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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0093,
von Accessionsvertragbis Accidenzien |
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soviel wie
Versetzungszeichen (s. d.).
Accidentalien (d. i. Zufälliges, lat. accidentalia negotii ). Bei jedem
Rechtsgeschäft verstehen sich gewisse für dasselbe wesentliche Bestimmungen von selbst, so daß derjenige, welcher dies
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3% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Negativbis Negotiorum gestio |
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, führt, wird Geschäftsführer (negotii gestor) und derjenige, dessen Geschäfte er besorgt; Geschäftsherr (negotii dominus) genannt. Die Obligation, welche dadurch zwischen beiden begründet wird, ist dem Mandat (s. d.) nachgebildet. S. Geschäftsführung.
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0083,
von Genehmigungbis Genelli |
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der ratihabierende dominus negotii dem negotiorum gestor gegenüber wie ein Mandant (Auftraggeber) behandelt wird. Mittlerweile erworbene Rechte Dritter können aber selbstverständlich durch die Ratihabition in den Fällen 1 b) und 2) nicht beseitigt werden
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0179,
von Mandamusbis Mandator |
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, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge dessen jemand Geschäfte eines andern übernimmt. Der Auftraggeber heißt Mandans (Mandant) oder Mandator, Dominus negotii, Prinzipal, Kommittent; derjenige, welcher den Auftrag erhält
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2% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0231,
von Negerkaffeebis Nehemia |
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. Es ist Stapelplatz für
den Ausfuhrhandel des östl. Teils von Serbien.
Xb^otiuin (lat.), Geschäft; NkFotiorum F6Lti0,
Geschäftsführung (s. d.); negotiieren, den Ab-
ichluh eines Geschäfts vermitteln, Geschäfte, nament-
lich Geldgeschäfte machen, beforgen
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