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100% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0395, von Ladungscertifikat bis Lafage Öffnen
in Ladung genommen habe. Ladungsfrist, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Frist, welche zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei
2% Brockhaus → 10. Band: K - Lebensversicherung → Hauptstück: Seite 0884, von Ladung bis Ladungsraum Öffnen
- säumnisfolge bedarf es nicht. Die Ladungsfrist zwischen Zustellung der L. und dem Terminstage be- trägt im Anwaltsprozeft (s. d.) eine Woche, in andern Prozessen drei Tage, in Meß- und Marktsachen (s. d.) 24 Stunden. - Der Entwurf einer Österr
1% Meyers → 4. Band: China - Distanz → Hauptstück: Seite 0975, von Diktieren bis Dilke Öffnen
, Frist der Einrede; d. citatoria, Ladungsfrist; d. conventionalis, Frist, über die sich die Parteien einigen; d. definitoria, Entscheidungsfrist; d. dijudicatoria, Frist zur Urteilsvollziehung; d. judicialis, vom Richter gesetzte Frist; d. legalis
1% Meyers → 6. Band: Faidit - Gehilfe → Hauptstück: Seite 0739, von Frisch, fromm, froh, frei! bis Frist Öffnen
haben (gesetzliche Fristen), die F. (Einlassungsfrist), welche zwischen der Zustellung der Klagschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung liegen muß (ein Monat), ferner z. B. die F. (Ladungsfrist), welche in einer anhängigen Streitsache
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0520, von Meß- und Marktsachen bis Mészáros Öffnen
, 234, 459, 194) gelten dieselben als schleunige Sachen (Feriensachen), und die Einlassungs- und Ladungsfristen in derartigen Rechtsstreitigkeiten können bis auf 24 Stunden verkürzt werden. Zuständig ist für dieselben neben den sonstigen