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100% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0748, von Partial bis Partitur Öffnen
Parlamentarier durch Wiederwahl in die Kammer zurück. Partiālschade (Partialverlust), im Versicherungswesen die Beschädigung von einem Teil des versicherten Gegenstandes. Die Vergütung für einen solchen Partialschaden wird nach dem Verhältnis
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0773, von Tosi bis Totenbestattung Öffnen
), im Versicherungswesen der Schade, welcher durch Verlust des ganzen versicherten Wertes eintritt, im Gegensatz zum Partialschaden (s. d.). Totāna, Bezirksstadt in der span. Provinz Murcia, an der Sierra de España, mit schönen Orangengärten, großen
1% Brockhaus → 12. Band: Morea - Perücke → Hauptstück: Seite 0929, von Parthenope bis Partikularkonkurs Öffnen
-Hypothekaranweifungen, s. Salb nenscheine und Osterreichisch-Nngarische Monarchie. Partialnenner, s. Kettenbruch. Partialschaden, Partialverlust, bildet im Versicherungsrecht den Gegensatz zum Total- schaden und umfaßt diejenigen Schadenfälle
1% Brockhaus → 15. Band: Social - Türken → Hauptstück: Seite 0922, von Toskische Sprache bis Totem Öffnen
, Abgeschlossenheit. Totalschaden, Totalverlust, im Versicherungsrecht der Gegensatz zum Partialschaden (s. d.). Der T. ist dann vorhanden, wenn der ganze versicherte Wert dem Versicherten verloren geht. Der Versicherer hat alsdann die ganze