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100% Meyers → 1. Band: A - Atlantiden → Hauptstück: Seite 0029, Abendmahl Öffnen
allegorisierender Weise. Ursprünglich bezeichnete das Wort Opfer ( oblatio ) sogar bloß die Darreichung der Bedürfnisse der Feier, d. h. der Elemente (Brot und Wein), durch die Gemeinde
2% Meyers → 12. Band: Nathusius - Phlegmone → Hauptstück: Seite 0304, von Objektion bis Obligation Öffnen
verwiesen. Oblation (lat.), Darbringung, dargebrachtes Opfer; besonders freiwillige Gabe der Gläubigen an die Kirche. Im Rechtswesen versteht man unter O. das freiwillige Erbieten zu etwas; so spricht man z. B. von Oblatio liti, wenn jemand
1% Meyers → 10. Band: Königshofen - Luzon → Hauptstück: Seite 0632, Lehnswesen (Quellen und wesentliche Grundsätze des Lehnrechts) Öffnen
vereinbart und vorbereitet wird. Im Mittelalter kam auch häufig die sogen. Lehnsauftragung (oblatio feudi) vor, darin bestehend, daß jemand, um sich unter den Schutz eines mächtigern Lehnsherrn zu begeben, diesem sein Allod zum Eigentum übertrug, um
1% Brockhaus → 1. Band: A - Astrabad → Hauptstück: Seite 0199, von After (medizinisch) bis Aftermiete Öffnen
das weiter gegebene Untereigentum des Vasallen, bei obinfeudatio das weiter gegebene Obereigentum des Lehnsherrn. Das Weitergeben ist datio, wenn hingegeben wird, damit der Empfänger zu Lehn habe; oblatio, wenn hingegeben wird, um von dem Empfänger