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99% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0335, von Jus bis Jus gentium Öffnen
(norma agendi); im subjektiven Sinn die durch ein Rechtsgesetz begründete Befugnis, in irgend einer Weise auf die Außenwelt einzuwirken (facultas agendi). Näheres über Begriff und Einteilung s. Recht. Jus abstinendi (lat.), das Recht, eine Erbschaft
4% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0195, Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) Öffnen
Erblosung Erbreceß Erbsonderung Erbtheilung Erbvergleich, s. Erbtheilung Erbverzicht Gestio Indignität Jus abstinendi Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht Jus deliberandi, s. Bedenkzeit Repräsentationsrecht Schoßfallsrecht - II
2% Brockhaus → 2. Band: Astrachan - Bilk → Hauptstück: Seite 0720, von Benedizieren bis Beneke Öffnen
aufgenötigt), d. h. die Rechtswohlthat wird nur dem gewährt, der sie für sich in Anspruch nimmt. Solche Beneficia sind: B. abstinendi (Vergünstigung der Ausschlagung, s. Erbschaftserwerb), B. cedendarum actionum (s. Bürgschaft), B. competentiae (s