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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0127,
von Plattsburghbis Plauen |
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nicht anzutreffen ist (s. Wechsel).
Platzreisender (Stadtreisender), der Handlungsbevollmächtigte einer Firma, welcher am Niederlassungsort der letztern Warenbestellungen aufsucht. Der P. ist kein eigentlicher Handlungsreisender, doch kann (deutsche
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0216,
von Stadtmusikusbis Staël-Holstein |
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. 1851-52, 2 Bde.); Gengler, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (neue Ausg., Nürnb. 1866); Derselbe, Codex juris municipalis Germaniae (Erlang. 1863-67, Bd. 1); Derselbe, Deutsche Stadtrechtsaltertümer (das. 1882).
Stadtreisender, s. Platzreisender
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0197,
von Platzmajorbis Plauen |
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.
Platzrecht, s. Supcrfizies.
Platzreisender, soviel wie Stadtreisender, s.
Handlungsreisender.
Platzwechsel, richtiger Platztratte, ein ge-
zogener Wechsel, bei welchem der Ausstellungsort
und der Zahlungsort identisch sind, im Gegensatz
zum
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