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Meyers Konversationslexikon

Autorenkollektiv, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig und Wien, Vierte Auflage, 1885-1892

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Komitat - Kommanditgesellschaft.

Komitat (v. lat. comes, Graf), Grafschaft oder Gespanschaft (eigentlich Ispanschaft, von ispan, Graf), Name der Bezirke in der politischen Einteilung Ungarns (s. d.). Seit 1876 bestehen in Ungarn 65 und in Kroatien-Slawonien 8 Komitate. Die Komitate zerfallen in Bezirke, an deren Spitze Stuhlrichter stehen. An der Spitze des Komitats selbst steht als oberste Verwaltungsbehörde ein meist von der Regierung ernannter Obergespan; doch ist diese Würde auch zuweilen bei einzelnen Geschlechtern erblich, wie z. B. die Stelle des Preßburger Obergespans seit 1599 bei den Grafen Pálffy, und einige dieser Stellen sind gesetzlich mit den höchsten Reichswürden und mit gewissen Bischofsitzen verbunden. - K. (lat. comitatus) bedeutet auch s. v. w. Gefolge, Begleitung, Geleit.

Komitee (franz. comité, engl. committee, spr. kommitti), ein im Namen einer größern Vereinigung handelnder und durch deren Wahl zusammenberufener oder freiwillig zusammengetretener Ausschuß. Comité secret nannte man in Frankreich jede Kammersitzung, die bei verschlossenen Thüren gehalten wurde; zur Zeit des Konvents spielten das Comité du salut public (Wohlfahrtsausschuß) und das Comité de la sûreté générale (Sicherheitsausschuß) eine große Rolle. Das dermalen in Frankreich bestehende Comité consultatif des arts et manufactures ist ein Ausschuß von Fachmännern, welcher von dem Handelsminister und von dem Minister des Ackerbaues in wichtigern Fragen gehört wird. Für die öffentliche Gesundheitspflege besteht ein Comité consultatif d'hygiène publique. Committee general wird in England das Ober- oder Unterhaus genannt, wenn für die Diskussion über die einzelnen Artikel eines Gesetzentwurfs die Versammlung die gewöhnliche Geschäftsform aufgibt und zu einer freiern Erörterung schreitet. Der Sprecher tritt alsdann den Vorsitz an einen andern ab. Die Verhandlung entspricht mehr einer kommissarischen Vorbesprechung und Vorberatung, im Gegensatz zur Plenarberatung.

Komitialgesandter, ehedem Bezeichnung für die Gesandten beim Reichstag zu Regensburg.

Komitien (lat. comitia), die röm. Volksversammlungen, nach Comitium, dem in Rom zwischen dem Forum und der Kurie gelegenen, für Volksversammlungen bestimmten Ort, benannt. Es gab Kuriat-, Centuriat- und Tributkomitien; über Art und Bedeutung derselben s. Rom, das alte (Verfassung).

Komitive (lat. Comitiva), im Verfassungsrecht des frühern Deutschen Reichs die Befugnis, gewisse Hoheits- und Reservatrechte des Kaisers auszuüben. Diese Rechte, wie insbesondere das Recht, uneheliche Kinder zu legitimieren, minderjährige für großjährig zu erklären, Notare zu ernennen, Wappen und Lehnsfähigkeit zu erteilen, wurden besondern Beamten verliehen, welche Hofpfalzgrafen hießen. Man unterschied dabei je nach der Bedeutung der verliehenen Rechte zwischen niederer und höherer K. (Comitiva minor und major). Übrigens wurde die K. auch Landesherren und gewissen Korporationen, z. B. Universitäten, verliehen.

Komlos (spr. -losch), 1) Banat-K., Markt im ungar. Komitat Torontál, mit (1881) 5073 rumänischen und deutschen Einwohnern. - 2) Tót-K., Dorf im ungar. Komitat Békés, mit (1881) 8416 ungar. Einwohnern und viel Gewerbfleiß.

Komma (griech., Mehrzahl: Kommata), Einschnitt, in der Grammatik ein abgeteiltes Glied eines Satzes; dann das Interpunktionszeichen dafür (,), deutsch: Beistrich, Strichzeichen, wodurch demnach einzelne bei- und untergeordnete Sätze, zusammengezogene Sätze, eingeschobene Anreden, Vokative etc. getrennt werden (vgl. Interpunktion); in der mathematischen Klanglehre die Differenz, welche sich bei Vergleichung und Berechnung der kleinsten Intervallverhältnisse ergibt.

Kommabacillus, s. Cholera, S. 64.

Kommagene, nordöstlichste Provinz des alten Syrien, zwischen dem Euphrat und dem Amanosgebirge gelegen, ein kleines, vom Weltverkehr abgelegenes, aber fruchtbares Land, das in der spätern Zeit Roms häufig durch Einfälle der Parther litt. Hauptstadt war Samosata am Euphrat (jetzt Samsat), später Hierapolis. Nach dem Sturz der Seleukidenherrschaft in Syrien hielt sich hier bis 73 n. Chr. (eine römische Besetzung von 17 bis 38 n. Chr. ausgenommen) eine Dynastie von seleukidischem Stamm.

Kommandánt (franz.), in Deutschland der militärische Befehlshaber einer Festung, eines Kriegsschiffs, in andern Heeren auch Befehlshaber eines Truppenteils (s. Kommandeur); in Frankreich bei der Infanterie Chargenbezeichnung, s. v. w. Major. Kommandantur, Amtsgebäude des Kommandanten; auch Name der Behörde, bestehend aus dem Kommandanten und seinem Stab. Vgl. Festung, S. 187, und Garnison.

Kommandement (franz., spr. kommangd'mang, "Beherrschung"), die Überhöhung eines Festungswerks über das umliegende Gelände, insbesondere über die vorliegenden Werke, um über dieselben hinwegfeuern zu können.

Kommandeur (franz., spr. -dör), im deutschen Heer der Befehlshaber einer Truppenabteilung, gleichbedeutend mit Kommandant (s. d.) in andern Heeren (z. B. Bataillons-, Regimentskommandeur); im Ordenswesen Inhaber von Orden, deren Abzeichen meist um den Hals getragen werden, s. v. w. Komtur.

Kommandieren (franz.), befehligen, beim Militär allgemein s. v. w. den Befehl über eine Truppe führen; speziell: Kommandos abgeben, d. h. der Truppe mit der Stimme Befehle zurufen.

Kommandirski, Inseln, s. Beringsinsel.

Kommandit-Aktiengesellschaft, s. Kommanditgesellschaft.

Kommanditär, s. Kommanditgesellschaft.

Kommandite (franz.), Filialgeschäft, Zweigetablissement, Zweigniederlassung einer kaufmännischen Firma. Die K. muß nach dem deutschen Handelsgesetzbuch sowohl bei dem Gericht der Hauptniederlassung als bei dem der Zweigniederlassung zum Eintrag ins Handelsregister angemeldet werden, und zwar setzt der Eintrag der K. den der Hauptniederlassung voraus, gleichviel ob es sich um eine Einzelfirma oder um eine Handelsgesellschaft handelt. K. bedeutet auch s. v. w. Kommanditgesellschaft (s. d.).

Kommanditgesellschaft (Kommandite, franz. Société en commandite, ital. Società in accomandita), Handelsgesellschaft, bei welcher von den unter gemeinsamer Firma Verbundenen einer oder einige für die Gesellschaftsschulden mit ihrem ganzen Vermögen haften, während die übrigen nur mit einer bestimmten Vermögenseinlage an Gewinn und Verlust sich beteiligen. Erstere werden Kommanditierte (Komplementäre, benannte oder persönlich haftende Gesellschafter, franz. Gérants), letztere Kommanditisten (franz. Commanditaires, Kommanditäre, Kommanditierende, vertraute Gesellschafter) genannt; jene Vermögenseinlage ist das Kommanditengeld (v. lat. commendare, anvertrauen). Derartige Beteiligungen an einem fremden Geschäft mit einem bestimmten Kapitalbetrag kamen