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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0971,
von Nachttrunkbis Nádasdy |
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, Mitternacht, Hahnenruf und frühmorgens unterschieden werden.
Nachtwandeln, s. Somnambulismus.
Nachud (Nakhud), Stadt, s. Kischk i Nakhud.
Nachverfahren, im Zivilprozeß das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesleistung bedingten
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0146,
von Nachtwachebis Nádasdy |
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Belastung, begünstigen seine Entstehung.
Nachtwinde, s. Tag- und Nachtwinde.
Nach uns die Sintflut, s. Après nous le déluge.
Nachverfahren, das Verfahren zur Erledigung eines durch Eidesauflage bedingten Urteils (s. Läuterung
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0218,
von Hauptverbandplatzbis Hauptverhandlung |
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, welcher prozeßhindernde Einreden vorschützte, gleichwohl gehalten sei, sich auf die eigentliche Verhandlung des Rechtsstreits einzulassen, und zu dem sogen. Nachverfahren, d. h. dem Verfahren eines durch Eidesleistung bedingten Endurteils
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0623,
von Bedidlikbis Bedingung |
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abhängig macht, und welches daher, sofern es Rechtskraft erlangt, noch ein Nachverfahren zum Zweck der Erhebung des erkannten Eides und der endgültigen Festsetzung der Folgen erforderlich macht. – Vgl. Civilprozeßordn. §§. 425, 427, 439.
Bedingte
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 1023,
von Lauterbrunnenbis Lauthsche Farbstoffe |
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Civilprozeßordnung heißt Läuterungsver-
fahren dasjenige Nachverfahren, wodurch ein be-
dingtes Endurteil, d. h. ein rechtskräftiges Urteil,
welches die Endentscheidung von einer Eidesleistung
seitens einer Partei abhängig macht, durch Abnahme
des Eides
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0571,
von Wechselprozeßbis Wechselregreß |
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, soweit sie gegen Wechselansprüche überhaupt zulässig und im W. nicht definitiv beseitigt ist, in einem als Fortsetzung des W. erscheinenden Nachverfahren, dem sog. Separatum, mit allen Beweismitteln des ordentlichen Verfahrens zu führen. Der W
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0130,
von Urkundenlehrebis Urkundenprozeß |
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Verteidigungsmittel dagegen einem Nachverfahren vorbehalten werden. Voraussetzung des U. ist, daß der geklagte Anspruch die Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder die Leistung einer bestimmten Quantität anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere zum
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