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Rang | Fundstelle | |
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99% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0156,
von Auslesebis Auslösung |
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. Verbrechen (Wien 1884): ders., Auslieferungspflicht und Asylrecht (Lpz. 1857). Über A. der Deserteure s. Kartell; über A. im handelsrechtlichen Sinne s. Ablieferung.
Auslieferungsschein oder Ablieferungsschein, die Anweisung (s. d.) an den angewiesenen
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85% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0120,
von Ausleerende Methodebis Auslieferung von Verbrechern |
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. v. w. Ausbruch, oft aber auch nur ein hochfeiner Wein bester Lage.
Auslieferungsscheine oder Extraditionsscheine, auch Bezugsanweisungen, Bezugsscheine genannt, sind Scheine, welche die Auslieferung einer Ware zum Zweck haben. Vgl. Lagerschein
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Lagermietebis Lagerscheine |
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(s. d.).
Lagerpfandschein, s. Lagerscheine.
Lagerpflanzen (Thallophyten), s. Kryptogamen.
Lagerschalen, s. Lager.
Lagerscheine (Lagerpapiere, Auslieferungsscheine, Entrepotscheine, engl. Warrants), Urkunden, auf welchen der Aussteller bekennt
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0% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Extispexbis Extrakte |
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, Fieberkleeextrakt;
E. Valerianae, Baldrianextrakt.
Extra culpam (lat.), außer Schuld.
Extradieren (lat.), ausliefern, aushändigen, überantworten; Extradition, Auslieferung; daher Extraditionsschein, Auslieferungsschein.
Extradividende, s. Aktie
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0% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0422,
von Scheideerzebis Scheintod |
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. erzeugt wird. Ferner eine schriftliche Erklärung über einen Gegenstand, z. B. über eine Verhandlung, über eine erfolgte Zahlung (Quittung, Tilgungsschein), über Empfang von Sachen (Hinterlegungsschein, Auslieferungsschein), über eine Verbürgung
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0% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0055,
von Ablieferungbis Abmagerung |
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des Guts oder durch äußerlich nicht erkennbare Mängel der Verpackung entstanden sind. (Handelsgesetzbuch Art. 395, 607.)
Ablieferungsschein, s. Auslieferungsschein.
Abliegen, ein Verfahren bei Erzen, die sich in rohem Zustande nicht gut zur
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0% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0091,
von Aufgebotsverfahrenbis Aufgesang |
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und Verpflichtungsscheinen über Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung einer bestimmten Menge anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere, Konnossementen der Seeschiffer, Ladescheinen der Frachtführer, Auslieferungsscheinen über Waren und andere
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