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Ihre Suche nach Vorerbe
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0413,
von Vordünebis Vorkaufsrecht |
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411
Vordüne - Vorkaufsrecht
Vordüne, s. Dünen.
Voreid, s. Eid.
Vorerbe, im Gemeinen und röm. Recht Fiduziar genannt, derjenige, welchem eine Erbschaft bis zur Erfüllung einer gewissen Bedingung oder bis zu einem gewissen Zeitpunkte als Erben
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5% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0241,
von Erbschatzbis Erbschlüssel |
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239
Erbschatz - Erbschlüssel
des Vorerben, auf den alsdann sofort alle Vor-
teile und Lasten der Erbschaft übergingen: zugleich
sicherte es dem Vorerben die sog. Falcidische Quart
is. d.), d. h. der Vorerbe durfte ein Viertel der^ Erb
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2% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0240,
Erbschaftsvermächtnis |
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).
Erb fchaftsv ermäch tnis, Universalfide'i-
kommiß, das einem Erben (und zwar sowohl
einem gesetzlichen Erben als einem durch den Erb-
lasser Berufenen) oder einem diefem Gleichgestellten
(Fiduziar, Vorerbe) auferlegte Vermächtnis
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0415,
von Substanzbis Subtraktion |
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ist, von einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis an Erbe sein soll. Mit diesem Moment hört der bisherige Erbe (Vorerbe) auf, Erbe zu sein, und die Erbschaft fällt dem Nacherben zu. Dahin gehört zunächst die Vulgarsubstitution, d. h. die Einsetzung eines zweiten Erben
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0260,
von Vereinigte Staaten von Brasilienbis Vereinswesen |
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. Wenn der Nacherbe die Herausgabe der Erbschaft von dem Vorerben fordern kann, konfundieren Forderungen des Vorerben an die Erbschaft mit seiner Schuld oder umgekehrt nicht (Deutsches Bürgerl. Gesetzb. §. 2143 u. s. w.). Wird die V. des Rechts
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0608,
Testament (juristisch) |
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. die Einsetzung eines oder mehrerer Erben; auch kann eine eventuelle Erbeinsetzung (Einsetzung eines Nacherben) für den Fall ausgesprochen werden, daß der in erster Linie Eingesetzte (Vorerbe) nicht Erbe werden würde (s. Substitution). Nach dem
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1% |
Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0993,
von Vitalianusbis Vuvós |
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415,1
> Vorderzange, Hobelbank
Vorderzeug, Geschirr lmcnt 608,2
Vorerbe, Substitution 415,1, Testa-
! Vorgabe (bergm.), Bergbau 723,2
z Vorgarn, Spinnen 148,2
z Vorhalle (Gemeinde), Herdecko
! Vorhalt, doppelter, >ionsonan
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0047,
von Abgießenbis Abhärtung |
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45
Abgießen - Abhärtung
Deutsche Entwurf (Motive V, 686) sieht außerhalb des Konkurses des Erben davon ab. Ein Absonderungsrecht kommt ferner vor für den Nacherben (s. d.) gegenüber dem Vorerben und, wie gegenüber dem Erben, so gegenüber dem
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0229,
von Erbeinigungbis Erben |
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. Ist
die E. befristet oder auflösend bedingt, so sind nach
den neuern Gesetzen, welche eine solckc Bedingung
zulassen, ebenfalls die gesetzlichen Erben, sei es als
Vorerben oder Nacherben berufen; vgl. Preuß. Allg.
Landr. I, 12, ß. 259 mit §. 53
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0411,
von Vorarlberger Alpenbis Vorbehalt |
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ein Teil angedeutet ist. Ebenso gilt nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. §. 2150 das V. auch insoweit als Vermächtnis, als der Erbe selbst damit beschwert ist. Das Recht des Nacherben erstreckt sich im Zweifel nicht auf ein dem Vorerben zugewendetes V
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0363,
von Niesekrautbis Nießbrauch |
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Verhältnisse des Fideïkommißbesitzers, des Vorerben
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