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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Jusbis Jus gentium |
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(norma agendi); im subjektiven Sinn die durch ein Rechtsgesetz begründete Befugnis, in irgend einer Weise auf die Außenwelt einzuwirken (facultas agendi). Näheres über Begriff und Einteilung s. Recht.
Jus abstinendi (lat.), das Recht, eine Erbschaft
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4% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0195,
Rechtswissenschaft: Erbrecht. Staatsrecht (Verfassung) |
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Erblosung
Erbreceß
Erbsonderung
Erbtheilung
Erbvergleich, s. Erbtheilung
Erbverzicht
Gestio
Indignität
Jus abstinendi
Jus accrescendi, s. Akkrescenzrecht
Jus deliberandi, s. Bedenkzeit
Repräsentationsrecht
Schoßfallsrecht
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II
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2% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0720,
von Benedizierenbis Beneke |
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aufgenötigt), d. h. die Rechtswohlthat wird nur dem gewährt, der sie für sich in Anspruch nimmt. Solche Beneficia sind: B. abstinendi (Vergünstigung der Ausschlagung, s. Erbschaftserwerb), B. cedendarum actionum (s. Bürgschaft), B. competentiae (s
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