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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0864,
von Argobis Argonauten |
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. Die
Franzosen geben wegen eines solchen Gebarens ( concurrence déloyale ) einen Schadenersatzanspruch. Dem deutschen Gewerbebetrieb
erwächst aus dem Mangel einer entsprechenden gesetzlichen Vorschrift ein schwerer Nachteil. Ihm will der Deutsche
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0569,
von Konkrementbis Konkurrenz |
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.) lebendes Frauenzimmer, Beischläferin, Maitresse.
Konkurrénz (frz. concurrence, vom lat. concurrere, d. i. gemeinsam nach einem Ziele laufen), im allgemeinen wie Konkurs (s. d.) der Wettbewerb mehrerer Personen (z. B. um einen Preis, um ein Amt u
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 1006,
von Fabrikzeichenbis Fabvier |
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, De la concurrence déloyale et de la contrefaçon en matière de noms et de marques (Par. 1879); Kohler, Das Recht des Markenschutzes mit Berücksichtigung ausländischer Gesetzgebungen (Würzb. 1884-85); Klostermann, Die Patentgesetzgebung aller Länder
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0302,
von Kundschafterbis Kunersdorf |
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als concurrence déloyale zuweilen Handlungen, die bei uns nicht allein rechtlich zulässig sind, sondern auch als unverfänglich gelten.
Kundschafter sind Personen, die im geheimen militärische oder politische Nachrichten, welche andern Staaten
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0009,
von Konkretebis Konkurrenz |
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.
Konkubine (lat.), eine Frauensperson, welche im Konkubinat (s. d.) lebt, Beischläferin, Zuhälterin.
Konkurrénz (franz. concurrence, v. lat. concurrere, zusammen [d. h. miteinander, um die Wette] laufen, nach einem gemeinsamen Ziele laufen
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Unkebis Unmöglichkeit |
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. – In Frankreich gewähren die Gerichte eine Klage wegen concurrence déloyale auf Unterlassung und Schadenersatz aus dem ganz allgemein gehaltenen Art. 1382 des Code civil: «Tout fait quelconque de l’homme qui cause à autrui un dommage, oblige celui par la
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