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| Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0931,
von Indretbis Induktion |
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, historique et biographique d'I. (Tours 1878-84, 6 Bde.); Bardet, Orographie et hydrographie du département d'I. (das. 1886).
Indret, s. Indre (Gemeinde).
In dubio (lat.), im Zweifel, im Zweifelsfall. I. d. pro reo, im Zweifelsfall
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0406,
von Strafverschärfungsgründebis Strahlenbrechung |
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- und Zweifelsfällen, insbesondere über Auslegung des Urteils, Berechnung der Strafe,Zulässigkeit der Vollstreckung, das Gericht entscheidet. In Österreich ist der S. bei den Gerichten; die Staatsanwaltschaft tritt der Regel nach nur dann in Thätigkeit, wenn
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0674,
von Entlassungsscheinbis Entlebuch |
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als allgemein maßgebend vereinbart, über deren Innehaltung im Zweifelsfall die seit 1875 bestehende Reichsschulkommission (s. d.) zu befinden hat. Im Anschluß an die neuen Lehrpläne vom 31. März 1882 hat sodann der preußische Minister v. Goßler. 27. Mai 1882
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Genossenschaft dramatischer Autoren etc.bis Genossenschaften |
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will. Dabei gilt im Zweifelsfall in England und Frankreich die beschränkte, in Belgien, den Niederlanden und der Schweiz die unbeschränkte Haftpflicht als normal. Ehe die G. rechtlich anerkannt waren, waren ihre Mitglieder nach gemeinem Recht
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0373,
Genossenschaften (das neue deutsche Genossenschaftsgesetz vom 1. Mai 1889) |
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die Zahl der G. mit unbeschränkter Haftung nur <)35 betrug. Das gleiche System besteht ohne Nachteil in England und in Frankreich, in Belgien, in den Niederlanden und in der Schweiz; ja, in den beiden erstgenannten Ländern gilt sogar im Zweifelsfall
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Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0563,
von Dubenseebis Dublin |
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.), zweifelhaft; Dubiōsen, unsichere Ausstände.
Dubis, s. Doubs (Fluß).
Dubitza, andere Schreibung für Dubica (s. d.).
Dubĭum (lat.), Zweifel; in dubĭo, im Zweifel, im Zweifelsfalle.
Dublin (spr. döbblĭn). 1) Grafschaft
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