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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Legalbis Legaten |
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eines ungesetzlichen, fehlerhaften Verfahrens in ein gesetzmäßiges.
Legālservituten (gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche sich ein Grundeigentümer im öffentlichen oder im nachbarlichen Interesse gefallen lassen muß. So
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Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0193,
Rechtswissenschaft: Privatrecht (Dingliches Recht) |
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Gerechtigkeiten
Gerechtsame
Grunddienstbarkeit, s. Servitut
Grundgerechtigkeiten
Legalservituten
Realservitut, s. Servitut
Accession
Alluvion
Anländung
Anwachsungsrecht
Aquagium
Auenrecht
Avulsion
Compascuum
Deichselrecht
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0788,
von Bergwerksfeldbis Bergwerkswissenschaften |
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Richtungen sind es, nach welchen sich dieser Konflikt äußert.
a. Dem Grundeigentümer wird eine Legalservitut zu Gunsten des Schürfers auferlegt, vermöge deren er gehalten ist, die zur Aufschließung des Grund und Bodens erforderlichen Arbeiten gegen
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0374,
von Eigenschaftbis Eigentum |
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Grundstück nach Fossilien schürft etc. Solche Beschränkungen nennt man Legalservituten. Die Rechtsmittel zum Schutz des Eigentums sind die Eigentumsklage (rei vindicatio), mittels welcher der Eigentümer die Sache von jedem, der ihm dieselbe vorenthält
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0965,
von Nabopolassarbis Nachbarrecht |
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Näherrecht (s. d.) bezeichnet man als N. Endlich versteht man unter N. diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Verhältnisse der benachbarten Grundeigentümer unter- und zu einander beziehen, und wohin namentlich die sogen. Legalservituten (s. d
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0892,
von Servitutbis Servius Tullius |
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gesetzliche Beschränkungen des Eigentums Servituten genannt (s. Legalservituten). Vgl. Schönemann, Servituten (Leipz. 1866); Ofner, Der Servitutenbegriff nach römischem und österreichischem Recht (Wien 1884).
Servius Honoratus, Marius (oder Maurus
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Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0875,
von Beschneidepressebis Beschreibung |
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im
Interesse der Nachbarn (s. Legalservituten ), teils in allgemeinem Interesse. Dahin gehören die B. der
Waldeigentümer zur Erhaltung der Forsten (s. Forstpolizei und Waldgenossenschaften ),
die baupolizeilichen B. (s. Baupolizei
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0492,
von Grundbeinbis Grundeigentum |
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-
teilung, Zusammenlegung der Grundstücke und
Legalservituten.)
Grunddreiklang, s. Dreiklang.
Gründe oder Gründnerorte (Gründner-
gemeinden), alte deutsche Vergorte im Süden
des Zipser Komitats in Ungarn. Dazu gehören die
Städte: Göllnitz
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Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0024,
von Legalbis Legat |
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. Bestätigung.) Der Grundbuchrichter hat jetzt nicht mehr das der Auflassung zu Grunde liegende Geschäft, Kauf, Schenkung u. dgl. daraufhin zu prüfen, ob hierbei alles in Ordnung ist.
Legalservituten oder gesetzliche Grunddienstbarkeiten, Bezeichnung
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Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0137,
von Nabonidbis Nachbaur |
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Früchte, sofern sie nicht als Früchte des Nachbargrundstücks gelten (Bürgerl. Gesetzbuch für das Deutsche Reich §. 911). (S. auch Legalservituten.)
Nachbarschaftsgilden, engl. Neighbourhood Guilds, in den Vereinigten Staaten von Amerika
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