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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0980,
von Komitatbis Kommanditgesellschaft |
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, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung).
Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0935,
von Pfälzer Weinebis Pfand |
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verbunden war. Der Inbegriff dieser Rechte hieß Komitiv und teilte sich in ein kleines Komitiv, welches namentlich das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren, Notare zu ernennen, Dichter zu krönen und bürgerliche Wappen zu verleihen, und in das große
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2% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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195
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte.
Komitiv
Pfalz
Pfalzstädte
Reichsverweser
Reichsämter.
Erzämter
Reichsämter, s. Erzämter
Reichserbämter und -Erzämter, s. Erbamt etc.
Buticularius
Ensifer
Erbschatzmeister, s. Erzämter
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0109,
Adel (Deutschland) |
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Paumgartner v. Hohenschwangau u. a., das Nobilitationsrecht auf Grund eines kaiserlichen Privilegiums, des Palatinats oder der Komitive (s. Pfalzgraf).
Gegenwärtig steht das Recht der Standeserhöhung jedem souveränen Fürsten zu, doch bedarf
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