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100% Meyers → 14. Band: Rüböl - Sodawasser → Hauptstück: Seite 1000, von Sittern bis Sivatheriden Öffnen
der Eingeweide. Sit venia verbo (lat., "das Wort sei gestattet"), mit Erlaubnis zu sagen, mit Verlaub. Sitzbein, s. Becken, S. 588. Sitzredakteure nennt man die für Preßvergehen gesetzlich verantwortlichen und bestraften Scheinredakteure
2% Meyers → 13. Band: Phlegon - Rubinstein → Hauptstück: Seite 0334, Presse (gegenwärtig Gesetzgebung) Öffnen
insofern bewirkt werden, als nicht der wirkliche Redakteur, sondern ein Strohmann (Sitzredakteur) auf den Druckexemplaren als verantwortlicher Redakteur bezeichnet wird. Um solchem Mißbrauch einigermaßen zu begegnen, bedroht § 18 des Preßgesetzes den