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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0397,
von Strafbescheidbis Strafford |
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395
Strafbescheid - Strafford
Beweisaufnahme durch Urteil verworfen (§§. 447-452). Über die entsprechenden Einrichtungen des österr. Verfahrens s. Mandatsprozeß. (S. auch Strafbescheid und Strafverfügung.)
Strafbescheid
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85% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0357,
von Straelenbis Strafe |
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. Bei Übertretungen können auch Polizeibehörden Strafbefehle erlassen und Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe verfügen. Derartige Strafbefehle heißen Strafverfügungen im Gegensatz zum S. des Amtsrichters und zum Strafbescheid (s. d
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0067,
von Gemeindefinanzenbis Gemeindehaushalt |
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von Strafbefehlen in Polizeistrafsachen ist nach der deutschen Strafprozeßordnung auf Übertretungen beschränkt. Auch kann gegen die Strafbescheide der Polizeibehörden auf gerichtliche Entscheidung angetragen werden. Vgl. Deutsches
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0366,
von Strafverfügungbis Strahlapparate |
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nicht ausführbar ist. Im einzelnen richtet sich das S. nach den Vorschriften des Strafprozeßrechts (s. Strafprozeß).
Strafverfügung, s. Strafbefehl. ^[richtig: Strafbescheid.]
Strafversetzung, Disziplinarstrafe, welche in der Versetzung
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0% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0180,
von Mandatsprozeßbis Mandelbaum |
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von den zuständigen Verwaltungsbehörden Strafbescheide erlassen werden. In allen diesen Fällen steht dem Beschuldigten das Recht des Einspruchs binnen einer Woche zu, in welchem Fall die Sache durch die Vermittelung der Staatsanwaltschaft an
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Postübertretungenbis Potanin |
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Ermittelungen der Aufsichtsbeamten und der Postanstalten bedienen. Den Angeschuldigten steht indes frei, gegen die Strafbescheidung der Oberpostdirektionen die Berufung auf richterliche Entscheidung und den Rekurs an die oberste Postbehörde einzulegen
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0359,
von Strafgerichtsverfassungbis Strafprozeß |
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), in Frankreich, Italien und Rußland Truppenteile, in welche Soldaten strafweise versetzt werden.
Strafliste, s. Strafregister.
Strafmandat, s. Strafbefehl. ^[richtig: Strafbescheid.]
Strafpolitik, s. Strafrecht, S. 362.
Strafprozeß (Strafverfahren
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0365,
von Strafsachenbis Strafverfahren |
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. d.); 2) das S. nach vorangegangener polizeilicher Strafverfügung (s. d.); 3) das S. bei dem Strafbescheid (s. d.) der Verwaltungsbehörden (administratives S.); 4) das Verfahren gegen Abwesende, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben; 5) das S
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0369,
von Friseur- und Barbierschulenbis Fritfliege |
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, die gesetzlichen nicht. Die
Dauer der letztern beträgt durchweg eine Woche, mit
Ausnabme der in §8-1^, 469 vorgesebenen beson-
dern Fälle. (^. auch Berufung, Vefchwerde, Etraf-
befehl, Strafbescheid, Strafverfügung, Revision,
Wiedereinsetzung
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0323,
von Post trinitatisbis Post- und Telegraphenbeamte |
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Strafbescheids auf rechtliches Gehör antragen.
Postulant (lat.), Ansucher, Bewerber.
Postulat (lat.), eigentlich Forderung, in den
Wissenschaften ein Satz, dessen man nicht entraten
zu können meint, während man doch bekennt, ihn
weder beweisen, noch
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0544,
von Mandatumbis Mandelkrähe |
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tritt das ordentliche Verfahren ein; sonst geht die Strafverfügung in Rechtskraft über. (S. auch Strafbefehl, Strafbescheid, Strafverfügung.)
Mandātum (lat.), s. Mandat; in der röm.-kath. Kirche auch die Ceremonie des Fußwaschens (s. d.).
Mandau
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