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100% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0027, von Usurpation bis Ütersen Öffnen
(lat.), zu etwas erforderliche Geräte, insbesondere Wirtschaftsgeräte. Uterindrüsen, s. Gebärmutter. Uterini (lat.), »Schoßgeschwister«, d. h. Halbgeschwister, welche eine gemeinsame Mutter haben. Ütersen, Stadt in der preuß. Provinz
63% Brockhaus → 16. Band: Turkestan - Zz → Hauptstück: Seite 0147, von Utahsee bis Uti possidetis Öffnen
, S. 629). Utensilĭen (lat.), Gebrauchsgegenstände, besonders Geräte, Werkzeuge. Uterīndrüsen, s. Gebärmutter. Uterīni (lat.), Halbbürtige Geschwister (s. d.), die von derselben Mutter geboren sind. Ütersen, Stadt im Kreis Pinneberg des
1% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0192, Rechtswissenschaft: Privatrecht (Obligation. Dingliches Recht) Öffnen
Stiefverwandtschaft, s. Schwägerschaft Uterini Vater Vetter Lehre vom Kind. Adoption Affiliation Alimentation, s. Alimente Alimente Alimentiren Antenagium Arrogiren Baßgeboren Bastard Castigatio Emancipation Embryo Geburtsmakel, s. Uneheliche
1% Meyers → 7. Band: Gehirn - Hainichen → Hauptstück: Seite 0224, von Geschwader bis Geschwister Öffnen
oder Einer Mutter Abstammenden. Erstere sind vollbürtige oder leibliche (germani) G.; letztere, halbbürtige G. (Halbgeschwister), heißen Consanguinei, wenn sie einen gemeinschaftlichen Vater, und Uterini, wenn sie eine gemeinschaftliche Mutter haben. Nicht
1% Brockhaus → 7. Band: Foscari - Gilboa → Hauptstück: Seite 0928, von Geschwindigkeitsmessung bis Geschworener Öffnen
die von denselben Eltern abstammenden vollbürtige oder leibliche (germani), diejenigen, welche nur den Vater oder die Mutter gemeinsam haben, halbbürtige G. (consanguinei, uterini). Die letztern werden auch Stiefgeschwister genannt; diesen Ausdruck beziehen
1% Meyers → 8. Band: Hainleite - Iriartea → Hauptstück: Seite 0010, von Halbesel bis Halbgeschwister Öffnen
, Halbgeburt), solche Geschwister, welche nicht beide Eltern, sondern entweder nur den Vater (consanguinei) oder die Mutter (uterini) miteinander gemein haben, im Gegensatz zu den rechten, vollbürtigen Geschwistern auch, allerdings unrichtigerweise,
1% Meyers → 11. Band: Luzula - Nathanael → Hauptstück: Seite 0946, von Mutterbänder bis Mutterkuchen Öffnen
erwerben, während die durch die gemeinsame Mutter Verbundenen (Uterini) das M. erhalten. Auch kommt hier und da ein Fallrecht in der Weise vor, daß bei dem kinderlosen Ableben der Ehegatten das Vermögen der letztern sich zweit und in die Linien
1% Meyers → 16. Band: Uralsk - Zz → Hauptstück: Seite 0168, von Verwandtschaftszucht bis Verwendungsgesetz Öffnen
- oder Stiefgeschwister (unilaterales) und zwar Consanguinei, wenn sie den Vater, Uterini, wenn sie die Mutter gemeinschaftlich haben. Verwandte, deren V. auf Zeugung (durch Männer) beruht, heißen Agnaten, in altdeutscher Sprache Schwertmagen; beruht