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100% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0127, von Plattsburgh bis Plauen Öffnen
nicht anzutreffen ist (s. Wechsel). Platzreisender (Stadtreisender), der Handlungsbevollmächtigte einer Firma, welcher am Niederlassungsort der letztern Warenbestellungen aufsucht. Der P. ist kein eigentlicher Handlungsreisender, doch kann (deutsche
1% Meyers → 15. Band: Sodbrennen - Uralit → Hauptstück: Seite 0216, von Stadtmusikus bis Staël-Holstein Öffnen
. 1851-52, 2 Bde.); Gengler, Deutsche Stadtrechte des Mittelalters (neue Ausg., Nürnb. 1866); Derselbe, Codex juris municipalis Germaniae (Erlang. 1863-67, Bd. 1); Derselbe, Deutsche Stadtrechtsaltertümer (das. 1882). Stadtreisender, s. Platzreisender
1% Brockhaus → 13. Band: Perugia - Rudersport → Hauptstück: Seite 0197, von Platzmajor bis Plauen Öffnen
. Platzrecht, s. Supcrfizies. Platzreisender, soviel wie Stadtreisender, s. Handlungsreisender. Platzwechsel, richtiger Platztratte, ein ge- zogener Wechsel, bei welchem der Ausstellungsort und der Zahlungsort identisch sind, im Gegensatz zum