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100% Meyers → 9. Band: Irideen - Königsgrün → Hauptstück: Seite 0980, von Komitat bis Kommanditgesellschaft Öffnen
, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung). Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des
3% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0935, von Pfälzer Weine bis Pfand Öffnen
verbunden war. Der Inbegriff dieser Rechte hieß Komitiv und teilte sich in ein kleines Komitiv, welches namentlich das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren, Notare zu ernennen, Dichter zu krönen und bürgerliche Wappen zu verleihen, und in das große
2% Meyers → Schlüssel → Schlüssel: Seite 0207, Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte Öffnen
195 Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte. Komitiv Pfalz Pfalzstädte Reichsverweser Reichsämter. Erzämter Reichsämter, s. Erzämter Reichserbämter und -Erzämter, s. Erbamt etc. Buticularius Ensifer Erbschatzmeister, s. Erzämter
1% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0109, Adel (Deutschland) Öffnen
Paumgartner v. Hohenschwangau u. a., das Nobilitationsrecht auf Grund eines kaiserlichen Privilegiums, des Palatinats oder der Komitive (s. Pfalzgraf). Gegenwärtig steht das Recht der Standeserhöhung jedem souveränen Fürsten zu, doch bedarf