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Ihre Suche nach Parteiprozeß
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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0745,
von Parsifalbis Parterre |
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des sogen. kleinen Kriegs (s. Krieg) dem Feind zu schaden suchten, woraus sich die Bezeichnung Parteigängerkrieg, bez. für deren Anführer P. bildete.
Parteiprozeß, im Gegensatz zum Anwaltsprozeß (s. d.) derjenige Prozeß, für welchen
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1004,
von Zuständigkeitsgesetzbis Zustellung |
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den Kollegialgerichten) müssen die Zustellungen durch die Post immer durch Vermittelung des Gerichtsvollziehers geschehen. Im Parteiprozeß (vor dem Amtsgericht) kann auch der Gerichtsschreiber die Z. ver-^[folgende Seite]
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0664,
von Anvillebis Anweisung |
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. bildet der sogen. Parteiprozeß vor dem Amtsgericht, in welchem die Partei selbst oder durch einen Prozeßbevollmächtigten, der kein Rechtsanwalt zu sein braucht, vor Gericht auftreten kann. Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 74 ff.
Anwaltszwang
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0144,
von Vernebis Vernet |
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im Parteiprozeß auf die mündliche Beantwortung beschränken darf. Der die V. enthaltende Schriftsatz muß innerhalb der ersten zwei Dritteile der sogen. Einlassungsfrist (s. d.) dem Kläger zugestellt werden.
Vernehmung, s. Verhör.
Vernet (V. les
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0945,
Zivilprozeß (Arten, Hauptgrundsätze des deutschen Zivilprozesses) |
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Rechtsanwalt vertreten lassen, wenn sie nicht selbst zu den Rechtsanwalten gehört (Anwaltsprozeß). Für diejenigen Rechtsstreitigkeiten (Parteiprozesse) dagegen, welche vor den Amtsgerichten verhandelt werden, besteht kein Anwaltszwang. Besondere Arten des
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0723,
von Anwalt und Anwaltskammernbis Anweisung |
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Prozeßhandlungen, welche vor dem Gerichtsschreiber oder schriftlich vorgenommen werden können. Den Gegensatz zum A. bildet das Verfahren vor den Amtsgerichten, welches daher auch Parteiprozeß genannt wird. Vgl. Deutsche Civilprozeßordn. §§. 74, 81, 128
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Parseyerspitzbis Parchenay |
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, so leisten sie nicht länger Wider-
stand, als es der besondere Zweck erfordert; dann
suchen sie dem Gegner aus den Augen zu kommen
und zerstreuen sich auch wohl völlig, um sich später
wieder zu sammeln. (S. auch Kleiner Krieg.)
Parteiprozeß
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Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 0622,
von Schriftgießermetallbis Schriftstellervereine |
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Vorzugsrecht fast überall beseitigt.
Schriftsätze, vorbereitende, die Schriftstücke, welche zwischen den Parteien im Anwaltsprozeß zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung gewechselt werden sollen; im Parteiprozeß können sie gewechselt werden. Dem
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