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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Reichsgesetzebis Reichsjustizamt |
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. Für das neue Reich s. Gesetzgebung und Gesetzentwurf.
Reichsgesundheitsamt, s. Gesundheitsamt.
Reichsgraf, s. Graf.
Reichsgulden, s. Gulden.
Reichshaushaltsetat, soviel wie Staatshaushaltsetat, s. Budget.
Reichsheiligtümer, zehn Reliquien, früher
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1% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0890,
von Munychionbis Münzfuß |
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. 1559 legte Kaiser Ferdinand I. dem Reichstag zu Augsburg ein Münzedikt vor, dem zufolge statt der frühern Speziesreichsgulden zu 72 Kreuzer Reichsgulden zu 60 Kr., welche den rheinischen Rechnungsgulden entsprächen, 9½ Stück aus der rauhen 14
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0923,
von Güldenbis Güll |
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auf eine kölnische Mark fein Silber gehen, liegt dem Leipziger Münzfuß von 1690, auch 18-Guldenfuß oder 12-Thalerfuß genannt, zu Grunde (= 2,33 Mark). 2) Der Konventionsgulden (Kaiser- oder Reichsgulden), wovon 20 auf eine kölnische Mark fein Silber
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Weißfußbis Weißnickelkies |
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.
Weißglas, s. Arsenige Säure.
Weißgroschen, frühere böhmische Rechnungsstufe; 77 1/7 W. wurden 3 Reichsgulden oder 2 Reichsthalern gleich gerechnet. 1 W. galt 7 Weißpfennig.
Weißgüldigerz, s. v. w. silberhaltiges Fahlerz (s. d.).
Weißguß
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