jedem Bahnhofsspital befindet sich eine Rekonvaleszentenstation. - Italien besitzt eine vortreffliche Kriegssanitätsordnung vom 29. Juni 1882. Schon im Frieden bestehen 12 Sanitätskompanien aus Krankenwärtern (infermeria
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0158,
von Krankensammelstellenbis Krankheit |
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aus den Feldlazaretten evakuiert werden.
Krankenstationen, die Abteilungen eines Militärlazaretts, deren jede von einem Arzt geleitet wird (§ 66 der Kriegssanitätsordnung).
Krankentaufe (lat. Baptismus clinicorum), in der altchristlichen Zeit die Taufe
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0309,
Militärwesen: Ausrüstung, Bewaffnung |
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297
Militärwesen: Ausrüstung, Bewaffnung.
Kontrolle
Kordonist
Kornett
Korporal
Kriegsbereitschaft
Kriegsdepartement, s. Kriegsministerium
Kriegsdienst
Kriegsformation
Kriegsfuß
Kriegsherr
Kriegssanitätsordnung *
Kriegsstammliste
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Armaturbis Armbrust |
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Personal nach der deutschen Kriegssanitätsordnung von dem kaiserl. Kommissar und Militärinspecteur der freiwilligen Krankenpflege zugleich mit einer zum Anlegen der Binde berechtigenden Ausweiskarte verabfolgt wird. Der arge Mißbrauch, welcher
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0283,
von Freiwillige Rettungsgesellschaftbis Freiwillige Versicherung |
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erforderlichen Materials, endlich in der Füh-
rung und dauernden Kurrenthaltung zahlreicher Per-
sonen- und Sachetats.
Das Personal der F. K. muß nach der deutschen
Kriegssanitätsordnung deutscher Nationalität sein.
Die internationale Hilfe, d. h
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Schlachtenmalereibis Schlachtgewicht |
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durch Fäulnisgase wie einer Durchsetzung des Wassers mit Leichenjauche
vorgebeugt wird. Nach der deutschen Kriegssanitätsordnung hat die Beerdigung, wenn der Tod
sicher festgestellt ist, namentlich im Sommer so schnell
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0217,
Kriegssanitätswesen (Einrichtungen in Deutschland, Österreich etc.) |
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durch das Reglement über den Sanitätsdienst der französischen Armee im Feld vom 25. Aug. 1884, welches von denselben Grundsätzen ausgeht wie die deutsche Kriegssanitätsordnung. Den ärztlichen Dienst leitet ein Generalinspekteur, bei jeder Armee befindet sich
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0667,
von Ortslazarettbis Ortsstatuten |
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, oder im Kriege im
Bereiche der Kantonnements errichtet wird. Be-
stimmungen über die Ausstattung der O. enthält
die Friedens- und die Kriegssanitätsordnung.
Ortsname, die übliche Bezeichnung der geogr.
Eigennamen, nicht nur derjenigen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0945,
von Evakuierenbis Evangelische Allianz |
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. - Die Vorschriften über die E. sind enthalten in der Kriegssanitätsordnung vom 10. Jan. 1878, § 130 ff., und in den Beilagen 42-46.
Evakuieren (lat.), entleeren, räumen.
Evaleszieren (lat.), stärker werden, zunehmen.
Evalvation (lat.), Schätzung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Garnisonbis Garnitur |
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mit Umwandlung in G. In Preußen waren von 1815 bis 1860 etwas Ähnliches die Reservebataillone.
Garnisonlazarette, die im Frieden bestehenden Lazarette für einzelne Garnisonstädte, verwandeln sich nach den Bestimmungen der Kriegssanitätsordnung
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Genfer Konventionbis Genfer See |
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der kontrahierenden Staaten aufzunehmen. In Deutschland ist dieses Ziel bereits teilweise erreicht, indem, ohne Bezugnahme auf Gegenseitigkeit und internationale Verträge, in § 5 der Kriegssanitätsordnung vom 10. Jan. 1878 bestimmt ist: "Kranke
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0744,
Grimm |
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bestanden haben. Als Schluß seiner Thätigkeit kann die 1880 erschienene "Kriegssanitätsordnung" betrachtet werden.
6) August Theodor von, Schriftsteller, geb. 25. Dez. 1805 zu Stadtilm im Schwarzburgischen, widmete sich dem Studium der Philosophie
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0214,
von Kriegslastenbis Kriegsleistungen |
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Krankenverteilung zur Evakuation nach den im Inland errichteten Reservelazaretten. Auf die K. finden die in der Kriegssanitätsordnung enthaltenen Vorschriften über die Feldlazarette analoge Anwendung.
Kriegsleistungen, diejenigen Leistungen, welche
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0585,
von Lazaretttyphusbis Lea |
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der Kriegssanitätsordnung aus nicht vorbereiteten Wagen improvisiert. Vgl. Kriegssanitätswesen, S. 217.
Lazarew, Michael Petrowitsch, russ. Admiral, geb. 1788, stand 1803-1808 in britischem Seedienst, trat sodann in die russische Marine und beteiligte sich an
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Nachttrunkbis Nádasdy |
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über die in den Lazaretten befindlichen Verwundeten und Kranken an deren Angehörige vermitteln (§ 209, 1c, § 223, 1 u. 2 der Kriegssanitätsordnung). In Berlin wird ein Zentralnachweisungsbüreau errichtet.
Nachwinter, stärkeres Frostwetter nach
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0240,
von Chirurgische Anatomiebis Chiton |
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, Lpz. 1872 fg.), «Centralblatt für C.» (ebd. 1874 fg.) u. a.
Chirurgische Anatomie, s. Anatomie.
Chirurgische Konsulenten, nach der deutschen Kriegssanitätsordnung diejenigen Fachchirurgen von Ruf, mit welchen seitens der Heeresverwaltung
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0282,
von Freiwillige Feuerwehrbis Freiwillige Krankenpflege |
Öffnen |
. Keinesfalls darf nach der deutschen Kriegssanitätsordnung die F. K. selbständig neben der staatlichen Kriegskrankenpflege thätig sein, vielmehr kann ihr eine Mitwirkung überhaupt nur insoweit eingeräumt werden, als sie dem Heeresorganismus eingefügt
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0275,
Sanitätswesen |
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-
sanitätsdienst wird das eigentliche Sanitätspersonal
der Armee durch die Freiwillige Krankenpflege (s. d.)
unterstützt. (Vgl. auch Genfer Konvention.)
Für die deutsche Armee ist der Kriegssanitäts-
dienst durch die Kriegssanitätsordnung vom
10
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0276,
von Sanitätszügebis San José (in Costa-Rica) |
Öffnen |
und Schwerkranken
im Kriege bestimmten Eisenbahnzüge. Der Trans-
port wird nach der deutschen Kriegssanitätsordnung
teils durch gewöhnliche Krankenzüge, teils durch
S. bewirkt. Letztere stellen besondere mobile Sani-
tätsformationen mit etatsmäßigem
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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soviel wie in Preußen Gemeinheitsteilung (s. d.).
Vereinsblütler, s. Kompositen.
Vereinslazarette, die im Kriegsfall nach der deutschen Kriegssanitätsordnung von Genossenschaften, Vereinen oder einzelnen Personen der Freiwilligen Krankenpflege
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0736,
von Kriegslazarettpersonalbis Kriegsleistungen |
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Kriegslazarettpersonal – Kriegsleistungen
errichtete Lazarett. Nach der deutschen Kriegssanitätsordnung bedeutet jedoch stehendes K. eine vom Feldlazarett (s. d.) zu unterscheidende bestimmte Art von Lazaretteinrichtung bei der mobilen Armee
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Nachtwachebis Nádasdy |
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. erhält fünftägige Zu- und Abgangsmeldungen von sämtlichen Lazaretten. Bestimmungen über die Einrichtung des N. enthält die Kriegssanitätsordnung.
Nachweisebureaus, soviel wie Adreßbureaus (s. d.) oder Auskunftsstellen (s. d.).
Nachwinter
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