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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0943,
von Zivilgouverneurbis Zivilliste |
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Zivilität (lat.), Anstand, Höflichkeit, Artigkeit.
Zivilkammer, diejenige Abteilung eines Kollegialgerichts, welche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden hat, im Gegensatz zu der mit den Strafsachen befaßten Strafkammer
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0454,
von Landgrafbis Landgut |
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die Geschäfte auf die Kammern zu verteilen sind. Den Vorsitz in den Kammern führen der Präsident und die Direktoren. - Die Zivilkammern bilden die erste Instanz in allen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht vor die Amtsgerichte gehören, also
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0514,
von Amtshauptmannbis Amtsverbrechen |
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des Beweises die Einnahme des Augenscheins und die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen vorzunehmen. Die zweite Instanz für die in erster vor die A. gehörigen Zivilsachen sind die Zivilkammern der Landgerichte.
2) In Strafsachen erstreckt sich
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0165,
Gericht (deutsche Gerichtsverfassung: bürgerliche Rechtsstreitigkeiten) |
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versucht werden. 2) Kollegialgerichte. Vor die Landgerichte und zwar vor deren mit drei Richtern besetzte Zivilkammern gehören alle Prozeßsachen, deren Wertbetrag die amtsrichterliche Kompetenzsumme übersteigt, und welche nicht sonst vor
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1% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0166,
Gericht (Strafsachen) |
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166
Gericht (Strafsachen).
dem Kaufmannsstand angehörige, aber mit ebendemselben Stimmrecht ausgestattete Handelsrichter gebildet.
Zweite (Berufungs- und Beschwerde-) Instanz: 1) Die Landgerichte und zwar die Zivilkammern derselben bilden
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Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0011,
von Aarifi Paschabis Aasvär |
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ihm die Ernennung
zum ersten Dolmetsch des Diwans. Im J. 1872 ward er zum Unterstaatssekretär im auswärtigen Ministerium, darauf zum Präsidenten der Zivilkammer
des Kassationshofs, 1873 zum Botschafter
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Handelsgerichtebis Handelsgeschäft |
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und in der Konzentrierung des handelsrechtlichen Gerichtsentscheids auf eigentliche Handelsplätze. Diese Kammern für Handelssachen sind daher nur eine Art von Zivilkammern der Landgerichte mit besonderer sachlicher Zuständigkeit im Sinn einer gesetzlichen
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0591,
von Kassandrabis Kassawa |
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der Rechtsprechung. Er teilt sich in eine Kammer, welche über die Zulassung entscheidet (Chambre de requêtes), eine Zivilkammer (Chambre de cassation civile) und eine Strafkammer (Chambre de cassation criminelle). Das Institut behauptete sich auch
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0777,
Württemberg (Staatsverfassung und Verwaltung) |
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, das in zwei Kammern, die Strafkammer, zugleich Kassationshof, und die Zivilkammer, zerfällt. Weiter sind acht Landgerichte (in Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Rottweil, Ellwangen, Hall, Ulm, Ravensburg) mit je einem Schwurgerichtshof eingesetzt, unter
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