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Ihre Suche nach Ladungsfrist
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0395,
von Ladungscertifikatbis Lafage |
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in Ladung genommen habe.
Ladungsfrist, in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die Frist, welche zwischen der Zustellung der Ladung und dem Terminstag liegen muß. Sie beträgt im Anwaltsprozeß mindestens eine Woche, in andern Prozessen mindestens drei
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0884,
von Ladungbis Ladungsraum |
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säumnisfolge bedarf es nicht. Die Ladungsfrist
zwischen Zustellung der L. und dem Terminstage be-
trägt im Anwaltsprozeft (s. d.) eine Woche, in andern
Prozessen drei Tage, in Meß- und Marktsachen (s. d.)
24 Stunden. - Der Entwurf einer Österr
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0975,
von Diktierenbis Dilke |
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, Frist der Einrede; d. citatoria, Ladungsfrist; d. conventionalis, Frist, über die sich die Parteien einigen; d. definitoria, Entscheidungsfrist; d. dijudicatoria, Frist zur Urteilsvollziehung; d. judicialis, vom Richter gesetzte Frist; d. legalis
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Frisch, fromm, froh, frei!bis Frist |
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haben (gesetzliche Fristen), die F. (Einlassungsfrist), welche zwischen der Zustellung der Klagschrift und dem Termin zur mündlichen Verhandlung liegen muß (ein Monat), ferner z. B. die F. (Ladungsfrist), welche in einer anhängigen Streitsache
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0520,
von Meß- und Marktsachenbis Mészáros |
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, 234, 459, 194) gelten dieselben als schleunige Sachen (Feriensachen), und die Einlassungs- und Ladungsfristen in derartigen Rechtsstreitigkeiten können bis auf 24 Stunden verkürzt werden. Zuständig ist für dieselben neben den sonstigen
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