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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0292,
von Kellermeisterbis Kelp |
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Kellermeister, in großen Haushaltungen der Beamte, der die Aufsicht über den Keller führt.
Kellerrecht, das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück einen Keller zu haben. Es wird als eine Art der Superfizies (s. d.) im Deutschen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0438,
von Sundzollbis Superga |
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unter Erbbaurecht das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu haben. Hiernach gehört auch das vererbliche und veräußerliche Kellerrecht mit zu dem superfiziarischen Recht.
Superflua non nocent
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1% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Sunlightlampebis Superfizies |
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das zur Zeit seines Inkrafttretens bestehende Stockwerkseigentum unberührt (Einführungsgesetz Art. 184).
Ferner bedeutet S. auch das superfiziarische Platz- oder Erbbaurecht (so im Deutschen Bürgerl. Gesetzb. §§. 1012 fg. genannt), auch als Kellerrecht
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