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Ihre Suche nach Partialschaden
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0748,
von Partialbis Partitur |
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Parlamentarier durch Wiederwahl in die Kammer zurück.
Partiālschade (Partialverlust), im Versicherungswesen die Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes. Die Vergütung für einen solchen Partialschaden wird nach dem Verhältnis
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0773,
von Tosibis Totenbestattung |
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), im Versicherungswesen der Schade, welcher durch Verlust des ganzen versicherten Wertes eintritt, im Gegensatz zum Partialschaden (s. d.).
Totāna, Bezirksstadt in der span. Provinz Murcia, an der Sierra de España, mit schönen Orangengärten, großen
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0929,
von Parthenopebis Partikularkonkurs |
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-Hypothekaranweifungen, s. Salb
nenscheine und Osterreichisch-Nngarische Monarchie.
Partialnenner, s. Kettenbruch.
Partialschaden, Partialverlust, bildet im
Versicherungsrecht den Gegensatz zum Total-
schaden und umfaßt diejenigen Schadenfälle
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0922,
von Toskische Sprachebis Totem |
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, Abgeschlossenheit.
Totalschaden, Totalverlust, im Versicherungsrecht der Gegensatz zum Partialschaden (s. d.). Der T. ist dann vorhanden, wenn der ganze versicherte Wert dem Versicherten verloren geht. Der Versicherer hat alsdann die ganze
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